Fundsachen

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
     

    Aufbewahrung und Versteigerung
     

    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
     

    Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

    Online-Dienst

    Hanau: Fundsachen

    ID: L100001_408510407

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 05.09.2024 (von: Renftel, Lars-Oliver)

    Technisch geändert am 05.09.2024 (von: Renftel, Lars-Oliver)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Das Ordnungsamt (Fundbüro) Ihrer Gemeinde oder Stadt.

    Hinweise für Hanau: Fundsachen

    Erreichbarkeit des Fundbüros, Am Mark 14-18:

    E-Mail: Fundbuero@hanau.de
    Tel: +49 (6181) 295-423

    Sollten Sie bei uns nicht "fündig" werden, weisen wir Sie auf folgende Telefon-Nummern von weiteren Fundbüros im Stadtgebiet Hanau hin:

    Hanauer Straßenbahn GmbH, Kundenzentrum/Fundbüro
    Am Freiheitsplatz 5, Telefon: 0 61 81/3 00 88-46

    Bundespolizeiinspektion Frankfurt, Einsatzabschnitt Hanau
    Am Hauptbahnhof 14 a, Telefon: 0 61 81/37 91 17

    Erreichbarkeit des Fundbüros, Am Mark 14-18:

    E-Mail: Fundbuero@hanau.de
    Tel: +49 (6181) 295-423

    Sollten Sie bei uns nicht "fündig" werden, weisen wir Sie auf folgende Telefon-Nummern von weiteren Fundbüros im Stadtgebiet Hanau hin:

    Hanauer Straßenbahn GmbH, Kundenzentrum/Fundbüro
    Am Freiheitsplatz 5, Telefon: 0 61 81/3 00 88-46

    Bundespolizeiinspektion Frankfurt, Einsatzabschnitt Hanau
    Am Hauptbahnhof 14 a, Telefon: 0 61 81/37 91 17

    Ansprechpartner

    Stadt Hanau - Fundbüro, Fischereischeine

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 14-18

    Postfach

    63450 Hanau

    Öffnungszeiten

    Beachten Sie bitte unsere geänderten Sprechzeiten:   
    Montag – Freitag von 08:30 – 12:00 Uhr

    sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2021

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hanau: Fundsachen

    Das Fundbüro benötigt für die korrekte Zuordnung und Herausgabe eine möglichst genaue Beschreibung der verlorenen Sache und der Umstände des Verlustes (Zeitpunkt, Örtlichkeit). Allerdings sollten Sie wissen, dass Fundgegenstände in der Regel über die Polizeireviere oder über Privatpersonen dem Fundbüro erst ca. 10 - 14 Tage nach dem Fund zugehen.

    Bei Schlüsselverlust ist eine Vorsprache beim Fundbüro zu den angegebenen Öffnungszeiten erforderlich. Eine Registrierung der abgegebenen Schlüssel erfolgt nicht.

    Sollte der Eigentümer einer Fundsache bekannt sein, wird der Betroffene schriftlich benachrichtigt.

    Das Fundbüro benötigt für die korrekte Zuordnung und Herausgabe eine möglichst genaue Beschreibung der verlorenen Sache und der Umstände des Verlustes (Zeitpunkt, Örtlichkeit). Allerdings sollten Sie wissen, dass Fundgegenstände in der Regel über die Polizeireviere oder über Privatpersonen dem Fundbüro erst ca. 10 - 14 Tage nach dem Fund zugehen.

    Bei Schlüsselverlust ist eine Vorsprache beim Fundbüro zu den angegebenen Öffnungszeiten erforderlich. Eine Registrierung der abgegebenen Schlüssel erfolgt nicht.

    Sollte der Eigentümer einer Fundsache bekannt sein, wird der Betroffene schriftlich benachrichtigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Hanau: Fundsachen

    Für die Aufbewahrung von Fundsachen ist entsprechend der Verwaltungskostenordnung des Innenministeriums eine Gebühr von 3 % des Wertes der Fundsache, mindestens jedoch 7,00 Euro zu erheben

    Für die Aufbewahrung von Fundsachen ist entsprechend der Verwaltungskostenordnung des Innenministeriums eine Gebühr von 3 % des Wertes der Fundsache, mindestens jedoch 7,00 Euro zu erheben

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 19.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Verlorene Sachen, Fundsachen, Fundbüro, Wertsachen, Verloren, Fundamt, Gefunden, Finderlohn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)