Anzeige eines Sterbefalls Entgegennahme von Personen bzw. beauftragte Bestattungsunternehmen

    Sterbefall anzeigen

    Wenn jemand beispielsweise in Ihrer Familie verstorben ist, dann müssen Sie dies beim Standesamt anzeigen.

    Beschreibung

    Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden.

    Anzeigepflichtige
    Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet

    1. jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
    2. die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
    3.  jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. (Dazu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.)

    Hinweise für Herborn: Sterbefall - anzeigen

    Jeder Sterbefall, der in Herborn oder in einem Herborner Stadtteilen eingetreten ist, ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt Herborn anzuzeigen.

    Ist der Tod in der Vitos-Klinik oder im Seniorenheim eingetreten, ist die dortige Verwaltung für die schriftliche Anzeige zuständig. Ist der Sterbefall in der Wohnung eingetreten, ist die Anzeige mündlich oder schriftlich von einem beauftragen Bestattungsunternehmen oder mündlich durch einen der nächsten Angehörigen vorzunehmen.

    Der Sterbefall kann vorab unter folgendem Link angezeigt werden: Sterbefall online anzeigen

    Das Standesamt informiert bei der Beurkundung eines Sterbefalls das Nachlassgericht, das Finanzamt, die Wohnortgemeinde und das Geburtsstandesamt des Verstorbenen.

    Jeder Sterbefall, der in Herborn oder in einem Herborner Stadtteilen eingetreten ist, ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt Herborn anzuzeigen.

    Ist der Tod in der Vitos-Klinik oder im Seniorenheim eingetreten, ist die dortige Verwaltung für die schriftliche Anzeige zuständig. Ist der Sterbefall in der Wohnung eingetreten, ist die Anzeige mündlich oder schriftlich von einem beauftragen Bestattungsunternehmen oder mündlich durch einen der nächsten Angehörigen vorzunehmen.

    Der Sterbefall kann vorab unter folgendem Link angezeigt werden: Sterbefall online anzeigen

    Das Standesamt informiert bei der Beurkundung eines Sterbefalls das Nachlassgericht, das Finanzamt, die Wohnortgemeinde und das Geburtsstandesamt des Verstorbenen.

    Online-Dienst

    Sterbefall (Voranzeige)

    ID: L100001_377968871

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 02.03.2022 (von: Redling, Julian)

    Technisch geändert am 24.05.2024 (von: Pabst, Nicole)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Wenn weder die Klinik noch der Bestatter die Anzeige vornimmt, wenden Sie sich an das Standesamt Ihrer Gemeinde bzw. Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.

    Hinweise für Herborn: Sterbefall - anzeigen

    Der Sterbefall einer Person, der in Herborn oder in einem der Stadtteile eingetreten ist, muss beim Standesamt Herborn angezeigt werden.

    Der Sterbefall einer Person, der in Herborn oder in einem der Stadtteile eingetreten ist, muss beim Standesamt Herborn angezeigt werden.

    Ansprechpartner

    Fachdienst - Standesamt und soziale Angelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 39

    35745 Herborn

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: weitere Parkplätze befinden sich im Umkreis des Rathauses

    Behindertenparkplatz: Direkt vom dem Eingang des Rathauses
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Parkmöglichkeiten vor dem Rathaus im Bereich der Turmstraße
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    • Stadtverwaltung

      Montag bis Freitag:
      08:00 - 12:00 Uhr

      Montag und Dienstag:
      13:00 - 16:00 Uhr

      Mittwoch:
      07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

      Donnerstag:
      13:00 - 18:00 Uhr

    • Barkasse

      Montag:
      08:00 bis 12:00 Uhr

      Donnerstag:
      08:00 bis 12:00 Uhr und
      13:00 - 16:00 Uhr

      Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

    Kontakt

    Internet

    Bankverbindung

    Magistrat der Stadt Herborn

    Empfänger: Magistrat der Stadt Herborn

    IBAN: DE86 5165 0045 0000 0336 47

    BIC: HELADEF1DIL

    Bankinstitut: Sparkasse Dillenburg

    Stichwörter

    Eheschließung, Heiraten, Sozialamt, Trauungen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herborn: Sterbefall - anzeigen

    Die zur Beurkundung erforderlichen Unterlagen sind von den Angehörigen oder dem beauftragten Bestattungsinstitut zu besorgen. Alle genannten Urkunden und Übersetzungen sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen.

    In jedem Fall ist der Leichenschauschein (nicht vertraulicher Teil) und der Personalausweis/Pass der/s Verstorbenen vorzulegen. Sollte der Personalausweis/Pass nicht auffindbar sein, wird eine erweiterte Meldebescheinigung benötigt.

    Zusätzlich bei Ledigen:

    • Geburtsurkunde

    Zusätzlich bei Verheirateten:

    • Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch

    Zusätzlich bei Verwitweten:

    • Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
    • Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten

    Zusätzlich bei Geschiedenen:

    • Eheurkunde und rechtskr. Scheidungsurteil oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk

    Bei ausländischen Urkunden ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache erforderlich.

    Die vorstehenden Informationen sind nicht abschließend, sondern zeigen nur die am häufigsten zu beurkundenden Sterbefälle auf. Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.

    Die zur Beurkundung erforderlichen Unterlagen sind von den Angehörigen oder dem beauftragten Bestattungsinstitut zu besorgen. Alle genannten Urkunden und Übersetzungen sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen.

    In jedem Fall ist der Leichenschauschein (nicht vertraulicher Teil) und der Personalausweis/Pass der/s Verstorbenen vorzulegen. Sollte der Personalausweis/Pass nicht auffindbar sein, wird eine erweiterte Meldebescheinigung benötigt.

    Zusätzlich bei Ledigen:

    • Geburtsurkunde

    Zusätzlich bei Verheirateten:

    • Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch

    Zusätzlich bei Verwitweten:

    • Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
    • Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten

    Zusätzlich bei Geschiedenen:

    • Eheurkunde und rechtskr. Scheidungsurteil oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk

    Bei ausländischen Urkunden ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache erforderlich.

    Die vorstehenden Informationen sind nicht abschließend, sondern zeigen nur die am häufigsten zu beurkundenden Sterbefälle auf. Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.

    Kosten

    Hinweise für Herborn: Sterbefall - anzeigen

    Die Beurkundung eines Sterbefalls ist gebührenfrei, gebührenpflichtig sind lediglich die Sterbeurkunden. Die Gebühren betragen für die erste Ausfertigung einer Sterbeurkunde 12,00 €, für jede weitere Ausfertigung, die gleichzeitig bestellt wird, 6,00 €.

    Sterbeurkunden für die Renten- und Krankenversicherung sind gebührenfrei.

    Die Beurkundung eines Sterbefalls ist gebührenfrei, gebührenpflichtig sind lediglich die Sterbeurkunden. Die Gebühren betragen für die erste Ausfertigung einer Sterbeurkunde 12,00 €, für jede weitere Ausfertigung, die gleichzeitig bestellt wird, 6,00 €.

    Sterbeurkunden für die Renten- und Krankenversicherung sind gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Sterbeurkunde" im Hessen-Finder.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.02.2016

    Version

    Technisch erstellt am 18.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Trauerfall, Sterbefall-anzeige, Todesfall, Sterbefall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)