Wohnung Abmeldung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Hinweise für Dieburg: Spezielle Hinweise für Stadt Dieburg
Online-Dienst
Abmeldung einer Nebenwohnung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Ansprechpartner
Stadt Dieburg - Einwohnerwesen, Passangelegenheiten, Statistik
Adresse
Postanschrift
Markt 4
64807 Dieburg
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 11:30 Uhr
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Terminen können Sie telefonisch, per E-Mail oder über unsere Online-Terminvergabe buchen.
Hier kommen Sie zur Online-Terminvergabe des Einwohnermeldeamtes Dieburg
Kontakt
Telefon: +49 6071 2002-119
Telefon: +49 6071 2002-120
Telefon: +49 6071 2002-319
Telefon: +49 6071 2002-419
Telefax: +49 6071 2002-100
E-Mail: ewo@dieburg.de
Kontaktperson
Frau Clement
Frau Kemper
Frau Scharf
Frau Schwarzkamp
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Dieburg: Spezielle Hinweise für Stadt Dieburg
Bitte bringen Sie Ihre gesamten gültigen Ausweisdokumente mit.
Wenn Sie nicht persönlich erscheinen können:
Bitte bringen Sie Ihre gesamten gültigen Ausweisdokumente mit.
Wenn Sie nicht persönlich erscheinen können:
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung aber auch bereits in der Woche vor dem Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Dr. Laier, RL VII2 BMI
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 30.09.2021
Stichwörter
Wohnungsabmeldung