Wohnsitz Abmeldung

    Wohnung Abmeldung

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Online-Dienste

    Abmeldung einer Nebenwohnung

    ID: L100001_382409728

    Beschreibung

    Sie können hier eine Nebenwohnung abmelden. Es ist dabei unerheblich, in welcher Gemeinde die Nebenwohnung besteht. Eine Abmeldung einer Nebenwohnung kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder beziehungsweise die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Wohnung ausziehen. Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung der Abmeldung einer Nebenwohnung im Einwohnermeldeamt erleichtern und es damit auch für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit kommt. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen. Drucken Sie deshalb das Meldeformular aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es innerhalb von sieben Tagen an das Einwohnermeldeamt. Bitte achten Sie auf die Korrektheit und Vollständigkeit Ihrer Angaben, damit der Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 27.10.2022 (von: Fuchs, Michel)

    Technisch geändert am 15.12.2022 (von: Fuchs, Michel)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Voranmeldung eines Umzuges

    ID: L100001_383507983

    Beschreibung

    Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung des Umzuges im Einwohnermeldeamt erleichtern und es damit auch für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit kommt. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb noch einmal das Einwohnermeldeamt aufsuchen. Bringen Sie bitte dazu die Personalausweise aller zuziehender Familienmitglieder mit. Ein Umzug kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder beziehungsweise die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Wohnung ausziehen und in die gleiche Wohnung einziehen. Sie können hier online einen Umzug voranmelden. Um den Vorgang durchführen zu können, muss Ihre bestehende Hauptwohnung beziehungsweise alleinige Wohnung und Ihre neue Wohnung innerhalb der Gemeinde liegen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 02.12.2022 (von: Fuchs, Michel)

    Technisch geändert am 02.12.2022 (von: Fuchs, Michel)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Voranmeldung eines Zuzuges

    ID: L100001_383507984

    Beschreibung

    Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung des Zuzuges im Einwohnermeldeamt erleichtern und es damit auch für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit kommt. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb noch einmal die Meldebehörde aufsuchen. Bringen Sie bitte dazu die Personalausweise aller zuziehenden Familienmitglieder mit. Ein Zuzug kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder beziehungsweise die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Wohnung ausziehen und in die gleiche Wohnung einziehen. Sie können hier online einen Zuzug in die Gemeinde voranmelden. Möglich ist dies dann, wenn Sie bisher hier noch keine Wohnung haben.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 02.12.2022 (von: Fuchs, Michel)

    Technisch geändert am 02.12.2022 (von: Fuchs, Michel)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Ansprechpartner

    Gemeinde Eschenburg - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauer Straße 11

    35713 Eschenburg

    Parkmöglichkeiten

    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Eibelshausen - Markt
      Linien:
      • Bus: Linie 300
      • Bus: Linie 302
      • Bus: Linie X41

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    • Montag: 07:30 Uhr – 12:30 Uhr, 13:30 Uhr – 16:30 Uhr
    • Dienstag: 07:30 Uhr – 12:30 Uhr, 13:30 Uhr – 15:30 Uhr
    • Mittwoch: 07:30 Uhr – 12:30 Uhr
    • Donnerstag: 07:30 Uhr – 12:30 Uhr, 13:30 Uhr – 18:00 Uhr
    • Freitag: 07:30 Uhr – 12:30 Uhr
    • Samstag: Geschlossen
    • Sonntag: Geschlossen

    Die Öffnungzeiten an Feiertagen sowie kurzfristige Änderungen können auf unserer Google-Präsenz eingesehen werden.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung aber auch bereits in der Woche vor dem Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Dr. Laier, RL VII2 BMI

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 30.09.2021

    Version

    Technisch erstellt am 18.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Wohnungsabmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)