Wohnsitz Abmeldung
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Online-Dienst
Nebenwohnung Abmelden
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Ansprechpartner
Gemeinde Hasselroth - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Bodo-Käppel-Platz 1
63594 Hasselroth
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Fana Tekle
Hausanschrift
Neuenhaßlau
Bodo-Käppel-Platz 1
63594 HasselrothE-Mail: f.tekle@hasselroth.de
Telefon Festnetz: 06055 8806-14
Fax: 06055 8806-40
Frau Diana Schneider
Hausanschrift
Bodo-Käppel-Platz 1
63594 HasselrothE-Mail: d.schneider@hasselroth.de
Telefon Festnetz: 06055 8806-15
Frau Sophia Schneider
Hausanschrift
Neuenhaßlau
Bodo-Käppel-Platz 1
63594 HasselrothE-Mail: s.schneider@hasselroth.de
Telefon Festnetz: 06055 8806-44
Fax: 06055 8806-40
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Handlungsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (HMdI) am 27.05.2025
Stichwörter
Wohnungsabmeldung