Fundsachen

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
     

    Aufbewahrung und Versteigerung
     

    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
     

    Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

    Online-Dienste

    Melden von Fundsachen

    ID: L100001_406233079

    Beschreibung

    Melden von gefundenen Gegenständen

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    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • keine Identifizierung

    Version

    Technisch erstellt am 12.07.2024 (von: Thren, Thomas)

    Technisch geändert am 12.07.2024 (von: Thren, Thomas)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Melden von Fundsachen

    ID: L100001_414174270

    Beschreibung

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    Version

    Technisch erstellt am 21.11.2024 (von: Thren, Thomas)

    Technisch geändert am 21.11.2024 (von: Thren, Thomas)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Das Ordnungsamt (Fundbüro) Ihrer Gemeinde oder Stadt.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1152

    63699 Altenstadt

    Hausanschrift

    Frankfurter Str. 11

    63674 Altenstadt

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Rathaushof
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Frankfurter Straße und Rathaushof
    Anzahl der Stellplätze: 25
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr 
    Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
    Mi. 08:00 - 12:00 Uhr
    Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
    Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Mit einem Kinderwagen oder Rollstuhl kann man über einen Lift im Hof in das Rathaus gelangen.

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 19.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Verlorene Sachen, Fundsachen, Fundbüro, Wertsachen, Verloren, Fundamt, Gefunden, Finderlohn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)