Fundsachen Entgegennahme
    99089017261000

    Fundsachen

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
     

    Aufbewahrung und Versteigerung
     

    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
     

    Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

    Online-Dienst

    Fundsachen melden und Nachfrage stellen

    ID: L100001_436696747

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 06.02.2026
    Technisch geändert am 16.02.2026

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Zuständigkeit

    Das Ordnungsamt (Fundbüro) Ihrer Gemeinde oder Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Vilbel - Fachdienst Bürgerservices

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Sonnenplatz 1
    61118 Bad Vilbel

    Kontakt speichern

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06101 602-444

    Fax: 06101 602-369

    E-Mail: fd-buergerservices@bad-vilbel.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise für Bad Vilbel: Spezielle Hinweise für Stadt Bad Vilbel

    Es werden Gebühren nach dem Verwaltungskostenverzeichnis zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport erhoben.

    Kosten

    Hinweise für Bad Vilbel: Spezielle Hinweise für Stadt Bad Vilbel

    Aufbewahrung einer Fundsache: 10,00 Euro.

    Eine Negativbescheinigung kostet 1,00 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bad Vilbel: Spezielle Hinweise für Stadt Bad Vilbel

    Meldet sich der Eigentümer nicht während dieser Zeit, so hat der Finder die Möglichkeit "seinen" Fundgegenstand gegen eine Gebühr von 10,00 Euro zu erwerben.

    Wird die Fundsache durch den Eigentümer abgeholt, so kann der Finder von ihm einen Finderlohn verlangen.
    Die Höhe des Finderlohns richtet sich nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 19.11.2008
    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Fundsachen, Wertsachen, Fundbüro, Verlorene Sachen, Verloren, Gefunden, Fundamt, Finderlohn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019