Sterbeurkunde Ausstellung
Im Todesfall können Sie als Angehörige des Verstorbenen eine Sterbeurkunde beantragen.
Beschreibung
Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.
Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.
Bei der Sterbeurkunde handelt es sich um ein wichtiges Dokument, das Sie als Angehörige im Todesfall beantragen können.
Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.
Wichtig ist die Sterbeurkunde für beispielsweise für:
- die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie
- die Nachlassabwicklung
- die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
Den Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch beim zuständigen Standesamt beantragen.
Hinweise für Herborn: Sterbeurkunde Ausstellung
Oft müssen bestimmte Ereignisse urkundlich nachgewiesen werden. Beim Standesamt Herborn können wir Ihnen:
- Geburtsurkunden / begl. Abschriften aus den Geburtsregistern
- Eheurkunden / begl. Abschriften des Eheregisters und
- Sterbeurkunden ausstellen
wenn der Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung, Tod) hier eingetreten ist bzw. stattgefunden hat.
Beglaubigte Abschriften aus dem Eheregister können ausgestellt werden, wenn die Ehe in Herborn geschlossen wurde.
Es können auch mehrsprachige Urkunden ausgestellt werden, wenn diese z. B. im Ausland vorgelegt werden sollen.
Die Ausstellung von Urkunden können folgende Personen beantragen:
- der Betroffene selbst,
- sein Ehepartner , bzw. Lebenspartner (nicht aber der geschiedene Ehegatte!),
- Kinder, Enkel, Urenkel usw. der betroffenen Person,
- Eltern, Großeltern, Urgroßeltern usw. der betroffenen Person,
- derjenige, der eine schriftliche Vollmacht der Personen unter Ziffer 1-4 vorlegt,
- derjenige, der ein rechtliches Interesse an der Urkunden belegen kann (entsprechende Nachweise sind vorzulegen).
Bei Beantragung einer Geburts- oder Sterbeurkunde reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.
Für diese Dienstleistung haben Sie hier die Möglichkeit Online einen Termin im Rathaus zu reservieren.
Oft müssen bestimmte Ereignisse urkundlich nachgewiesen werden. Beim Standesamt Herborn können wir Ihnen:
- Geburtsurkunden / begl. Abschriften aus den Geburtsregistern
- Eheurkunden / begl. Abschriften des Eheregisters und
- Sterbeurkunden ausstellen
wenn der Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung, Tod) hier eingetreten ist bzw. stattgefunden hat.
Beglaubigte Abschriften aus dem Eheregister können ausgestellt werden, wenn die Ehe in Herborn geschlossen wurde.
Es können auch mehrsprachige Urkunden ausgestellt werden, wenn diese z. B. im Ausland vorgelegt werden sollen.
Die Ausstellung von Urkunden können folgende Personen beantragen:
- der Betroffene selbst,
- sein Ehepartner , bzw. Lebenspartner (nicht aber der geschiedene Ehegatte!),
- Kinder, Enkel, Urenkel usw. der betroffenen Person,
- Eltern, Großeltern, Urgroßeltern usw. der betroffenen Person,
- derjenige, der eine schriftliche Vollmacht der Personen unter Ziffer 1-4 vorlegt,
- derjenige, der ein rechtliches Interesse an der Urkunden belegen kann (entsprechende Nachweise sind vorzulegen).
Bei Beantragung einer Geburts- oder Sterbeurkunde reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.
Für diese Dienstleistung haben Sie hier die Möglichkeit Online einen Termin im Rathaus zu reservieren.
Online-Dienst
Sterbeurkunde (Beantragung)
Online erledigen
Zahlungsweise
- Bezahlsysteme
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat.
Zuständigkeit
Das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat.
Ansprechpartner
Fachdienst - Standesamt und soziale Angelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: weitere Parkplätze befinden sich im Umkreis des Rathauses
Behindertenparkplatz: Direkt vom dem Eingang des Rathauses
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Parkmöglichkeiten vor dem Rathaus im Bereich der Turmstraße
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Stadtverwaltung
Montag bis Freitag:
08:00 - 12:00 UhrMontag und Dienstag:
13:00 - 16:00 UhrMittwoch:
07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)Donnerstag:
13:00 - 18:00 Uhr - Barkasse
Montag:
08:00 bis 12:00 UhrDonnerstag:
08:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 UhrUm Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Magistrat der Stadt Herborn
Empfänger: Magistrat der Stadt Herborn
IBAN: DE86 5165 0045 0000 0336 47
BIC: HELADEF1DIL
Bankinstitut: Sparkasse Dillenburg
Stichwörter
Eheschließung, Heiraten, Sozialamt, Trauungen
erforderliche Unterlagen
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Verwandtschaftsnachweis, wie beispielsweise
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- bei Abholung durch einen Vertreter:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
- deren Ausweis in Original oder beglaubigter Kopie und
- den eigenen Ausweis
- für andere Personen, wie nähere Verwandte:
- Nachweis des berechtigten Interesses, wie zum Beispiel
- Erbschein
- Grundbuchauszug
- Nachweis des berechtigten Interesses, wie zum Beispiel
Formulare
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Hinweis:
Antrag kann in der Regel über die Internetseite des zuständigen Standesamtes gestellt werden.
