Fundsachen
Beschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Online-Dienst
Fundsachen
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Zuständigkeit
Das Ordnungsamt (Fundbüro) Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Hinweise für Bad Vilbel: Spezielle Hinweise für Stadt Bad Vilbel
Bei der Stadt Bad Vilbel ist das Bürgerbüro zuständig.
Hinweise für Bad Vilbel: Fundsachen
Bei der Stadt Bad Vilbel ist das Bürgerbüro zuständig.
Ansprechpartner
Stadt Bad Vilbel - Bürgerservices
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Gabi Ditzel
Hausanschrift
Hausanschrift
E-Mail: buergerbuero@bad-vilbel.de
Telefon Festnetz: 06101 602-444
Fax: 06101 602-369
Frau Sandra Gabriel
Hausanschrift
Hausanschrift
Fax: 06101 602-369
E-Mail: buergerbuero@bad-vilbel.de
Telefon Festnetz: 06101 602-444
Frau Jutta Zinn
Hausanschrift
Hausanschrift
Fax: 06101 602-369
Telefon Festnetz: 06101 602-444
E-Mail: buergerbuero@bad-vilbel.de
Frau Susann Schwarz
Hausanschrift
Hausanschrift
Fax: 06101 602-369
Telefon Festnetz: 06101 602-444
E-Mail: buergerbuero@bad-vilbel.de
Frau Sabine Schulz
Hausanschrift
Hausanschrift
Fax: 06101 602-369
E-Mail: buergerbuero@bad-vilbel.de
Telefon Festnetz: 06101 602-444
Frau Silke Schmidt
Hausanschrift
Hausanschrift
Fax: 06101 602-369
E-Mail: buergerbuero@bad-vilbel.de
Telefon Festnetz: 06101 602-444
Frau Susanna Sachau
Hausanschrift
Hausanschrift
E-Mail: Susanna.Sachau@bad-vilbel.de
Telefon Festnetz: 06101 602-440
Fax: 06101 602-369
E-Mail: buergerbuero@bad-vilbel.de
Frau Christina Honner
Hausanschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06101 602-444
Fax: 06101 602-369
E-Mail: buergerbuero@bad-vilbel.de
Frau Petra Kerscher
Hausanschrift
Hausanschrift
Fax: 06101 602-369
E-Mail: buergerbuero@bad-vilbel.de
Telefon Festnetz: 06101 602-444
Frau Christiane Kroh
Hausanschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06101 602-444
Fax: 06101 602-369
E-Mail: buergerbuero@bad-vilbel.de
Herr Oliver Appelt
Hausanschrift
Hausanschrift
E-Mail: buergerbuero@bad-vilbel.de
Telefon Festnetz: 06101 602-444
Fax: 06101 602-369
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise für Bad Vilbel: Spezielle Hinweise für Stadt Bad Vilbel
Es werden Gebühren nach dem Verwaltungskostenverzeichnis zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport erhoben.
Hinweise für Bad Vilbel: Fundsachen
Es werden Gebühren nach dem Verwaltungskostenverzeichnis zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport erhoben.
Kosten
Hinweise für Bad Vilbel: Spezielle Hinweise für Stadt Bad Vilbel
Aufbewahrung einer Fundsache: 10,00 Euro.
Eine Negativbescheinigung kostet 1,00 Euro.
Hinweise für Bad Vilbel: Fundsachen
Aufbewahrung einer Fundsache: 7,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Bad Vilbel: Spezielle Hinweise für Stadt Bad Vilbel
Meldet sich der Eigentümer nicht während dieser Zeit, so hat der Finder die Möglichkeit "seinen" Fundgegenstand gegen eine Gebühr von 10,00 Euro zu erwerben.
Wird die Fundsache durch den Eigentümer abgeholt, so kann der Finder von ihm einen Finderlohn verlangen.
Die Höhe des Finderlohns richtet sich nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Hinweise für Bad Vilbel: Fundsachen
Meldet sich der Eigentümer nicht während dieser Zeit, so hat der Finder die Möglichkeit "seinen" Fundgegenstand gegen eine Gebühr von 7,00 Euro zu erwerben.
Wird die Fundsache durch den Eigentümer abgeholt, so kann der Finder von ihm einen Finderlohn verlangen.
Die Höhe des Finderlohns richtet sich nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Finderlohn, Fundamt, Fundsachen, Verloren, Verlorene Sachen, Gefunden, Fundbüro, Wertsachen