Sterbeurkunde Ausstellung
Im Todesfall können Sie als Angehörige des Verstorbenen eine Sterbeurkunde beantragen.
Beschreibung
Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.
Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.
Bei der Sterbeurkunde handelt es sich um ein wichtiges Dokument, das Sie als Angehörige im Todesfall beantragen können.
Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.
Wichtig ist die Sterbeurkunde für beispielsweise für:
- die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie
- die Nachlassabwicklung
- die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
Den Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch beim zuständigen Standesamt beantragen.
Hinweise für Darmstadt: Sterbefälle und Bestattungswesen
Sie haben einen nahe stehenden Menschen verloren?
Das Standesamt Darmstadt ist für die Beurkundung des Sterbefalls zuständig, wenn der Sterbeort in der Gemarkung Darmstadt liegt.
Hierunter fällt z.B. auch die Ausstellung von Internationalen Leichenpässen für die Überführung ins Ausland.
Bestattungswesen
Die Bestattung und die damit verbundenen Formalitäten zur Sterbefallbeurkundung werden in der Regel durch Ihren Bestatter betreut.
Sie haben einen nahe stehenden Menschen verloren?
Das Standesamt Darmstadt ist für die Beurkundung des Sterbefalls zuständig, wenn der Sterbeort in der Gemarkung Darmstadt liegt.
Hierunter fällt z.B. auch die Ausstellung von Internationalen Leichenpässen für die Überführung ins Ausland.
Bestattungswesen
Die Bestattung und die damit verbundenen Formalitäten zur Sterbefallbeurkundung werden in der Regel durch Ihren Bestatter betreut.
Online-Dienst
Sterbeurkunden / Sterberegister
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zuständige Stelle
Das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat.
Zuständigkeit
Das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat.
Ansprechpartner
Wissenschaftsstadt Darmstadt - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Verwandtschaftsnachweis, wie beispielsweise
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- bei Abholung durch einen Vertreter:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
- deren Ausweis in Original oder beglaubigter Kopie und
- den eigenen Ausweis
- für andere Personen, wie nähere Verwandte:
- Nachweis des berechtigten Interesses, wie zum Beispiel
- Erbschein
- Grundbuchauszug
- Nachweis des berechtigten Interesses, wie zum Beispiel
Hinweise für Darmstadt: Sterbefälle und Bestattungswesen
Für die Ausstellung der Sterbeurkunden beim Standesamt benötigt der Bestatter die nachfolgend aufgeführten Papiere der/des Verstorbenen:
- Es ist immer der vom Arzt ausgestellte Leichenschauschein vorzulegen.
- Sofern die Person in einem Krankenhaus (oder ähnliche Einrichtung) verstorben ist, muss immer zusätzlich die dort ausgestellte Sterbefallanzeige vorgelegt werden.
- Ist die Person z.B. zu Hause verstorben, so wird die Sterbefallanzeige in der Regel vom Bestatter ausgefüllt.
Je nach Familienstand und Staatsangehörigkeit der verstorbenen Person werden weitere Dokumente benötigt, z. B.:
- Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung
- Geburtsurkunde vom Geburtsstandesamt
- beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch bzw. Heiratsurkunde, wenn die Urkunden vor dem 01.01.2009 ausgestellt wurden oder eine nach dem 01.01.2009 ausgestellte Eheurkunde
- Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Sterbeurkunde des zuvor verstorbenen Ehepartners
Fremdsprachige Dokumente sind grundsätzlich mit einer amtlichen deutschen Übersetzung vorzulegen. Bitte lassen Sie sich im Einzelfall zu den notwendigen Unterlagen von uns oder Ihrem Bestatter beraten.
Urkunden können nachträglich online bestellt werden. Bitte Beachten Sie hierzu den Hinweis.
Für die Ausstellung der Sterbeurkunden beim Standesamt benötigt der Bestatter die nachfolgend aufgeführten Papiere der/des Verstorbenen:
- Es ist immer der vom Arzt ausgestellte Leichenschauschein vorzulegen.
- Sofern die Person in einem Krankenhaus (oder ähnliche Einrichtung) verstorben ist, muss immer zusätzlich die dort ausgestellte Sterbefallanzeige vorgelegt werden.
