Sterbeurkunde Ausstellung
Im Todesfall können Sie als Angehörige des Verstorbenen eine Sterbeurkunde beantragen.
Hinweise für Schauenburg: Sterbeurkunde Ausstellung
Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.
Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.
Beschreibung
Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.
Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.
Bei der Sterbeurkunde handelt es sich um ein wichtiges Dokument, das Sie als Angehörige im Todesfall beantragen können.
Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.
Wichtig ist die Sterbeurkunde für beispielsweise für:
- die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie
- die Nachlassabwicklung
- die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
Den Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch beim zuständigen Standesamt beantragen.
Hinweise für Schauenburg: Sterbeurkunde Ausstellung
Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.
Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.
Bei der Sterbeurkunde handelt es sich um ein wichtiges Dokument, das Sie als Angehörige im Todesfall beantragen können.
Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.
Wichtig ist die Sterbeurkunde für beispielsweise für:
● die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie
● die Nachlassabwicklung
● die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.
Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.
Bei der Sterbeurkunde handelt es sich um ein wichtiges Dokument, das Sie als Angehörige im Todesfall beantragen können.
Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.
Wichtig ist die Sterbeurkunde für beispielsweise für:
die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie
die Nachlassabwicklung
die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
Online-Dienst
Sterbeurkunde anfordern (Online: Standesamt Baunatal-Schauenburg)
Online erledigen
Zahlungsweise
- Bezahlsysteme
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat.
Zuständigkeit
Das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat.
Ansprechpartner
Standesamt, Friedhofsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
Mi. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Standesamt Baunatal-Schauenburg
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Für einen Besuch ist eine telefonische Terminvereinbarung notwendig.
Kontakt
Internet
- Eheurkunden anfordern (Online: Standesamt Baunatal/ Schauenburg)
- Geburtsurkunde anfordern (Online: Standesamt Baunatal-Schauenburg)
- Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern ( Standesamt Baunatal-Schauenburg)
- Eheschließung (Voranmeldung online: Standesamt Baunatal-Schauenburg)
- Sterbefall (Anzeige online: Standesamt Baunatal-Schauenburg)
- Geburtsanzeige (Online: Standesamt Baunatal-Schauenburg)
- Sterbeurkunde anfordern (Online: Standesamt Baunatal-Schauenburg)
Weitere Informationen
Bei Auswahl unserer Online-Dienstleistung werden Sie zum gemeinsamen Standesamt im Rathaus der Stadt Baunatal weitergeleitet. Die Zahlungsmodalitäten sind im Verlauf des Online Vorgangs wählbar.
Gemeinsamer Standesamtsbezirk Baunatal-Schauenburg: Interkommunale Zusammenarbeit: Zum 1. Februar 2010 wurden die Standesämter Baunatal und Schauenburg zu einem gemeinsamen Standesamtsbezirk zusammengelegt.
Das Standesamt Baunatal-Schauenburg übernimmt seitdem im Rathaus Baunatal gegen Kostenerstattung alle administrativen Aufgaben, beispielsweise die Anmeldung zur Eheschließung, Namensänderungen, Beurkundung einer Geburt oder eines Sterbefalls im gemeinsamen Standesamtsbezirk. Trauungen können nach wie vor im Trauzimmer der Gemeinde Schauenburg und in der Märchenwache durchgeführt werden.
erforderliche Unterlagen
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Verwandtschaftsnachweis, wie beispielsweise
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- bei Abholung durch einen Vertreter:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
- deren Ausweis in Original oder beglaubigter Kopie und
- den eigenen Ausweis
- für andere Personen, wie nähere Verwandte:
- Nachweis des berechtigten Interesses, wie zum Beispiel
- Erbschein
- Grundbuchauszug
- Nachweis des berechtigten Interesses, wie zum Beispiel
Formulare
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Hinweis:
Antrag kann in der Regel über die Internetseite des zuständigen Standesamtes gestellt werden.
Voraussetzungen
Einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
- der letzte Ehepartner,
- der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft,
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder
- Geschwister mit berechtigtem Interesse,
- nähere Verwandte, wie beispielsweise
- Tanten und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schauenburg: Sterbeurkunde Ausstellung
PStG, PStV, BGB und Gesetz zur Umsetzung des Personenstandsrechtsreformgesetzes
PStG, PStV, BGB und Gesetz zur Umsetzung des Personenstandsrechtsreformgesetzes
Rechtsbehelf
- Widerspruch,
- Verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Sie können die Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.
Persönliche Beantragung:
- Gehen Sie zu ihrem zuständigen Standesamt während der Öffnungszeiten, um eine Sterbeurkunde zu beantragen.
- Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vor vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.
- Sie können die Sterbeurkunde auch durch eine Person Ihres Vertrauens beantragen und abholen lassen. Dazu muss diese Person neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen und auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) vorlegen.
