Fundsachen

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
     

    Aufbewahrung und Versteigerung
     

    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
     

    Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

    Hinweise für Ginsheim-Gustavsburg: Spezielle Hinweise für Stadt Ginsheim-Gustavsburg

    Die aktuellen Fundsachen der Stadt Ginsheim-Gustavsburg können unter folgendem Link (>>hier) eingesehen werden.

    Die aktuellen Fundsachen der Stadt Ginsheim-Gustavsburg können unter folgendem Link (>>hier) eingesehen werden.

    Online-Dienst

    Fundsachen online melden/suchen

    ID: L100001_391696367

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 27.07.2023 (von: Webservice, Ginsheim-Gustavsburg)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, Ginsheim-Gustavsburg)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Das Ordnungsamt (Fundbüro) Ihrer Gemeinde oder Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Bürgerbüro Gustavsburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Jakob-Fischer-Straße 16

    65462 Ginsheim-Gustavsburg

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Das Bürgerbüroteam ist von montags bis samstags ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich für Sie da. Termine buchen Sie online direkt hier 

    Ausnahme : Der Kartenvorverkauf für das kommunale Kino, der Erwerb bzw. die Abholung von Mülltüten und die Aushändigung von Formularen sind von der Terminvereinbarung nicht betroffen.

    Bürgerbüro Gustavsburg


    Montag
    08:00 - 12:30 Uhr (nur  mit  Termin)
    Mittwoch
    14:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
    Freitag
    08:00 - 12:30 Uhr (nur mit Termin)
    Samstag
    (gerade Kalenderwochen)
    09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
    Bürgerbüro Ginsheim


    Dienstag  
    08:00 - 12:30 Uhr (nur mit Termin)
    Donnerstag
    09:00 - 12:30 Uhr (nur mit Termin)

    14:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
    Samstag
    (ungerade Kalenderwochen)
    09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 19.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Verlorene Sachen, Fundsachen, Fundbüro, Wertsachen, Verloren, Fundamt, Gefunden, Finderlohn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)