Bestattung
Beschreibung
Bei einem Todesfall haben Sie als Angehöriger die Pflicht, umgehend eine Ärztin/einen Arzt zu verständigen, der die Leichenschau durchführt und den Leichenschauschein ausstellt. Der Ärztin oder dem Arzt müssen Sie das Betreten von Grundstücken und Räumen zur Durchführung der Leichenschau gestatten. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wird insoweit eingeschränkt.
Der Todesfall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Ortes, in dem der Tod eingetreten ist, anzuzeigen. Dabei ist der nichtvertrauliche Teil des Leichenschauscheines abzugeben (siehe auch Sterbeurkunde). Als Angehöriger haben Sie die Bestattung zu veranlassen, die frühestens 48 Stunden und nicht später als 96 Stunden nach Eintritt des Todes stattfinden soll. Es gibt die Möglichkeit der Erd-, Feuer- oder Seebestattung. Die Bestattungsart richtet sich nach dem Willen der verstorbenen Person. Ist der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, bestimmen Sie als Angehöriger die Bestattungsart.
Sorgepflichtige Angehörige
Sorgepflichtige Angehörige sind der Ehegatte oder der Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel und Geschwister, Adoptiveltern und -kinder.
Hinweise für Frankfurt am Main: Bestattung
Sie möchten die Bestattung einer verstorbenen Person in Frankfurt am Main beantragen? Mit Hilfe des Bestattungsantrags ist dies möglich. Alle benötigten Daten werden darin abgefragt. Die jeweils erforderlichen Dokumente können direkt hochgeladen werden. Im Anschluss wird der Antrag direkt an die zuständige Abteilung verschickt. Diese wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Sie möchten die Bestattung einer verstorbenen Person in Frankfurt am Main beantragen? Mit Hilfe des Bestattungsantrags ist dies möglich. Alle benötigten Daten werden darin abgefragt. Die jeweils erforderlichen Dokumente können direkt hochgeladen werden. Im Anschluss wird der Antrag direkt an die zuständige Abteilung verschickt. Diese wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
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Zuständigkeit
- Für die Durchführung der Leichenschau an eine Ärztin/einen Arzt.
- Für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt.
- Für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll.
- Für die Überführung vom Sterbeort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.
Wichtiger Hinweis
Im Allgemeinen beauftragen die Angehörigen ein Bestattungsunternehmen mit der Durchführung der Bestattung. Dieses kann auch die Sterbeanzeige beim Standesamt sowie die weiteren Behördengänge für Sie erledigen.
Ansprechpartner
Stadt Frankfurt - Grünflächenamt - Friedhofsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 69 212-33988(Grabstätte Nutzungsrechte übertragen)
Telefon: +49 69 212-36480(Grabstätte Nutzungsrechte beantragen)
Telefon: +49 69 212-36293(Grabmal)
Telefon: +49 69 212-32472(Bestattung beantragen)
E-Mail: friedhofswesen@stadt-frankfurt.de
E-Mail: team-grabmal@stadt-frankfurt.de
Internet
Formulare
Anmeldung einer Bestattung
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Frankfurt am Main: Bestattung
Antrag auf Bestattung, Zahlungsverpflichtung
Antrag auf Bestattung, Zahlungsverpflichtung
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für die Prüfung der Zulässigkeit einer Bestattung fällt eine Rahmengebühr zwischen 12,00 Euro und 48,00 Euro an.
Hinweise für Frankfurt am Main: Bestattung
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der jeweils gültigen Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der jeweils gültigen Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.01.2017
Stichwörter
Beerdigung, Sterben, Verstorben, Bestattungen, Bestatter, Tod, Begräbnis, Todesfall, Beisetzung, Bestattung