Fundsachen
Beschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
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Hanau: Fundsachen
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Zuständigkeit
Das Ordnungsamt (Fundbüro) Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Hinweise für Hanau: Fundsachen
Erreichbarkeit des Fundbüros, Am Mark 14-18:
E-Mail: Fundbuero@hanau.de
Tel: +49 (6181) 295-423
Sollten Sie bei uns nicht "fündig" werden, weisen wir Sie auf folgende Telefon-Nummern von weiteren Fundbüros im Stadtgebiet Hanau hin:
Hanauer Straßenbahn GmbH, Kundenzentrum/Fundbüro
Am Freiheitsplatz 5, Telefon: 0 61 81/3 00 88-46
Bundespolizeiinspektion Frankfurt, Einsatzabschnitt Hanau
Am Hauptbahnhof 14 a, Telefon: 0 61 81/37 91 17
Erreichbarkeit des Fundbüros, Am Mark 14-18:
E-Mail: Fundbuero@hanau.de
Tel: +49 (6181) 295-423
Sollten Sie bei uns nicht "fündig" werden, weisen wir Sie auf folgende Telefon-Nummern von weiteren Fundbüros im Stadtgebiet Hanau hin:
Hanauer Straßenbahn GmbH, Kundenzentrum/Fundbüro
Am Freiheitsplatz 5, Telefon: 0 61 81/3 00 88-46
Bundespolizeiinspektion Frankfurt, Einsatzabschnitt Hanau
Am Hauptbahnhof 14 a, Telefon: 0 61 81/37 91 17
Ansprechpartner
Stadt Hanau - Fundbüro, Fischereischeine
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Beachten Sie bitte unsere geänderten Sprechzeiten:
Montag – Freitag von 08:30 – 12:00 Uhr
sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06181 295-423
E-Mail: fundbuero@hanau.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hanau: Fundsachen
Das Fundbüro benötigt für die korrekte Zuordnung und Herausgabe eine möglichst genaue Beschreibung der verlorenen Sache und der Umstände des Verlustes (Zeitpunkt, Örtlichkeit). Allerdings sollten Sie wissen, dass Fundgegenstände in der Regel über die Polizeireviere oder über Privatpersonen dem Fundbüro erst ca. 10 - 14 Tage nach dem Fund zugehen.
Bei Schlüsselverlust ist eine Vorsprache beim Fundbüro zu den angegebenen Öffnungszeiten erforderlich. Eine Registrierung der abgegebenen Schlüssel erfolgt nicht.
Sollte der Eigentümer einer Fundsache bekannt sein, wird der Betroffene schriftlich benachrichtigt.
Das Fundbüro benötigt für die korrekte Zuordnung und Herausgabe eine möglichst genaue Beschreibung der verlorenen Sache und der Umstände des Verlustes (Zeitpunkt, Örtlichkeit). Allerdings sollten Sie wissen, dass Fundgegenstände in der Regel über die Polizeireviere oder über Privatpersonen dem Fundbüro erst ca. 10 - 14 Tage nach dem Fund zugehen.
Bei Schlüsselverlust ist eine Vorsprache beim Fundbüro zu den angegebenen Öffnungszeiten erforderlich. Eine Registrierung der abgegebenen Schlüssel erfolgt nicht.
Sollte der Eigentümer einer Fundsache bekannt sein, wird der Betroffene schriftlich benachrichtigt.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Hanau: Fundsachen
Für die Aufbewahrung von Fundsachen ist entsprechend der Verwaltungskostenordnung des Innenministeriums eine Gebühr von 3 % des Wertes der Fundsache, mindestens jedoch 7,00 Euro zu erheben
Für die Aufbewahrung von Fundsachen ist entsprechend der Verwaltungskostenordnung des Innenministeriums eine Gebühr von 3 % des Wertes der Fundsache, mindestens jedoch 7,00 Euro zu erheben
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Verlorene Sachen, Fundsachen, Fundbüro, Wertsachen, Verloren, Fundamt, Gefunden, Finderlohn