Sterbeurkunde Ausstellung
Im Todesfall können Sie als Angehörige des Verstorbenen eine Sterbeurkunde beantragen.
Beschreibung
Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.
Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.
Bei der Sterbeurkunde handelt es sich um ein wichtiges Dokument, das Sie als Angehörige im Todesfall beantragen können.
Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.
Wichtig ist die Sterbeurkunde für beispielsweise für:
- die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie
- die Nachlassabwicklung
- die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
Den Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch beim zuständigen Standesamt beantragen.
Hinweise für Frankfurt am Main: Sterbeurkunde Ausstellung
Sie haben bei den Standesamtsbezirken Mitte und Höchst in Frankfurt am Main folgende Möglichkeiten, Personenstandsurkunden zu bestellen:
- Online über die Internetseite der Stadt Frankfurt am Main
- schriftlich mit einem Brief
- durch persönliche Vorsprache
1. Im Internet:
Auf der Internetseite - https://frankfurt.de/standesamt - ist ein Bestell-Portal eingerichtet, über das Sie die Ausstellung der gewünschten Urkunden beantragen können. Während des Bestellvorgangs werden Sie gebeten:
- eine Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses als Nachweis Ihrer Identität hochzuladen
- über E-Payment (PayPal, MasterCard, VISA, giropay, paydirekt ) die erforderlichen Gebühren zu begleichen
Die gewünschten Urkunden Ihnen mit der Post übersandt.
2. Per Brief
Sie können Ihre Urkunden auch schriftlich mit folgenden zusätzlichen Angaben/Unterlagen beantragen:
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse falls vorhanden -
- eigenhändige Unterschrift der Bestellung
- Kopien des gültigen Personalausweises oder Reisepasses als Nachweis Ihrer Identität
Sobald Ihre Bestellung eingegangen ist, erhalten Sie per E-Mail oder mit der Post eine entsprechende Gebührenrechnung. Die Gebühr können Sie mittels Überweisung oder E-Payment (PayPal, MasterCard, VISA, giropay, paydirekt) begleichen.
Nach Zahlungseingang werden Ihnen die gewünschten Urkunden mit der Post übersandt.
3.Persönliche Vorsprache
Gerne können Sie die Urkunde persönlich beantragen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin. In der Regel können Sie die Urkunde direkt mitnehmen. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Sie haben bei den Standesamtsbezirken Mitte und Höchst in Frankfurt am Main folgende Möglichkeiten, Personenstandsurkunden zu bestellen:
- Online über die Internetseite der Stadt Frankfurt am Main
- schriftlich mit einem Brief
- durch persönliche Vorsprache
1. Im Internet:
Auf der Internetseite - https://frankfurt.de/standesamt - ist ein Bestell-Portal eingerichtet, über das Sie die Ausstellung der gewünschten Urkunden beantragen können. Während des Bestellvorgangs werden Sie gebeten:
- eine Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses als Nachweis Ihrer Identität hochzuladen
- über E-Payment (PayPal, MasterCard, VISA, giropay, paydirekt ) die erforderlichen Gebühren zu begleichen
Die gewünschten Urkunden Ihnen mit der Post übersandt.
2. Per Brief
Sie können Ihre Urkunden auch schriftlich mit folgenden zusätzlichen Angaben/Unterlagen beantragen:
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse falls vorhanden -
- eigenhändige Unterschrift der Bestellung
- Kopien des gültigen Personalausweises oder Reisepasses als Nachweis Ihrer Identität
Sobald Ihre Bestellung eingegangen ist, erhalten Sie per E-Mail oder mit der Post eine entsprechende Gebührenrechnung. Die Gebühr können Sie mittels Überweisung oder E-Payment (PayPal, MasterCard, VISA, giropay, paydirekt) begleichen.
Nach Zahlungseingang werden Ihnen die gewünschten Urkunden mit der Post übersandt.
3.Persönliche Vorsprache
Gerne können Sie die Urkunde persönlich beantragen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin. In der Regel können Sie die Urkunde direkt mitnehmen. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Online-Dienst
Sterbeurkunde online bestellen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat.
Hinweise für Frankfurt am Main: Sterbeurkunde Ausstellung
Standesamtsbezirk Mitte
Berliner Straße 33-35
60311 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 21273503 (08:00 - 12:00 Uhr)
E-Mail: bestellung.urkunden@stadt-frankfurt.de
Standesamtsbezirk Höchst
Seilerbahn 2
65929 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 21245570 (08:00 - 12:00 Uhr)
E-Mail: standesamt.hoechst@stadt-frankfurt.de
Standesamtsbezirk Mitte
Berliner Straße 33-35
60311 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 21273503 (08:00 - 12:00 Uhr)
E-Mail: bestellung.urkunden@stadt-frankfurt.de
Standesamtsbezirk Höchst
Seilerbahn 2
65929 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 21245570 (08:00 - 12:00 Uhr)
E-Mail: standesamt.hoechst@stadt-frankfurt.de
Zuständigkeit
Das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat.
