Sterbeurkunde Ausstellung

    Sterbeurkunde Ausstellung

    Im Todesfall können Sie als Angehörige des Verstorbenen eine Sterbeurkunde beantragen.

    Beschreibung

    Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.

    Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.

    Bei der Sterbeurkunde handelt es sich um ein wichtiges Dokument, das Sie als Angehörige im Todesfall beantragen können.

    Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

    Wichtig ist die Sterbeurkunde für beispielsweise für:

    • die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie
    • die Nachlassabwicklung
    • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.

    Den Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch beim zuständigen Standesamt beantragen.

    Hinweise für Herborn: Sterbeurkunde Ausstellung

    Oft müssen bestimmte Ereignisse urkundlich nachgewiesen werden. Beim Standesamt Herborn können wir Ihnen:

    • Geburtsurkunden / begl. Abschriften aus den Geburtsregistern
    • Eheurkunden / begl. Abschriften des Eheregisters und
    • Sterbeurkunden ausstellen

    wenn der Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung, Tod) hier eingetreten ist bzw. stattgefunden hat.
    Beglaubigte Abschriften  aus dem Eheregister können ausgestellt werden, wenn die Ehe in Herborn geschlossen wurde. 

    Es können auch mehrsprachige Urkunden ausgestellt werden, wenn diese z. B. im Ausland vorgelegt werden sollen.

    Die Ausstellung von Urkunden können folgende Personen beantragen:

    1. der Betroffene selbst,
    2. sein Ehepartner , bzw. Lebenspartner (nicht aber der geschiedene Ehegatte!),
    3. Kinder, Enkel, Urenkel usw. der betroffenen Person,
    4. Eltern, Großeltern, Urgroßeltern usw. der betroffenen Person,
    5. derjenige, der eine schriftliche Vollmacht der Personen unter Ziffer 1-4 vorlegt,
    6. derjenige, der ein rechtliches Interesse an der Urkunden belegen kann (entsprechende Nachweise sind vorzulegen).
      Bei Beantragung einer Geburts- oder Sterbeurkunde reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.

    Für diese Dienstleistung haben Sie hier die Möglichkeit Online einen Termin im Rathaus zu reservieren.

    Oft müssen bestimmte Ereignisse urkundlich nachgewiesen werden. Beim Standesamt Herborn können wir Ihnen:

    • Geburtsurkunden / begl. Abschriften aus den Geburtsregistern
    • Eheurkunden / begl. Abschriften des Eheregisters und
    • Sterbeurkunden ausstellen

    wenn der Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung, Tod) hier eingetreten ist bzw. stattgefunden hat.
    Beglaubigte Abschriften  aus dem Eheregister können ausgestellt werden, wenn die Ehe in Herborn geschlossen wurde. 

    Es können auch mehrsprachige Urkunden ausgestellt werden, wenn diese z. B. im Ausland vorgelegt werden sollen.

    Die Ausstellung von Urkunden können folgende Personen beantragen:

    1. der Betroffene selbst,
    2. sein Ehepartner , bzw. Lebenspartner (nicht aber der geschiedene Ehegatte!),
    3. Kinder, Enkel, Urenkel usw. der betroffenen Person,
    4. Eltern, Großeltern, Urgroßeltern usw. der betroffenen Person,
    5. derjenige, der eine schriftliche Vollmacht der Personen unter Ziffer 1-4 vorlegt,
    6. derjenige, der ein rechtliches Interesse an der Urkunden belegen kann (entsprechende Nachweise sind vorzulegen).
      Bei Beantragung einer Geburts- oder Sterbeurkunde reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.

    Für diese Dienstleistung haben Sie hier die Möglichkeit Online einen Termin im Rathaus zu reservieren.

    Online-Dienst

    Sterbeurkunde (Beantragung)

    ID: L100001_377968875

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Bezahlsysteme

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 02.03.2022 (von: Redling, Julian)

    Technisch geändert am 24.05.2024 (von: Pabst, Nicole)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat.

    Zuständigkeit

    Das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat.

    Ansprechpartner

    Fachdienst - Standesamt und soziale Angelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 39

    35745 Herborn

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: weitere Parkplätze befinden sich im Umkreis des Rathauses

    Behindertenparkplatz: Direkt vom dem Eingang des Rathauses
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Parkmöglichkeiten vor dem Rathaus im Bereich der Turmstraße
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    • Stadtverwaltung

      Montag bis Freitag:
      08:00 - 12:00 Uhr

      Montag und Dienstag:
      13:00 - 16:00 Uhr

      Mittwoch:
      07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

      Donnerstag:
      13:00 - 18:00 Uhr

    • Barkasse

      Montag:
      08:00 bis 12:00 Uhr

      Donnerstag:
      08:00 bis 12:00 Uhr und
      13:00 - 16:00 Uhr

      Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

    Kontakt

    Internet

    Bankverbindung

    Magistrat der Stadt Herborn

    Empfänger: Magistrat der Stadt Herborn

    IBAN: DE86 5165 0045 0000 0336 47

    BIC: HELADEF1DIL

    Bankinstitut: Sparkasse Dillenburg

    Stichwörter

    Eheschließung, Heiraten, Sozialamt, Trauungen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Verwandtschaftsnachweis, wie beispielsweise
      • Geburtsurkunde
      • Heiratsurkunde
      • Lebenspartnerschaftsurkunde
    • bei Abholung durch einen Vertreter:
      • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
      • deren Ausweis in Original oder beglaubigter Kopie und
      • den eigenen Ausweis
    • für andere Personen, wie nähere Verwandte:
      • Nachweis des berechtigten Interesses, wie zum Beispiel
        • Erbschein
        • Grundbuchauszug

    Formulare

    • Formulare: ja
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Hinweis:
    Antrag kann in der Regel über die Internetseite des zuständigen Standesamtes gestellt werden.
     

