Fundsachen
Beschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Online-Dienst
Fundsachen
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Zuständigkeit
Das Ordnungsamt (Fundbüro) Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Hinweise für Bad Vilbel: Fundsachen
Bei der Stadt Bad Vilbel ist das Bürgerbüro zuständig.
Bei der Stadt Bad Vilbel ist das Bürgerbüro zuständig.
Ansprechpartner
Stadt Bad Vilbel - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bürgerbüro Rathaus:
Montag bis Dienstag
07:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
(Sprechstunde ohne Terminvereinbarung)
Donnerstag
07:00 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
(Sprechstunde ohne Terminvereinbarung)
Bürgerbüro / Tourist-Info,
Günther-Biwer-Platz 1:
Montag und Dienstag
07:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
(Sprechstunde ohne Terminvereinbarung)
Donnerstag
07:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr bsi 18:30 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
(Sprechstunde ohne Terminvereinbarung)
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bad Vilbel: Fundsachen
Es werden Gebühren nach dem Verwaltungskostenverzeichnis zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport erhoben.
Es werden Gebühren nach dem Verwaltungskostenverzeichnis zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport erhoben.
Kosten
Hinweise für Bad Vilbel: Fundsachen
Aufbewahrung einer Fundsache: 7,00 Euro
Aufbewahrung einer Fundsache: 7,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Bad Vilbel: Fundsachen
Meldet sich der Eigentümer nicht während dieser Zeit, so hat der Finder die Möglichkeit "seinen" Fundgegenstand gegen eine Gebühr von 7,00 Euro zu erwerben.
Wird die Fundsache durch den Eigentümer abgeholt, so kann der Finder von ihm einen Finderlohn verlangen.
Die Höhe des Finderlohns richtet sich nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Meldet sich der Eigentümer nicht während dieser Zeit, so hat der Finder die Möglichkeit "seinen" Fundgegenstand gegen eine Gebühr von 7,00 Euro zu erwerben.
Wird die Fundsache durch den Eigentümer abgeholt, so kann der Finder von ihm einen Finderlohn verlangen.
Die Höhe des Finderlohns richtet sich nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Verlorene Sachen, Fundsachen, Fundbüro, Wertsachen, Verloren, Fundamt, Gefunden, Finderlohn