- Ist die Person z.B. zu Hause verstorben, so wird die Sterbefallanzeige in der Regel vom Bestatter ausgefüllt.
Je nach Familienstand und Staatsangehörigkeit der verstorbenen Person werden weitere Dokumente benötigt, z. B.:
- Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung
- Geburtsurkunde vom Geburtsstandesamt
- beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch bzw. Heiratsurkunde, wenn die Urkunden vor dem 01.01.2009 ausgestellt wurden oder eine nach dem 01.01.2009 ausgestellte Eheurkunde
- Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Sterbeurkunde des zuvor verstorbenen Ehepartners
Fremdsprachige Dokumente sind grundsätzlich mit einer amtlichen deutschen Übersetzung vorzulegen. Bitte lassen Sie sich im Einzelfall zu den notwendigen Unterlagen von uns oder Ihrem Bestatter beraten.
Urkunden können nachträglich online bestellt werden. Bitte Beachten Sie hierzu den Hinweis.
Formulare
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Hinweis:
Antrag kann in der Regel über die Internetseite des zuständigen Standesamtes gestellt werden.
Voraussetzungen
Einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
- der letzte Ehepartner,
- der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft,
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder
- Geschwister mit berechtigtem Interesse,
- nähere Verwandte, wie beispielsweise
- Tanten und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch,
- Verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Sie können die Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.
Persönliche Beantragung:
- Gehen Sie zu ihrem zuständigen Standesamt während der Öffnungszeiten, um eine Sterbeurkunde zu beantragen.
- Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vor vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.
- Sie können die Sterbeurkunde auch durch eine Person Ihres Vertrauens beantragen und abholen lassen. Dazu muss diese Person neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen und auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) vorlegen.
Beantragung per Post, Fax oder E-Mail:
- Schicken Sie dem zuständigen Standesamt einen formlosen Antrag auf Ausfertigung einer Sterbeurkunde per Post, Fax oder E-Mail.
- Ihr Schreiben sollte auf Ihre Antragsberechtigung eingehen.
- Sie müssen folgende Angaben zu der verstorbenen Person enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und –ort
- Sterbedatum und –ort
- gegebenenfalls Angaben zum Ehepartner der oder des Verstorbenen
- Standesamt und Beurkundungsnummer (wenn bekannt)
- Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
- für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 1 Woche
Kosten
12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro), sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.
Hinweise für Darmstadt: Sterbefälle und Bestattungswesen
Es entstehen folgende Kosten beim Standesamt:
- 12,00 EUR für die 1. Urkunde, 6,00 EUR für jede weitere gleichartige Urkunde
- Urkunden für die Sozialversicherung sind gebührenfrei (z. B. für Rentenzwecke)
Bestattungswesen
- 31,00 EUR für Internationale Leichenpässe
Gesetzliche Grundlagen für die Gebühren des Standesamtes
Personenstandsgesetz (PStG),
Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV) und
Hessisches Gesetz zur Umsetzung des Personenstandsrechtsreformgesetzes vom
13. November 2008 (Beschluss vom 19. November 2008) (siehe auch Formularbox)
Es entstehen folgende Kosten beim Standesamt:
- 12,00 EUR für die 1. Urkunde, 6,00 EUR für jede weitere gleichartige Urkunde
- Urkunden für die Sozialversicherung sind gebührenfrei (z. B. für Rentenzwecke)
Bestattungswesen
- 31,00 EUR für Internationale Leichenpässe
Gesetzliche Grundlagen für die Gebühren des Standesamtes
Personenstandsgesetz (PStG),
Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV) und
Hessisches Gesetz zur Umsetzung des Personenstandsrechtsreformgesetzes vom
13. November 2008 (Beschluss vom 19. November 2008) (siehe auch Formularbox)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
Stichwörter
tot, Standesamt, Sterbefallanzeige, Standesamtsangelegenheit, Leichenschauschein, Beerdigung, Bestattung, Leichenpass, Sterbefall, Sterbefallbeurkundung, Bestattungsinstitut, Todesbescheinigung, Hinterbliebene, Sterbeurkunde, Tod, Beerdigungsschein, Standesamtsangelegenheiten, Urkunde, Totenschein