Wohnung Abmeldung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Online-Dienst
Abmeldung einer Nebenwohnung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Ansprechpartner
Gemeinde Neu-Anspach - Bürgerservice
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 26
61267 Neu-Anspach
Öffnungszeiten
Montag 07:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag 07:00 - 12:00 Uhr
Die Fachabteilungen erreichen Sie nach Vereinbarung.
Kontaktperson
Carmen Hartmann
Hausanschrift
Fax: +49 6081 1025-9033
Telefon Festnetz: +49 6081 1025-5014
E-Mail: carmen.hartmann@neu-anspach.de
Lisa-Marie Krause
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6081 1025-5012
E-Mail: Lisa-Marie.krause@neu-anspach.de
Fax: +49 6081 1025-9033
Jaqueline Loll
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06081 1025-5000
Fax: +49 6081 1025-9052
E-Mail: jaqueline.loll@neu-anspach.de
Marius Ernst
Postanschrift
Bahnhofstraße 26
61267 Neu-Anspach
Fax: +49 6081 1025-9033
E-Mail: marius.ernst@neu-anspach.de
Telefon Festnetz: +49 6081 1025-5013
Swantje Mura
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6081 1025-5015
E-Mail: swantje.mura@neu-anspach.de
Fax: +49 6081 1025-9033
Formulare
Abmeldung einer Haupt- oder Nebenwohnung
Abmeldung einer Haupt- oder Nebenwohnung ins Ausland
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung aber auch bereits in der Woche vor dem Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Dr. Laier, RL VII2 BMI
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 30.09.2021
Stichwörter
Wohnungsabmeldung