Ansprechpartner
Stadt Frankfurt - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Hinweis:
Die Öffnungszeiten für die einzelnen Bezirke finden Sie jeweils auf den entsprechenden Startseiten der Bezirke Mitte und Höchst sowie unserer Abteilung Staatsangehörigkeit, Einbürgerungen, Namensänderungen.
Kontakt
Telefon: +49 69 212-73502(Fortführung Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister)
Telefon: +49 69 212-73501(Eheschließungen)
Telefon: +49 69 212-36291(Staatsangehörigkeit / Einbürgerungen / Namensänderungen)
Telefon: +49 69 212-73505(Anmeldung von Geburten und Sterbefällen)
Telefon: +49 69 212-45570(Standesamtsbezirk Höchst)
Telefon: +49 69 212-73503(Urkundenbestellungen, Vaterschaftsanerkennungen, Änderung des Kindesnamens)
E-Mail: standesamt@stadt-frankfurt.de
Internet
Stadt Frankfurt - Standesamtsbezirk Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon: +49 69 212-73501(Eheschließungen)
Telefon: +49 69 212-73502(Fortführung Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister)
Telefon: +49 69 212-73503(Urkundenbestellungen, Änderung des Kindesnamens)
Telefon: +49 69 212-73505(Anmeldung von Geburten und Sterbefällen)
E-Mail: anmeldung.neugeborene@stadt-frankfurt.de(Anmeldung Neugeborene)
E-Mail: anmeldung.sterbefaelle@stadt-frankfurt.de(Anmeldung Sterbefälle)
E-Mail: ehe@stadt-frankfurt.de(Eheschließungen)
E-Mail: eheregister@stadt-frankfurt.de(Auskünfte aus den Ehe-, Lebenspartnerschaftsregistern, Familienbüchern und dazugehörigen Sammelakten)
E-Mail: Bestellung.urkunden@stadt-frankfurt.de(Auskünfte aus Geburten- und Sterberegistern)
E-Mail: folgebeurkundungen@stadt-frankfurt.de(Folgebeurkundung)
E-Mail: standesamt@stadt-frankfurt.de
Internet
Stadt Frankfurt - Standesamtsbezirk Höchst
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Eine persönliche Vorsprache ist - außer zur Sterbefallanmeldung - nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch, von Montag bis Freitag, 08:00 - 12:00 Uhr, unter der Telefonnummer oder per E-Mail unter standesamt.hoechst@stadt-frankfurt.de.
(Bitte geben Sie uns in der E-Mail Ihre Telefonnummer an.)
Die Anmeldung von Sterbefällen ist zu folgenden Zeiten ohne Terminvereinbarung möglich:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 13:30 - 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 69 212-45570
Internet
erforderliche Unterlagen
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Verwandtschaftsnachweis, wie beispielsweise
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- bei Abholung durch einen Vertreter:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
- deren Ausweis in Original oder beglaubigter Kopie und
- den eigenen Ausweis
- für andere Personen, wie nähere Verwandte:
- Nachweis des berechtigten Interesses, wie zum Beispiel
- Erbschein
- Grundbuchauszug
- Nachweis des berechtigten Interesses, wie zum Beispiel
Formulare
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Hinweis:
Antrag kann in der Regel über die Internetseite des zuständigen Standesamtes gestellt werden.
Voraussetzungen
Einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
- der letzte Ehepartner,
- der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft,
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder
- Geschwister mit berechtigtem Interesse,
- nähere Verwandte, wie beispielsweise
- Tanten und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch,
- Verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Sie können die Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.
Persönliche Beantragung:
- Gehen Sie zu ihrem zuständigen Standesamt während der Öffnungszeiten, um eine Sterbeurkunde zu beantragen.
- Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vor vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.
- Sie können die Sterbeurkunde auch durch eine Person Ihres Vertrauens beantragen und abholen lassen. Dazu muss diese Person neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen und auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) vorlegen.
Beantragung per Post, Fax oder E-Mail:
- Schicken Sie dem zuständigen Standesamt einen formlosen Antrag auf Ausfertigung einer Sterbeurkunde per Post, Fax oder E-Mail.
- Ihr Schreiben sollte auf Ihre Antragsberechtigung eingehen.
- Sie müssen folgende Angaben zu der verstorbenen Person enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und –ort
- Sterbedatum und –ort
- gegebenenfalls Angaben zum Ehepartner der oder des Verstorbenen
- Standesamt und Beurkundungsnummer (wenn bekannt)
- Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
- für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 1 Woche
Kosten
12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro), sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Frankfurt am Main: Sterbeurkunde Ausstellung
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Urkundenbestellung | Stadt Frankfurt am Main
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Urkundenbestellung | Stadt Frankfurt am Main
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
Stichwörter
tot, Standesamt, Sterbefallanzeige, Standesamtsangelegenheit, Leichenschauschein, Beerdigung, Bestattung, Leichenpass, Sterbefall, Sterbefallbeurkundung, Bestattungsinstitut, Todesbescheinigung, Hinterbliebene, Sterbeurkunde, Tod, Beerdigungsschein, Standesamtsangelegenheiten, Urkunde, Totenschein