Fundsachen

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
     

    Aufbewahrung und Versteigerung
     

    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
     

    Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

    Online-Dienst

    Fundsachen

    ID: L100001_383507928

    Beschreibung

    Anzeige eines Funds oder Verlusts sowie einer Statusabfrage/Statusänderung zu einem gefundenen oder verlorenen Gegenstand

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 01.12.2022 (von: Feik, Carsten)

    Technisch geändert am 01.12.2022 (von: Feik, Carsten)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Das Ordnungsamt (Fundbüro) Ihrer Gemeinde oder Stadt.

    Hinweise für Bad Vilbel: Fundsachen

    Bei der Stadt Bad Vilbel ist das Bürgerbüro zuständig.

    Bei der Stadt Bad Vilbel ist das Bürgerbüro zuständig.

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Vilbel - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Sonnenplatz 1

    61118 Bad Vilbel

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bürgerbüro Rathaus:

    Montag bis Dienstag

    07:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Mittwoch

    08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    (Sprechstunde ohne Terminvereinbarung)

    Donnerstag

    07:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    13:00 Uhr bis 17:30 Uhr

    Freitag

    08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    (Sprechstunde ohne Terminvereinbarung)

    Bürgerbüro / Tourist-Info,

    Günther-Biwer-Platz 1:

    Montag und Dienstag

    07:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr

    Mittwoch

    08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    (Sprechstunde ohne Terminvereinbarung)

    Donnerstag

    07:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr bsi 18:30 Uhr

    Freitag

    08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    (Sprechstunde ohne Terminvereinbarung)

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 02.05.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bad Vilbel: Fundsachen

    Es werden Gebühren nach dem Verwaltungskostenverzeichnis zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport erhoben.

    Es werden Gebühren nach dem Verwaltungskostenverzeichnis zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport erhoben.

    Kosten

    Hinweise für Bad Vilbel: Fundsachen

    Aufbewahrung einer Fundsache: 7,00 Euro

    Aufbewahrung einer Fundsache: 7,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bad Vilbel: Fundsachen

    Meldet sich der Eigentümer nicht während dieser Zeit, so hat der Finder die Möglichkeit "seinen" Fundgegenstand gegen eine Gebühr von 7,00 Euro zu erwerben.

    Wird die Fundsache durch den Eigentümer abgeholt, so kann der Finder von ihm einen Finderlohn verlangen.
    Die Höhe des Finderlohns richtet sich nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

    Meldet sich der Eigentümer nicht während dieser Zeit, so hat der Finder die Möglichkeit "seinen" Fundgegenstand gegen eine Gebühr von 7,00 Euro zu erwerben.

    Wird die Fundsache durch den Eigentümer abgeholt, so kann der Finder von ihm einen Finderlohn verlangen.
    Die Höhe des Finderlohns richtet sich nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 19.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Verlorene Sachen, Fundsachen, Fundbüro, Wertsachen, Verloren, Fundamt, Gefunden, Finderlohn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)