Melderegister - Eintragen einer Auskunftssperre
Wenn Sie eine Auskunftssperre im Melderegister eintragen lassen wollen, müssen Sie schutzwürdige Interessen glaubhaft machen.
Hinweise für Schauenburg: Melderegister - Eintragen einer Auskunftssperre
Einrichtung von Übermittlungs- und Auskunftssperren
Beschreibung
Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.
Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.
Hinweise für Schauenburg: Melderegister - Eintragen einer Auskunftssperre
Auf Antrag:
Gegenüber öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
Gegenüber Parteien und Wählergruppen
Gegenüber Adressbuchverlagen
Gegenüber dem automatisierten Abruf über das Internet oder auch über elektronische Zugangsstellen (Portale)
Alters- und Ehejubiläen
Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit usw.
Von Amts wegen:
Mitteilung anderer Behörden an die Meldebehörde mit Sperrwirkung von Amts bei
Adoption
Adoptionspflegeverhältnis
berufliche Gründe
Online-Dienste
Auskunftssperre (Beantragung)
Online erledigen
Zahlungsweise
- Bezahlsysteme
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Schauenburg: Beantragung einer Auskunftssperre online
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Übermittlungssperre
Online erledigen
Zahlungsweise
- Bezahlsysteme
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo., Mi. und Do. 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mo. bis Mi. 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Do. 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Fr. 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Eine vorherige Terminabstimmung wird erbeten, um Wartezeiten zu vermeiden.
Kontakt
Internet
- Abmeldung einer Nebenwohnung
- Anmeldung einer Nebenwohnung
- Meldebescheinigung (Beantragung einer erweiterten Meldebescheinigung)
- Meldebescheinigung (Beantragung)
- Auskunftssperre (Beantragung)
- Übermittlungssperre
- Personalausweis (Statusabfrage zum beantragten Personalausweis)
- Reisepass (Verlusterklärung)
- Führerscheinstelle Landkreis Kassel
- Fischereiprüfung Landkreis Kassel
erforderliche Unterlagen
- ggf. Nachweise für die Gefährdung
Hinweise für Schauenburg: Melderegister - Eintragen einer Auskunftssperre
Der Antrag auf eine Auskunftssperre wegen Gefahr für das Leben, die Gesundheit, die persönliche Freiheit o. ä. ist, wenn möglich, durch entsprechende Nachweise (z. B. Urteile, gerichtliche Anordnungen, Bescheinigungen, Zeugenaussagen, ärztliche Atteste, Polizeiberichte) zu unterstützen.
Formulare
Es ist in der Regel ein formloser Antrag nötig.
Voraussetzungen
- Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen deutlich machen, gegenüber der örtlichen Meldebehörde glaub-haft machen.
- Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 51 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
- Ziffer 51 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Hinweise für Schauenburg: Melderegister - Eintragen einer Auskunftssperre
Bundesmeldegesetz (siehe Downloads)
Verfahrensablauf
Es empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.
Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache in der Behörde gestellt werden.
Anschließend werden Ihre Angaben durch die zuständige Stelle überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre für 2 Jahre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.
Die Sperre gilt nur für die Wohnung, für die sie beantragt wurde.
Sie können die Auskunftssperre nach Ablauf der Zeit verlängern lassen.
Hinweise für Schauenburg: Melderegister - Eintragen einer Auskunftssperre
Der Antrag kann schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Stelle gestellt werden.
Aus Gründen der Sensibilität, die sich mit der Begründung für die Anträge bei Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit usw. verbindet, wird dem Antragsteller empfohlen, den Antrag persönlich im Einwohnermeldeamt zu stellen.
Fristen
Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 10.12.2020