Wohnsitz Abmeldung

    Wohnung Abmeldung

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Hinweise für Marburg: Wohnung Abmeldung

    Allgemeine Informationen

    Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung kann frühestens eine Woche vor Auszug erfolgen. Eine Abmeldung Ihrer Wohnung ist also nur dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland wegziehen oder eine von mehreren Wohnungen (Nebenwohnung) aufgeben.

    Bei einem Wohnungswechsel innerhalb Deutschlands müssen Sie sich lediglich bei der Meldebehörde der neuen Stadt/Gemeinde innerhalb von zwei Wochen anmelden. Diese informiert dann im Rahmen eines Rückmeldeverfahrens die Meldebehörde der Wegzugsgemeinde.

    Wenn Sie nicht umziehen, sondern lediglich eine von mehreren Wohnungen (Nebenwohnungen) auflösen, müssen Sie diese Wohnung bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes oder der betroffenen Nebenwohnsitzgemeinde abmelden.


    Wenn Sie den Wohnungsstatus (Hauptwohnung, Nebenwohnung) ändern wollen, müssen Sie dies gegenüber Ihrer Meldebehörde erklären. Die Änderung (z.B. bisherige Nebenwohnung soll nun Hauptwohnung werden und die bisherige Hauptwohnung jetzt Nebenwohnung) kann auch der für eine Nebenwohnung zuständigen Meldebehörde zur Weiterleitung an die zuständige Meldebehörde mitgeteilt werden.



    Allgemeine Informationen

    Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung kann frühestens eine Woche vor Auszug erfolgen. Eine Abmeldung Ihrer Wohnung ist also nur dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland wegziehen oder eine von mehreren Wohnungen (Nebenwohnung) aufgeben.

    Bei einem Wohnungswechsel innerhalb Deutschlands müssen Sie sich lediglich bei der Meldebehörde der neuen Stadt/Gemeinde innerhalb von zwei Wochen anmelden. Diese informiert dann im Rahmen eines Rückmeldeverfahrens die Meldebehörde der Wegzugsgemeinde.

    Wenn Sie nicht umziehen, sondern lediglich eine von mehreren Wohnungen (Nebenwohnungen) auflösen, müssen Sie diese Wohnung bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes oder der betroffenen Nebenwohnsitzgemeinde abmelden.


    Wenn Sie den Wohnungsstatus (Hauptwohnung, Nebenwohnung) ändern wollen, müssen Sie dies gegenüber Ihrer Meldebehörde erklären. Die Änderung (z.B. bisherige Nebenwohnung soll nun Hauptwohnung werden und die bisherige Hauptwohnung jetzt Nebenwohnung) kann auch der für eine Nebenwohnung zuständigen Meldebehörde zur Weiterleitung an die zuständige Meldebehörde mitgeteilt werden.



    Online-Dienst

    Online-Terminvergabe für das Stadtbüro

    ID: L100001_387628106

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 01.04.2023 (von: Webservice, Stadt Marburg)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Stadt Marburg)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Ansprechpartner

    Fachdienst 34/36 - Stadtbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Frauenbergstraße 35

    35039 Marburg

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Terminsprechzeiten: Montag 8-17 Uhr Dienstag 8-13 Uhr Donnerstag 13-18 Uhr Offene Sprechzeiten: Mittwoch 8-13 Uhr Freitag 7:30-12 Uhr Telefonzeiten: Montag bis Freitag 8-12 Uhr Mittwoch 14-16 Uhr Bitte beachten Sie auch unsere aktuellen Hinweise zur Vorsprache im Stadtbüro!

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Marburg: Wohnung Abmeldung

    Personalausweis und/oder Reisepass bzw. Kinderreisepass/ggf. Geburtsurkunde als Identitätsnachweis auch aller Familienmitglieder, die ggf. mit abgemeldet werden.

    Personalausweis und/oder Reisepass bzw. Kinderreisepass/ggf. Geburtsurkunde als Identitätsnachweis auch aller Familienmitglieder, die ggf. mit abgemeldet werden.

    Formulare

    Hinweise für Marburg: Wohnung Abmeldung

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung aber auch bereits in der Woche vor dem Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Dr. Laier, RL VII2 BMI

    Weitere Informationen

    Hinweise für Marburg: Wohnung Abmeldung

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 30.09.2021

    Version

    Technisch erstellt am 18.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Wohnungsabmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)