Sterbefall anzeigen
Wenn jemand beispielsweise in Ihrer Familie verstorben ist, dann müssen Sie dies beim Standesamt anzeigen.
Beschreibung
Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden.
Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet
- jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. (Dazu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.)
Online-Dienst
Online Voranzeige Sterbefall
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Wenn weder die Klinik noch der Bestatter die Anzeige vornimmt, wenden Sie sich an das Standesamt Ihrer Gemeinde bzw. Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.
Ansprechpartner
Stadt Offenbach - Standesamt
Aktuelles
Das Standesamt Offenbach am Main ist für die Städte Offenbach am Main und Dietzenbach zuständig. Informationen zur Erreichbarkeit und den Dienstleistungen können Sie unten ersehen.
Beschreibung
Urkundenbestellungen
Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden können Sie online bestellen. Klicken Sie hierzu auf diesen Link: Urkunden online bestellen
Wenn Ihnen eine Online-Bestellung nicht möglich ist, bestellen Sie die gewünschten Urkunden bitte schriftlich bei uns.
Legen Sie bei einer schriftlichen Bestellung unbedingt eine Kopie Ihres Ausweises bei.
Achtung: Urkundenbestellungen, die von Drittanbietern (zum Beispiel „standesamt24“‚ „standesamt.com“, „standesamt.online“, „Antrag24.de“) bei uns eingehen, werden nicht bearbeitet. Es handelt sich nicht um Portale, die mit dem Standesamt Offenbach am Main zusammenarbeiten.
Telefonische Erreichbarkeit
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.30 Uhr bis 12 Uhr
Mittwoch von 13 Uhr bis 15 Uhr
Kontakt per E-Mail
Bitte verwenden Sie je nach Anliegen die unten stehenden E-Mail-Adressen:
Bei allgemeinen Fragen: standesamt@offenbach.de
Für die Anmeldung neugeborener Kinder, Namensklärungen des Neugeborenen, Vaterschaftserklärungen und Nachbeurkundungen von im Ausland geborenen Kindern: baby@offenbach.de
Für die Anmeldung einer Eheschließungen, Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen, Namensänderungen jeglicher Art, Anerkennungen ausländischer Scheidungen, Prüfungen von im Ausland erfolgten Eheschließungen, Nachbeurkundung von im Ausland vorgenommenen Eheschließungen: hochzeit@offenbach.de
Für die Anmeldung von Sterbefälle aus Offenbach und Dietzenbach, Nachbeurkundung von Sterbefällen, die sich im Ausland ereignet haben: sterbefall@offenbach.de
Für Bestattungsinstitute besteht auch die Möglichkeit ihre Unterlagen in den Fristenbriefkasten am Rathaus Stadthof 15 einzuwerfen.
Adresse
Hausanschrift
Herrnstraße 61
63065 Offenbach am Main
(Tiefgarage Sheraton Hotel, Parkhaus Französisches Gässchen, Öffentliche Parkplätze am Mainufer)
Kontakt
E-Mail: standesamt@offenbach.de
E-Mail: baby@offenbach.de
E-Mail: hochzeit@offenbach.de
E-Mail: sterbefall@offenbach.de
E-Mail: urkunden@offenbach.de
Internet
Weitere Informationen
Standesamt
Aktuelles
Das Standesamt Offenbach am Main ist für die Städte Offenbach am Main und Dietzenbach zuständig. Informationen zur Erreichbarkeit und den Dienstleistungen können Sie unten ersehen.
Beschreibung
Urkundenbestellungen
Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden können Sie online bestellen. Klicken Sie hierzu auf diesen Link: Urkunden online bestellen
Wenn Ihnen eine Online-Bestellung nicht möglich ist, bestellen Sie die gewünschten Urkunden bitte schriftlich bei uns.
Legen Sie bei einer schriftlichen Bestellung unbedingt eine Kopie Ihres Ausweises bei.
Achtung: Urkundenbestellungen, die von Drittanbietern (zum Beispiel „standesamt24“‚ „standesamt.com“, „standesamt.online“, „Antrag24.de“) bei uns eingehen, werden nicht bearbeitet. Es handelt sich nicht um Portale, die mit dem Standesamt Offenbach am Main zusammenarbeiten.
