Bestattung Anmeldung

    Bestattung

    Beschreibung

    Bei einem Todesfall haben Sie als Angehöriger die Pflicht, umgehend eine Ärztin/einen Arzt zu verständigen, der die Leichenschau durchführt und den Leichenschauschein ausstellt. Der Ärztin oder dem Arzt müssen Sie das Betreten von Grundstücken und Räumen zur Durchführung der Leichenschau gestatten. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wird insoweit eingeschränkt.

    Der Todesfall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Ortes, in dem der Tod eingetreten ist, anzuzeigen. Dabei ist der nichtvertrauliche Teil des Leichenschauscheines abzugeben (siehe auch Sterbeurkunde). Als Angehöriger haben Sie die Bestattung zu veranlassen, die frühestens 48 Stunden und nicht später als 96 Stunden nach Eintritt des Todes stattfinden soll. Es gibt die Möglichkeit der Erd-, Feuer- oder Seebestattung. Die Bestattungsart richtet sich nach dem Willen der verstorbenen Person. Ist der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, bestimmen Sie als Angehöriger die Bestattungsart.

    Sorgepflichtige Angehörige
    Sorgepflichtige Angehörige sind der Ehegatte oder der Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel und Geschwister, Adoptiveltern und -kinder.

    Hinweise für Schwalbach am Taunus: Bestattung / Beisetzung

    In ganz Deutschland gelten der Friedhofszwang und die Bestattungspflicht. Dies ist grundsätzlich zu berücksichtigen.

    Friedhofszwang bedeutet, dass Leichnam oder Asche auf Friedhöfen beigesetzt werden müssen. Auch die in den letzten Jahren vermehrt eingerichteten Bestattungswälder gelten rechtlich als Friedhöfe. Hier werden Aschebeisetzungen unter Bäumen durchgeführt. Einzige Ausnahme für Hessen ist die Seebestattung auf Nord- und Ostsee, also die Beisetzung der Totenasche im Meer.

    Die Bestattungspflicht besagt, dass Sarg (Leichnam) und Urne (Asche) auf jeden Fall bestattet bzw. beigesetzt werden. Niemand bleibt in Deutschland unbestattet. Es ist daher auch rechtlich geregelt, wer bei einem Todesfall verpflichtet ist, sich darum zu kümmern.

    Die Terminvereinbarung für Bestattungen / Beisetzungen werden in der Regel vom beauftragten Bestattungsunternehmen mit der Friedhofsverwaltung getroffen. Selbstverständlich haben die auch die Angehörigen die Möglichkeit, den gewünschten Termin mit der Friedhofsverwaltung abzusprechen.

    Bei der Wahl der Bestattungsform bzw. der Grabstätte steht für gewöhnlich ein Bestattungsunternehmen zur Seite. Auch die Friedhofsverwaltung steht bei Bedarf für Fragen zur Verfügung. Die zu treffenden Entscheidungen richten sich dabei grundsätzlich nach dem Willen der verstorbenen Person. Ist der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, bestimmen die Angehörigen Bestattungsform und Beisetzungsart.

    In ganz Deutschland gelten der Friedhofszwang und die Bestattungspflicht. Dies ist grundsätzlich zu berücksichtigen.

    Friedhofszwang bedeutet, dass Leichnam oder Asche auf Friedhöfen beigesetzt werden müssen. Auch die in den letzten Jahren vermehrt eingerichteten Bestattungswälder gelten rechtlich als Friedhöfe. Hier werden Aschebeisetzungen unter Bäumen durchgeführt. Einzige Ausnahme für Hessen ist die Seebestattung auf Nord- und Ostsee, also die Beisetzung der Totenasche im Meer.

    Die Bestattungspflicht besagt, dass Sarg (Leichnam) und Urne (Asche) auf jeden Fall bestattet bzw. beigesetzt werden. Niemand bleibt in Deutschland unbestattet. Es ist daher auch rechtlich geregelt, wer bei einem Todesfall verpflichtet ist, sich darum zu kümmern.

    Die Terminvereinbarung für Bestattungen / Beisetzungen werden in der Regel vom beauftragten Bestattungsunternehmen mit der Friedhofsverwaltung getroffen. Selbstverständlich haben die auch die Angehörigen die Möglichkeit, den gewünschten Termin mit der Friedhofsverwaltung abzusprechen.

    Bei der Wahl der Bestattungsform bzw. der Grabstätte steht für gewöhnlich ein Bestattungsunternehmen zur Seite. Auch die Friedhofsverwaltung steht bei Bedarf für Fragen zur Verfügung. Die zu treffenden Entscheidungen richten sich dabei grundsätzlich nach dem Willen der verstorbenen Person. Ist der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, bestimmen die Angehörigen Bestattungsform und Beisetzungsart.

    Online-Dienst

    Bestattung

    ID: L100001_388253484

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    Version

    Technisch erstellt am 21.04.2023 (von: Michael, Klippel)

    Technisch geändert am 04.12.2023 (von: Michael, Klippel)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    • Für die Durchführung der Leichenschau an eine Ärztin/einen Arzt.
    • Für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt.
    • Für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll.
    • Für die Überführung vom Sterbeort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.

    Wichtiger Hinweis

    Im Allgemeinen beauftragen die Angehörigen ein Bestattungsunternehmen mit der Durchführung der Bestattung. Dieses kann auch die Sterbeanzeige beim Standesamt sowie die weiteren Behördengänge für Sie erledigen.

    Ansprechpartner

    Schwalbach am Taunus, Stadt - Bau- und Planungsamt

    Beschreibung

    Das Bau- und Planungsamt ist für die Stadt- und Entwicklungsplanung sowie für die verbindliche Bauleitplanung zuständig. Weiter fallen die Unterhaltung der Straßen, Wege, Plätze und Grünanlagen mit den Friedhöfen sowie die Verwaltung des städtischen Grundbesitzes in die Zuständigkeit des Bau- und Planungsamtes.

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1-2

    Postfach 2710

    65824 Schwalbach am Taunus

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 

    Mittwoch:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
    und 15:00 bis 18:00 Uhr 

    Donnerstag:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 

    Freitag:
    von 07:00 bis 12:00 Uhr 

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Schwalbach am Taunus

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1-2

    65824 Schwalbach am Taunus

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkdeck
    Gebührenpflichtig

    Behindertenparkplatz: Parkdeck
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: S-Bahnhof Schwalbach Limes
      Linien:
      • Bus: Linie 810, 812
      • S-Bahn: Linie Linie S 3

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag: 8:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag geschlossen
    Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr
    Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr
    Freitag: 7:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Prüfung der Zulässigkeit einer Bestattung fällt eine Rahmengebühr zwischen 12,00 Euro und 48,00 Euro an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.01.2017

    Version

    Technisch erstellt am 18.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Beerdigung, Sterben, Verstorben, Bestattungen, Bestatter, Tod, Begräbnis, Todesfall, Beisetzung, Bestattung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)