• Vellmar (Landkreis Kassel, Hessen)
Anzeige eines Sterbefalls Entgegennahme von Personen bzw. beauftragte Bestattungsunternehmen

Sterbefall anzeigen

Wenn jemand beispielsweise in Ihrer Familie verstorben ist, dann müssen Sie dies beim Standesamt anzeigen.

Beschreibung

Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden.

Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet

  1. jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
  2. die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
  3.  jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. (Dazu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.)

Online-Dienst

Sterbefall Anzeige

ID: L100001_391175603

Beschreibung

Hier können Sie Online einen Sterbefall anzeigen.

Online erledigen

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Version

Technisch erstellt am 12.07.2023

Technisch geändert am 12.07.2023

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Zuständigkeit

Wenn weder die Klinik noch der Bestatter die Anzeige vornimmt, wenden Sie sich an das Standesamt Ihrer Gemeinde bzw. Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.

Ansprechpartner

Standesamt

Beschreibung

Herzlich willkommen im Standesamt Vellmar



Der Trausaal im Standesamt Vellmar bietet neben dem Brautpaar und 2 Trauzeugen Platz für bis zu 20 Gäste.

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Onlineangebote des Standesamts Vellmar im Überblick:

Voranmeldung einer Geburt
Voranmeldung Ihrer Eheschließung 
Voranmeldung eines Sterbefalls

Urkunden online beantragen

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  •  
    Standesamt Trausaal 1
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    Standesamt Trausaal 2
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    Standesamt Trausaal 3
  •  
    Standesamt Trausaal 4
  •  
    Standesamt Trausaal 5
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    Standesamt Trausaal 6

 
Wenn man die meisten Menschen fragt, was Sie mit dem Standesamt verbinden, erhält man in über 90 % der Fälle nur eine Antwort: „Heiraten!"

Das ist richtig, aber es ist nur ein kleiner, wenn auch der bekannteste Teil der standesamtlichen Arbeit.
In den Aufgabenbereich des Standesamts fällt eine Fülle von Aufgaben, und, auch wenn man es nicht merkt - das Standesamt begleitet die Menschen ein Leben lang.

Es fängt mit der Beurkundung der Geburt an.
Später, wenn man den Partner oder die Partnerin fürs Leben gefunden hat, kommt man zur Eheschließung ins Standesamt.

Aber auch der Tod wird beim Standesamt beurkundet.

Im Laufe der Zeit kommt man immer mal wieder in Kontakt mit dem Standesamt, sei es, ob man eine Urkunde benötigt, die Vaterschaft anerkennen möchte oder eine Namensänderung vornehmen lassen will.

Auf den kommenden Seiten zeigen und erklären wir Ihnen die Arbeit des Standesamts Vellmar und geben Ihnen nützliche Tipps und Ratschläge.
Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung und freuen uns über Ihren Besuch, Anruf oder Email.

Adresse

Hausanschrift

Rathausplatz 1

34246 Vellmar

Kein Aufzug vorhanden

Ist nicht rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Das Standesamt Vellmar ist telefonisch zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung erreichbar.Für eine persönliche Vorsprache ist eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich - unter: Tel: 0561/8292-1005 oder 8292-1007

Kontakt

Telefax: 0561 8292-1080

E-Mail: standesamt@vellmar.de

Kontaktperson

Version

Technisch geändert am 09.01.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Stadt Vellmar

Adresse

Hausanschrift

Rathausplatz 1

34246 Vellmar

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag: 08.00-13.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Dienstag: 08.00-13.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Mittwoch: 08.00-13.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Donnerstag: 08.00-13.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr
Freitag: 08.00-12.30 Uhr

Kontakt

Telefon: 0561 8292-0

Telefax: 0561 8292-1081

E-Mail: info@vellmar.de

Internet

Weitere Informationen

Die Sprechzeiten der Verwaltung im Rathaus weichen von den Öffnungszeiten des Bürger- Service wie folgt ab: Montag: 08.30-12.30 Uhr und 14.00-15.30 Uhr Dienstag: 08.30-12.30 Uhr und 14.00-15.30 Uhr Mittwoch: 08.30-12.30 Uhr und 14.00-15.30 Uhr Donnerstag: 08.30-12.30 Uhr und 14.00-18.00 Uhr Freitag: 08.30-12.00 Uhr

Version

Technisch geändert am 10.02.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Handlungsgrundlage(n)

Fristen

Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen erhalten sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Sterbeurkunde" im Verwaltungsportal Hessen.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.02.2016

Version

Technisch erstellt am 18.11.2008

Technisch geändert am 21.03.2025

Stichwörter

Sterbefall-anzeige, Sterbefall, Trauerfall, Todesfall

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019