Sterbeurkunde Ausstellung

    Sterbeurkunde Ausstellung

    Im Todesfall können Sie als Angehörige des Verstorbenen eine Sterbeurkunde beantragen.

    Beschreibung

    Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.

    Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.

    Bei der Sterbeurkunde handelt es sich um ein wichtiges Dokument, das Sie als Angehörige im Todesfall beantragen können.

    Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

    Wichtig ist die Sterbeurkunde für beispielsweise für:

    • die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie
    • die Nachlassabwicklung
    • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.

    Den Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch beim zuständigen Standesamt beantragen.

    Hinweise für Frankenberg (Eder): Spezielle Hinweise für Stadt Frankenberg

    Der Tod einer in Frankenberg verstorbenen Person soll umgehend, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag, dem Standesamt des Sterbeortes von den Angehörigen oder einem bevollmächtigten Bestattungsinstitut angezeigt werden. Verstirbt eine Person im Krankenhaus oder im Altenzentrum "Auf der Burg" wird der Sterbefall von dortiger Seite angezeigt.

    Benötigte Unterlagen:

    • Personalausweis der/des Verstorbenen
    • der vom Arzt ausgestellte Leichenschauschein.
    • die Geburtsurkunde, wenn keine Ehe oder Lebenspartnerschaft bestand
    • die Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und ggf. ein Nachweis über die Auflösung
    • Nachweis über den letzten Wohnsitz (Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde oder Personalausweis)

    In anderen Fällen können auch weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Der Tod einer in Frankenberg verstorbenen Person soll umgehend, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag, dem Standesamt des Sterbeortes von den Angehörigen oder einem bevollmächtigten Bestattungsinstitut angezeigt werden. Verstirbt eine Person im Krankenhaus oder im Altenzentrum "Auf der Burg" wird der Sterbefall von dortiger Seite angezeigt.

    Benötigte Unterlagen:

    • Personalausweis der/des Verstorbenen
    • der vom Arzt ausgestellte Leichenschauschein.
    • die Geburtsurkunde, wenn keine Ehe oder Lebenspartnerschaft bestand
    • die Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und ggf. ein Nachweis über die Auflösung
    • Nachweis über den letzten Wohnsitz (Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde oder Personalausweis)

    In anderen Fällen können auch weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Online-Dienst

    Sterbeurkunde beantragen

    ID: L100001_395536496

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 26.10.2023 (von: Webservice, Stadt Frankenberg (Eder))

    Technisch geändert am 30.10.2024 (von: Webservice, Stadt Frankenberg (Eder))

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat.

    Zuständigkeit

    Das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat.

    Ansprechpartner

    Stadt Rosenthal - Standesamt Frankenberg (Eder)

    Adresse

    Hausanschrift

    Obermarkt 7-13

    35066 Frankenberg (Eder)

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag:von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

    Dienstag:von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

    Mittwoch:von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

    Donnerstag:von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

    Freitag:von 08:30 bis 12:30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Das ehemalige Standesamt Rosenthal ist zum 1.April 2017 Bestandteil des neu gegründeten Standesamtsbezirks Fankenberg (Eder).

    Alle Anfragen das Standesamt betreffend sind dorthin zu richten:

    Standesamt Frankenberg (Eder), Obermarkt 7-13, 35066 Frankenberg (Eder), Telefon: 06451 505-119

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Frankenberg - Fachbereich Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Postanschrift

    Obermarkt 7-13

    35066 Frankenberg (Eder)

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag:

    8:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr

    Freitag:

    8:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06451 505-0

    Telefax: 06451 505-100

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 31.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Frankenberg - Standesamt

    Adresse

    Postanschrift

    Obermarkt 7-13

    Postfach

    35066 Frankenberg (Eder)

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag:

    8:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr

    Freitag:

    8:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06451 505-0

    Telefax: 06451 505-100

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 31.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Verwandtschaftsnachweis, wie beispielsweise
      • Geburtsurkunde
      • Heiratsurkunde
      • Lebenspartnerschaftsurkunde
    • bei Abholung durch einen Vertreter:
      • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
      • deren Ausweis in Original oder beglaubigter Kopie und
      • den eigenen Ausweis
    • für andere Personen, wie nähere Verwandte:
      • Nachweis des berechtigten Interesses, wie zum Beispiel
        • Erbschein
        • Grundbuchauszug

    Formulare

    • Formulare: ja
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Hinweis:
    Antrag kann in der Regel über die Internetseite des zuständigen Standesamtes gestellt werden.
     

    Voraussetzungen

    Einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:

    • der letzte Ehepartner,
    • der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft,
    • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse,
    • nähere Verwandte, wie beispielsweise
      • Tanten und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch,
    • Verwaltungsgerichtliche Klage
       

    Verfahrensablauf

    Sie können die Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.

    Persönliche Beantragung:

    • Gehen Sie zu ihrem zuständigen Standesamt während der Öffnungszeiten, um eine Sterbeurkunde zu beantragen.
    • Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vor vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.
    • Sie können die Sterbeurkunde auch durch eine Person Ihres Vertrauens beantragen und abholen lassen. Dazu muss diese Person neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen und auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) vorlegen.

    Beantragung per Post, Fax oder E-Mail:

    • Schicken Sie dem zuständigen Standesamt einen formlosen Antrag auf Ausfertigung einer Sterbeurkunde per Post, Fax oder E-Mail.
    • Ihr Schreiben sollte auf Ihre Antragsberechtigung eingehen.
    • Sie müssen folgende Angaben zu der verstorbenen Person enthalten:
      • Name, Vorname
      • Geburtsdatum und –ort
      • Sterbedatum und –ort
      • gegebenenfalls Angaben zum Ehepartner der oder des Verstorbenen
      • Standesamt und Beurkundungsnummer (wenn bekannt)
    • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    • für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 1 Woche

    Kosten

    12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro), sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.

    Hinweise für Frankenberg (Eder): Spezielle Hinweise für Stadt Frankenberg

    Sterbeurkunde 10,00 jede weitere 5,00

    Sterbeurkunde 10,00 jede weitere 5,00

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch erstellt am 18.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    tot, Standesamt, Sterbefallanzeige, Standesamtsangelegenheit, Leichenschauschein, Beerdigung, Bestattung, Leichenpass, Sterbefall, Sterbefallbeurkundung, Bestattungsinstitut, Todesbescheinigung, Hinterbliebene, Sterbeurkunde, Tod, Beerdigungsschein, Standesamtsangelegenheiten, Urkunde, Totenschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)