Beantragung per Post, Fax oder E-Mail:
- Schicken Sie dem zuständigen Standesamt einen formlosen Antrag auf Ausfertigung einer Sterbeurkunde per Post, Fax oder E-Mail.
- Ihr Schreiben sollte auf Ihre Antragsberechtigung eingehen.
- Sie müssen folgende Angaben zu der verstorbenen Person enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und –ort
- Sterbedatum und –ort
- gegebenenfalls Angaben zum Ehepartner der oder des Verstorbenen
- Standesamt und Beurkundungsnummer (wenn bekannt)
- Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Hinweise für Schauenburg: Sterbeurkunde Ausstellung
Persönliche Beantragung
Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
- Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post
Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Sterbeurkunde auszufertigen.
- Ihr Schreiben sollte folgende Angaben der verstorbenen Person enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum
- Sterbedatum und -ort
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
- Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid
- Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Sterbeurkunde sofort per Post zugesandt.
Online-Beantragung:
Sie können die Ausstellung auch online beantragen.
Persönliche Beantragung
Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
- Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post
Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Sterbeurkunde auszufertigen.
- Ihr Schreiben sollte folgende Angaben der verstorbenen Person enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum
- Sterbedatum und -ort
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
- Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid
- Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Sterbeurkunde sofort per Post zugesandt.
Online-Beantragung:
Sie können die Ausstellung auch online beantragen.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
- für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 1 Woche
Kosten
12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro), sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Schauenburg: Sterbeurkunde Ausstellung
Sterbeurkunden können immer nur dort ausgestellt werden, wo eine Person verstorben ist.
Das heißt, wenn jemand in Elgershausen, Hoof, Elmshagen, Breitenbach oder seit dem 01.01.1972 in Martinhagen verstarb, ist der Standesamtsbezirk Baunatal/Schauenburg zuständig.
Ist jemand vor dem 01.01.1972 in Martinhagen verstorben, so müssen Sie sich an das Standesamt Wolfhager Land wenden. Ist jemand z.B. in Kassel verstorben, so müssen Sie sich jedoch an das dortige Standesamt wenden.
Gemeinsamer Standesamtsbezirk Baunatal-Schauenburg: Interkommunale Zusammenarbeit: Zum 1. Februar 2010 wurden die Standesämter Baunatal und Schauenburg zu einem gemeinsamen Standesamtsbezirk zusammengelegt.
Das Standesamt Baunatal-Schauenburg übernimmt seitdem im Rathaus Baunatal gegen Kostenerstattung alle administrativen Aufgaben, beispielsweise die Anmeldung zur Eheschließung, Namensänderungen, Beurkundung einer Geburt oder eines Sterbefalls im gemeinsamen Standesamtsbezirk.
Bei Auswahl dieser Online-Dienstleistung werden Sie zum gemeinsamen Standesamt im Rathaus der Stadt Baunatal weitergeleitet. Die Zahlungsmodalitäten sind im Verlauf des Online Vorgangs wählbar.
Sterbeurkunden können immer nur dort ausgestellt werden, wo eine Person verstorben ist.
Das heißt, wenn jemand in Elgershausen, Hoof, Elmshagen, Breitenbach oder seit dem 01.01.1972 in Martinhagen verstarb, ist der Standesamtsbezirk Baunatal/Schauenburg zuständig.
Ist jemand vor dem 01.01.1972 in Martinhagen verstorben, so müssen Sie sich an das Standesamt Wolfhager Land wenden. Ist jemand z.B. in Kassel verstorben, so müssen Sie sich jedoch an das dortige Standesamt wenden.
Gemeinsamer Standesamtsbezirk Baunatal-Schauenburg: Interkommunale Zusammenarbeit: Zum 1. Februar 2010 wurden die Standesämter Baunatal und Schauenburg zu einem gemeinsamen Standesamtsbezirk zusammengelegt.
Das Standesamt Baunatal-Schauenburg übernimmt seitdem im Rathaus Baunatal gegen Kostenerstattung alle administrativen Aufgaben, beispielsweise die Anmeldung zur Eheschließung, Namensänderungen, Beurkundung einer Geburt oder eines Sterbefalls im gemeinsamen Standesamtsbezirk.
Bei Auswahl dieser Online-Dienstleistung werden Sie zum gemeinsamen Standesamt im Rathaus der Stadt Baunatal weitergeleitet. Die Zahlungsmodalitäten sind im Verlauf des Online Vorgangs wählbar.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
Stichwörter
tot, Standesamt, Sterbefallanzeige, Standesamtsangelegenheit, Leichenschauschein, Beerdigung, Bestattung, Leichenpass, Sterbefall, Sterbefallbeurkundung, Bestattungsinstitut, Todesbescheinigung, Hinterbliebene, Sterbeurkunde, Tod, Beerdigungsschein, Standesamtsangelegenheiten, Urkunde, Totenschein