Sterbefall anzeigen
Wenn jemand beispielsweise in Ihrer Familie verstorben ist, dann müssen Sie dies beim Standesamt anzeigen.
Beschreibung
Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden.
Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet
- jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. (Dazu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.)
Hinweise für Frankenberg (Eder): Spezielle Hinweise für Stadt Frankenberg
Der Tod einer in Frankenberg verstorbenen Person soll umgehend, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag, dem Standesamt des Sterbeortes von den Angehörigen oder einem bevollmächtigten Bestattungsinstitut angezeigt werden. Verstirbt eine Person im Krankenhaus oder im Altenzentrum "Auf der Burg" wird der Sterbefall von dortiger Seite angezeigt.
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis der/des Verstorbenen
- der vom Arzt ausgestellte Leichenschauschein.
- die Geburtsurkunde, wenn keine Ehe oder Lebenspartnerschaft bestand
- die Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und ggf. ein Nachweis über die Auflösung
- Nachweis über den letzten Wohnsitz (Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde oder Personalausweis)
In anderen Fällen können auch weitere Unterlagen erforderlich sein.
Der Tod einer in Frankenberg verstorbenen Person soll umgehend, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag, dem Standesamt des Sterbeortes von den Angehörigen oder einem bevollmächtigten Bestattungsinstitut angezeigt werden. Verstirbt eine Person im Krankenhaus oder im Altenzentrum "Auf der Burg" wird der Sterbefall von dortiger Seite angezeigt.
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis der/des Verstorbenen
- der vom Arzt ausgestellte Leichenschauschein.
- die Geburtsurkunde, wenn keine Ehe oder Lebenspartnerschaft bestand
- die Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und ggf. ein Nachweis über die Auflösung
- Nachweis über den letzten Wohnsitz (Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde oder Personalausweis)
In anderen Fällen können auch weitere Unterlagen erforderlich sein.
Online-Dienst
Sterbefall anzeigen
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Wenn weder die Klinik noch der Bestatter die Anzeige vornimmt, wenden Sie sich an das Standesamt Ihrer Gemeinde bzw. Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.
Ansprechpartner
Stadt Rosenthal - Standesamt Frankenberg (Eder)
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag:von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:von 08:30 bis 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06451 505-119
Telefon: 06451 505-116
Telefon: 06451 505-106
Telefax: 06451 505-100
E-Mail: standesamt@frankenberg.de
Internet
Weitere Informationen
Das ehemalige Standesamt Rosenthal ist zum 1.April 2017 Bestandteil des neu gegründeten Standesamtsbezirks Fankenberg (Eder).
Alle Anfragen das Standesamt betreffend sind dorthin zu richten:
Standesamt Frankenberg (Eder), Obermarkt 7-13, 35066 Frankenberg (Eder), Telefon: 06451 505-119
Stadt Frankenberg - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Adresse
Postanschrift
Obermarkt 7-13
35066 Frankenberg (Eder)
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag:
8:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
8:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06451 505-0
Telefax: 06451 505-100
Kontaktperson
Frau Gabriele Heinz
Herr Michael Leye
Herr Kai Bock
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06451 505-0
Fax: 06451 505-100
Telefon Festnetz: 06451 505-194
E-Mail: bock.kai@frankenberg.de
Stadt Frankenberg - Standesamt
Adresse
Postanschrift
Obermarkt 7-13
Postfach
35066 Frankenberg (Eder)
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag:
8:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
8:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06451 505-0
Telefax: 06451 505-100
Kontaktperson
Herr Kai Bock
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06451 505-0
Telefon Festnetz: 06451 505-194
E-Mail: bock.kai@frankenberg.de
Fax: 06451 505-100
Frau Heidrun Bock
Postanschrift
Obermarkt 7-13
35066 Frankenberg (Eder)
Telefon Festnetz: 06451 505-116
Fax: 06451 505-100
Telefon Festnetz: 06451 505-0
E-Mail: bock.heidrun@frankenberg.de
Frau Gabriele Heinz
Herr Michael Leye
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.
Kosten
Hinweise für Frankenberg (Eder): Spezielle Hinweise für Stadt Frankenberg
Sterbeurkunde 10,00 jede weitere 5,00
Sterbeurkunde 10,00 jede weitere 5,00
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Sterbeurkunde" im Hessen-Finder.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.02.2016
Stichwörter
Trauerfall, Sterbefall-anzeige, Todesfall, Sterbefall