Fundsachen

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
     

    Aufbewahrung und Versteigerung
     

    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
     

    Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

    Hinweise für Darmstadt: Fundbüro

    Sie haben etwas verloren und suchen danach?


    In unserem virtuellen Fundbüro (siehe nebenstehender Onlinedienst) können Sie rund um die Uhr
    nach Ihren vermissten Sachen suchen.

    Gerne können Sie uns auch unter den Rufnummern 06151 / 13-2267 oder 13-3877 telefonisch oder per Email: fundbuero@darmstadt kontaktieren.
    Auch Vor Ort (Luisencenter, Luisenplatz 5, 3. OG, Zimmer 3.01 sind wir unter den u. g. Öffnungszeiten für Sie da.

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    Sie haben etwas gefunden?

    Wer einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden hat, muss diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.

    Zu folgenden Zeiten können Fundsachen abgegeben werden:

    Montag

    08:00 - 15:30

    Dienstag

    08:00 - 18:00

    Mittwoch

    07:00 - 12:30

    Donnerstag

    08:00 - 19:00

    Freitag

    07:00 - 12:30

    Abholung:

    Sofern Sie eine Fundsache abholen möchten, vereinbaren Sie im Vorfeld telefonisch einen Termin!

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    Aufbewahrung und Versteigerung
    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

    Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

     - Monatliche Bekanntgabe der gefundenen Sachen im "Darmstädter Echo" -

    Online-Dienst

    Fundservice

    ID: L100001_405358535

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Das Ordnungsamt (Fundbüro) Ihrer Gemeinde oder Stadt.

    Ansprechpartner

    Wissenschaftsstadt Darmstadt - Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Sicherheits- und Bußgeldwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Luisenplatz 5

    64283 Darmstadt

    (-)

    Öffnungszeiten

      Montag08:00 - 12:30 und 13:30 - 15:30Dienstag08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00Mittwoch07:00 - 12:30Donnerstag08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00Freitag07:00 - 12:30   Außerhalb dieser Zeiten sind Termine nach tel. Vereinbarung möglich. Im Bereich Waffen-, Jagd-, Fischerei- und Sprengstoffwesen nutzen Sie bitte grundsätzlich die Online-Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.05.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Darmstadt: Fundbüro

    • Fundsachen im Wert bis zu 50,- EUR = 5,00 EUR
    • Fundsachen im Wert bis zu 250,- EUR = 10,- EUR
    • Fundsachen im Wert über 500,- EUR = 5% des Wertes
    • Zuschlag für sperrige Fundsachen (z. B. Fahrräder) = 50%

    gemäß Verwaltungskostensatzung

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Verloren, Finderlohn, Gefunden, Fundsachen, Fundamt, Wertsachen, Verlorene Sachen, Fundbüro

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English