Voraussetzungen
Einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
- der letzte Ehepartner,
- der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft,
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder
- Geschwister mit berechtigtem Interesse,
- nähere Verwandte, wie beispielsweise
- Tanten und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch,
- Verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Sie können die Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.
Persönliche Beantragung:
- Gehen Sie zu ihrem zuständigen Standesamt während der Öffnungszeiten, um eine Sterbeurkunde zu beantragen.
- Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vor vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.
- Sie können die Sterbeurkunde auch durch eine Person Ihres Vertrauens beantragen und abholen lassen. Dazu muss diese Person neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen und auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) vorlegen.
Beantragung per Post, Fax oder E-Mail:
- Schicken Sie dem zuständigen Standesamt einen formlosen Antrag auf Ausfertigung einer Sterbeurkunde per Post, Fax oder E-Mail.
- Ihr Schreiben sollte auf Ihre Antragsberechtigung eingehen.
- Sie müssen folgende Angaben zu der verstorbenen Person enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und –ort
- Sterbedatum und –ort
- gegebenenfalls Angaben zum Ehepartner der oder des Verstorbenen
- Standesamt und Beurkundungsnummer (wenn bekannt)
- Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Hinweise für Herborn: Sterbeurkunde Ausstellung
Wenn Sie Urkunden vom Standesamt Herborn benötigen, können Sie diese persönlich unter Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises während der üblichen Öffnungszeiten beantragen und in der Regel sofort mitnehmen.
Weiterhin können Urkunden auch schriftlich angefordert werden. Die hierfür zu zahlenden Gebühren fügen Sie bitte Ihrer Anforderung bei (Bargeld oder Verrechnungsscheck).
Sie können aber auch Urkunden per Fax oder E-Mail (standesamt@herborn.de) bestellen. In diesem Fall schreiben Sie uns bitte an (per Fax oder E-Mail) und überweisen die fällige Gebühr auf eines der nachstehend aufgeführten Konten:
Sparkasse Dillenburg
IBAN DE86 5165 0045 0000 0336 47
BIC HELADEF1DIL
VR Bank Lahn-Dill eG
IBAN: DE05 5176 2434 0061 0130 08
BIC: GENODE51BIK
Sobald die fällige Gebühr eingegangen ist, wird Ihnen die Urkunde per Post zugeschickt.
+++NEU+++
Außerdem besteht die Möglichkeit Urkunden digital unter folgenden Link bestellen:
https://portal-civ.ekom21.de/civ.public/start.html?oe=00.00.HBN.FB3.FD4&mode=cc&cc_key=Sterbeurkunde
Die Zahlung erfolgt über onlinegestützte Bezahlsysteme wie paypal, paydirekt oder Zahlung per Kreditkarte und Lastschrift.
Wenn Sie Urkunden vom Standesamt Herborn benötigen, können Sie diese persönlich unter Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises während der üblichen Öffnungszeiten beantragen und in der Regel sofort mitnehmen.
Weiterhin können Urkunden auch schriftlich angefordert werden. Die hierfür zu zahlenden Gebühren fügen Sie bitte Ihrer Anforderung bei (Bargeld oder Verrechnungsscheck).
Sie können aber auch Urkunden per Fax oder E-Mail (standesamt@herborn.de) bestellen. In diesem Fall schreiben Sie uns bitte an (per Fax oder E-Mail) und überweisen die fällige Gebühr auf eines der nachstehend aufgeführten Konten:
Sparkasse Dillenburg
IBAN DE86 5165 0045 0000 0336 47
BIC HELADEF1DIL
VR Bank Lahn-Dill eG
IBAN: DE05 5176 2434 0061 0130 08
BIC: GENODE51BIK
Sobald die fällige Gebühr eingegangen ist, wird Ihnen die Urkunde per Post zugeschickt.
+++NEU+++
Außerdem besteht die Möglichkeit Urkunden digital unter folgenden Link bestellen:
https://portal-civ.ekom21.de/civ.public/start.html?oe=00.00.HBN.FB3.FD4&mode=cc&cc_key=Sterbeurkunde
Die Zahlung erfolgt über onlinegestützte Bezahlsysteme wie paypal, paydirekt oder Zahlung per Kreditkarte und Lastschrift.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
- für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 1 Woche
Hinweise für Herborn: Sterbeurkunde Ausstellung
Bei persönlicher Vorsprache ca. 5 bis 10 Minuten.
Bei digitalen Anforderungen 2-3 Tage.
Bei schriftlichen Anforderungen (per Fax oder E-Mail) werden die Urkunden erst nach Eingang der fälligen Gebühr versendet.
Bei persönlicher Vorsprache ca. 5 bis 10 Minuten.
Bei digitalen Anforderungen 2-3 Tage.
Bei schriftlichen Anforderungen (per Fax oder E-Mail) werden die Urkunden erst nach Eingang der fälligen Gebühr versendet.
Kosten
12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro), sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
Stichwörter
tot, Standesamt, Sterbefallanzeige, Standesamtsangelegenheit, Leichenschauschein, Beerdigung, Bestattung, Leichenpass, Sterbefall, Sterbefallbeurkundung, Bestattungsinstitut, Todesbescheinigung, Hinterbliebene, Sterbeurkunde, Tod, Beerdigungsschein, Standesamtsangelegenheiten, Urkunde, Totenschein