    Voraussetzungen

    Einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:

    • der letzte Ehepartner,
    • der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft,
    • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse,
    • nähere Verwandte, wie beispielsweise
      • Tanten und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch,
    • Verwaltungsgerichtliche Klage
       

    Verfahrensablauf

    Sie können die Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.

    Persönliche Beantragung:

    • Gehen Sie zu ihrem zuständigen Standesamt während der Öffnungszeiten, um eine Sterbeurkunde zu beantragen.
    • Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vor vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.
    • Sie können die Sterbeurkunde auch durch eine Person Ihres Vertrauens beantragen und abholen lassen. Dazu muss diese Person neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen und auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) vorlegen.

    Beantragung per Post, Fax oder E-Mail:

    • Schicken Sie dem zuständigen Standesamt einen formlosen Antrag auf Ausfertigung einer Sterbeurkunde per Post, Fax oder E-Mail.
    • Ihr Schreiben sollte auf Ihre Antragsberechtigung eingehen.
    • Sie müssen folgende Angaben zu der verstorbenen Person enthalten:
      • Name, Vorname
      • Geburtsdatum und –ort
      • Sterbedatum und –ort
      • gegebenenfalls Angaben zum Ehepartner der oder des Verstorbenen
      • Standesamt und Beurkundungsnummer (wenn bekannt)
    • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    Hinweise für Herborn: Sterbeurkunde Ausstellung

    Wenn Sie Urkunden vom Standesamt Herborn benötigen, können Sie diese persönlich unter Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises während der üblichen Öffnungszeiten beantragen und in der Regel sofort mitnehmen.

    Weiterhin können Urkunden auch schriftlich angefordert werden. Die hierfür zu zahlenden Gebühren fügen Sie bitte Ihrer Anforderung bei (Bargeld oder Verrechnungsscheck).

    Sie können aber auch Urkunden per Fax oder E-Mail (standesamt@herborn.de) bestellen. In diesem Fall schreiben Sie uns bitte an (per Fax oder E-Mail) und überweisen die fällige Gebühr auf eines der nachstehend aufgeführten Konten: 

    Sparkasse Dillenburg

    IBAN DE86 5165 0045 0000 0336 47

    BIC HELADEF1DIL

    VR Bank Lahn-Dill eG

    IBAN: DE05 5176 2434 0061 0130 08

    BIC: GENODE51BIK

    Sobald die fällige Gebühr eingegangen ist, wird Ihnen die Urkunde per Post zugeschickt.

    +++NEU+++

    Außerdem besteht die Möglichkeit Urkunden digital unter folgenden Link bestellen:

    https://portal-civ.ekom21.de/civ.public/start.html?oe=00.00.HBN.FB3.FD4&mode=cc&cc_key=Sterbeurkunde

    Die Zahlung erfolgt über onlinegestützte Bezahlsysteme wie paypal, paydirekt oder Zahlung per Kreditkarte und Lastschrift.

    Wenn Sie Urkunden vom Standesamt Herborn benötigen, können Sie diese persönlich unter Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises während der üblichen Öffnungszeiten beantragen und in der Regel sofort mitnehmen.

    Weiterhin können Urkunden auch schriftlich angefordert werden. Die hierfür zu zahlenden Gebühren fügen Sie bitte Ihrer Anforderung bei (Bargeld oder Verrechnungsscheck).

    Sie können aber auch Urkunden per Fax oder E-Mail (standesamt@herborn.de) bestellen. In diesem Fall schreiben Sie uns bitte an (per Fax oder E-Mail) und überweisen die fällige Gebühr auf eines der nachstehend aufgeführten Konten: 

    Sparkasse Dillenburg

    IBAN DE86 5165 0045 0000 0336 47

    BIC HELADEF1DIL

    VR Bank Lahn-Dill eG

    IBAN: DE05 5176 2434 0061 0130 08

    BIC: GENODE51BIK

    Sobald die fällige Gebühr eingegangen ist, wird Ihnen die Urkunde per Post zugeschickt.

    +++NEU+++

    Außerdem besteht die Möglichkeit Urkunden digital unter folgenden Link bestellen:

    https://portal-civ.ekom21.de/civ.public/start.html?oe=00.00.HBN.FB3.FD4&mode=cc&cc_key=Sterbeurkunde

    Die Zahlung erfolgt über onlinegestützte Bezahlsysteme wie paypal, paydirekt oder Zahlung per Kreditkarte und Lastschrift.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    • für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 1 Woche

    Hinweise für Herborn: Sterbeurkunde Ausstellung

    Bei persönlicher Vorsprache ca. 5 bis 10 Minuten.

    Bei digitalen Anforderungen 2-3 Tage.

    Bei schriftlichen Anforderungen (per Fax oder E-Mail) werden die Urkunden erst nach Eingang der fälligen Gebühr versendet.

    Bei persönlicher Vorsprache ca. 5 bis 10 Minuten.

    Bei digitalen Anforderungen 2-3 Tage.

    Bei schriftlichen Anforderungen (per Fax oder E-Mail) werden die Urkunden erst nach Eingang der fälligen Gebühr versendet.

    Kosten

    12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro), sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch erstellt am 18.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    tot, Standesamt, Sterbefallanzeige, Standesamtsangelegenheit, Leichenschauschein, Beerdigung, Bestattung, Leichenpass, Sterbefall, Sterbefallbeurkundung, Bestattungsinstitut, Todesbescheinigung, Hinterbliebene, Sterbeurkunde, Tod, Beerdigungsschein, Standesamtsangelegenheiten, Urkunde, Totenschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)