Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit Genehmigung
    99006001006000

    Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit beantragen

    Wenn Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber an einem Sonn- oder Feiertag Mitarbeitende in Ihrem Unternehmen oder Betrieb arbeiten lassen möchten, benötigen Sie dafür eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber benötigen Sie eine Genehmigung von der örtlich zuständigen Behörde für Arbeitsschutz, wenn bei Ihnen an einem Sonn- oder Feiertag gearbeitet werden soll. 
    Sie können eine Bewilligung der Sonn- oder Feiertagsarbeit beantragen, wenn Sie:

    • Haus- und Ordermessen für gewerbliche Wiederverkäuferinnen und Wiederverkäufer durchführen möchten,
    • einen unverhältnismäßigen Schaden in einem Betrieb infolge besonderer Umstände verhindern wollen, zum Beispiel durch einen sehr hohen Krankenstand oder eine verspätete Materiallieferung, 
    • die gesetzlich vorgeschriebene Inventur machen wollen, sofern diese nicht an einem Wochentag erfolgen kann.

    Liegen andere Gründe vor, werden auch diese geprüft und die Sonn- oder Feiertagsarbeit gegebenenfalls bewilligt. 
    Von dem generellen Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit sind bestimmte Tätigkeiten ausgenommen, wie beispielsweise

    • Daseinsvorsorge:
      • zum Beispiel in der Pflege von Kranken oder der Versorgung von Tieren,
    • Dienstleistungen: 
      • zum Beispiel in Restaurants oder bei Taxiunternehmen, sowie 
    • Freizeitgestaltung:
      • zum Beispiel in Theatern, beim Fußball oder in Freizeiteinrichtungen,
    • Einsatz in Notfällen und außergewöhnlichen Fällen:
      • zum Beispiel unaufschiebbare Arbeiten, wie beispielsweise Reparaturen bei Rohrbrüchen oder Sturmschäden an Dächern.

    Für bestimmte Ausnahmen gelten Höchstgrenzen.
     

    Online-Dienst

    Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit

    ID: L100001_389451725

    Beschreibung

    Hier können Sie einen Antrag auf Bewilligung de Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen stellen

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

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    Version

    Technisch erstellt am 24.05.2023
    Technisch geändert am 24.05.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt den Regierungspräsidien.

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung VI Arbeitsschutz - Standort Darmstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Luisenplatz 2
    64283 Darmstadt

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    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Luisenplatz
      Linien:
      • Straßenbahn: Linie 2, 3, 6, 7, 8, 9
      • Bus: Linie F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.

    Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6151 12-4001

    Fax: +49 611 3276-48655

    E-Mail: arbeitsschutz@rpda.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Prüfungsaufwand. In der Regel erhalten Sie Ihren Bescheid wenige Tage, nachdem Sie die Unterlagen vollständig eingereicht haben.

    Kosten

    Die Erteilung der Bewilligung beziehungsweise die Ablehnung des Antrages ist gebührenpflichtig. Die Gebühren werden nach Verwaltungsaufwand berechnet beziehungsweise sind abhängig von der Anzahl der Beschäftigten, die eingesetzt werden sollen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales am 30.09.2024

    Version

    Technisch erstellt am 19.11.2008
    Technisch geändert am 18.06.2025

    Stichwörter

    Freizeitausgleich, Ersatzruhetag, Feiertag, Sonntag, Ausnahmegenehmigung, Sonntagsarbeit, Arbeitszeit, Feiertagsarbeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019