Wohnung Abmeldung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Hinweise für Glashütten: Spezielle Hinweise für Gemeinde Glashütten im Taunus
Online-Dienst
Voranmeldung eines Umzuges (innerhalb der Gemeinde Glashütten)
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Ansprechpartner
Gemeinde Glashütten im Taunus - Bürgerservice
Adresse
Postanschrift
Schloßborner Weg 2
61479 Glashütten
Öffnungszeiten
Montag 07:00 - 13:30 Uhr
Dienstag 07:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch bis Donnerstag 07:00 - 13:30 Uhr
Freitag 07:00 - 12:00 Uhr
Termin nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Kontakt
Telefon: 06174 292-26
Telefon: 06174 292-27
Telefon: 06174 292-28
Telefax: 06174 292-43
E-Mail: info@gemeinde-glashuetten.de
Internet
Weitere Informationen
Der Eingang zum Bürgerservice befindet sich vor dem Rathaus rechts.
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung aber auch bereits in der Woche vor dem Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Dr. Laier, RL VII2 BMI
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 30.09.2021
Stichwörter
Wohnungsabmeldung