Telefonische Erreichbarkeit
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.30 Uhr bis 12 Uhr
Mittwoch von 13 Uhr bis 15 Uhr
Kontakt per E-Mail
Bitte verwenden Sie je nach Anliegen die unten stehenden E-Mail-Adressen:
Bei allgemeinen Fragen: standesamt@offenbach.de
Für die Anmeldung neugeborener Kinder, Namensklärungen des Neugeborenen, Vaterschaftserklärungen und Nachbeurkundungen von im Ausland geborenen Kindern: baby@offenbach.de
Für die Anmeldung einer Eheschließungen, Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen, Namensänderungen jeglicher Art, Anerkennungen ausländischer Scheidungen, Prüfungen von im Ausland erfolgten Eheschließungen, Nachbeurkundung von im Ausland vorgenommenen Eheschließungen: hochzeit@offenbach.de
Für die Anmeldung von Sterbefälle aus Offenbach und Dietzenbach, Nachbeurkundung von Sterbefällen, die sich im Ausland ereignet haben: sterbefall@offenbach.de
Für Bestattungsinstitute besteht auch die Möglichkeit ihre Unterlagen in den Fristenbriefkasten am Rathaus Stadthof 15 einzuwerfen.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: standesamt@offenbach.de
E-Mail: baby@offenbach.de
E-Mail: hochzeit@offenbach.de
E-Mail: sterbefall@offenbach.de
E-Mail: urkunden@offenbach.de
Kontaktperson
Frau Brugger
Frau Reisert
Internet
Stichwörter
Heiraten, Kinder anmelden, Geburtsurkunde
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Offenbach am Main: Sterbefall - anzeigen
In jedem Fall:
- Leichenschauschein (auch Totenschein genannt), er ist die ärztliche Bescheinigung über den Eintritt des Todes
- Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen sowie der anzeigenden Person.
Zusätzlich, wenn Verstorbene bei Eintritt des Todes verheiratet, verwitwet oder geschieden waren oder eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft begründet hatten:
- aktuelle Eheurkunde, als Nachweis über die Eheschließung und mögliche Änderungen
- bei Eheschließung im Ausland möglichst eine mehrsprachige Eheurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde, rechtskräftiges Urteil des Familiengerichts über die Aufhebung oder das Nichtbestehen einer Lebenspartnerschaft
- Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten/Lebenspartners
- ausländische Scheidungsurteile bedürfen teilweise der Anerkennung im deutschen Rechtsbereich
Zusätzlich, wenn Verstorbene ledig waren:
aktuelle Geburtsurkunde oder
aktuelle Abschrift aus dem Geburtsregister
bei Geburt im Ausland möglichst eine mehrsprachige Geburtsurkunde
Um nach Beurkundung des Sterbefalles die gesetzlich vorgeschriebenen Mitteilungen an andere Behörden (Finanzamt, Ortsgericht, Nachlassgericht) machen zu können, benötigen wir neben den Angaben aus der Sterbefallanzeige noch zusätzliche Angaben zum Beispiel über Angehörige der verstorbenen Person.
In jedem Fall:
- Leichenschauschein (auch Totenschein genannt), er ist die ärztliche Bescheinigung über den Eintritt des Todes
- Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen sowie der anzeigenden Person.
Zusätzlich, wenn Verstorbene bei Eintritt des Todes verheiratet, verwitwet oder geschieden waren oder eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft begründet hatten:
- aktuelle Eheurkunde, als Nachweis über die Eheschließung und mögliche Änderungen
- bei Eheschließung im Ausland möglichst eine mehrsprachige Eheurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde, rechtskräftiges Urteil des Familiengerichts über die Aufhebung oder das Nichtbestehen einer Lebenspartnerschaft
- Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten/Lebenspartners
- ausländische Scheidungsurteile bedürfen teilweise der Anerkennung im deutschen Rechtsbereich
Zusätzlich, wenn Verstorbene ledig waren:
aktuelle Geburtsurkunde oder
aktuelle Abschrift aus dem Geburtsregister
bei Geburt im Ausland möglichst eine mehrsprachige Geburtsurkunde
Um nach Beurkundung des Sterbefalles die gesetzlich vorgeschriebenen Mitteilungen an andere Behörden (Finanzamt, Ortsgericht, Nachlassgericht) machen zu können, benötigen wir neben den Angaben aus der Sterbefallanzeige noch zusätzliche Angaben zum Beispiel über Angehörige der verstorbenen Person.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.
Kosten
Hinweise für Offenbach am Main: Sterbefall - anzeigen
- Verwaltungsgebühr: Gebührenfrei.
Die Beurkundung des Sterbefalles ist gebührenfrei. Ebenso erhalten Sie gebührenfreie Sterbeurkunden zur Vorlage bei der Krankenkasse, für Rentenangelegenheiten und eine Bescheinigung für die Bestattung. Die Ausstellung weiterer Sterbeurkunden für private Zwecke ist gebührenpflichtig.
- Verwaltungsgebühr: Gebührenfrei.
Die Beurkundung des Sterbefalles ist gebührenfrei. Ebenso erhalten Sie gebührenfreie Sterbeurkunden zur Vorlage bei der Krankenkasse, für Rentenangelegenheiten und eine Bescheinigung für die Bestattung. Die Ausstellung weiterer Sterbeurkunden für private Zwecke ist gebührenpflichtig.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Sterbeurkunde" im Hessen-Finder.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.02.2016
Stichwörter
Trauerfall, Sterbefall-anzeige, Todesfall, Sterbefall