Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre

    Melderegister - Eintragen einer Auskunftssperre

    Wenn Sie eine Auskunftssperre im Melderegister eintragen lassen wollen, müssen Sie schutzwürdige Interessen glaubhaft machen.

    Hinweise für Schauenburg: Melderegister - Eintragen einer Auskunftssperre

    Einrichtung von Übermittlungs- und Auskunftssperren

    Beschreibung

    Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.

    Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann. 

    Hinweise für Schauenburg: Melderegister - Eintragen einer Auskunftssperre

    Auf Antrag:

    • Gegenüber öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften

    • Gegenüber Parteien und Wählergruppen

    • Gegenüber Adressbuchverlagen

    • Gegenüber dem automatisierten Abruf über das Internet oder auch über elektronische Zugangsstellen (Portale)

    • Alters- und Ehejubiläen

    • Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit usw.

    Von Amts wegen:

    • Mitteilung anderer Behörden an die Meldebehörde mit Sperrwirkung von Amts bei

    • Adoption

    • Adoptionspflegeverhältnis

    • berufliche Gründe

    Online-Dienste

    Auskunftssperre (Beantragung)

    ID: L100001_414445061

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Bezahlsysteme

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 25.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Schauenburg)

    Technisch geändert am 25.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Schauenburg)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    Schauenburg: Beantragung einer Auskunftssperre online

    ID: L100001_395263998

    Beschreibung

    Beantragung einer Auskunftssperre

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 19.10.2023 (von: Krall, Karsten)

    Technisch geändert am 01.11.2023 (von: Krall, Karsten)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Übermittlungssperre

    ID: L100001_414445062

    Online erledigen

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    • Bezahlsysteme

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 25.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Schauenburg)

    Technisch geändert am 25.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Schauenburg)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Korbacher Straße 300

    34270 Schauenburg

    Öffnungszeiten

    Mo., Mi. und Do.           9.00 Uhr bis 12.00 Uhr                   

    Mo. bis Mi.                  14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

    Do.                               14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

    Fr.                                 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

    Eine vorherige Terminabstimmung wird erbeten, um Wartezeiten zu vermeiden.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • ggf. Nachweise für die Gefährdung

    Hinweise für Schauenburg: Melderegister - Eintragen einer Auskunftssperre

    Der Antrag auf eine Auskunftssperre wegen Gefahr für das Leben, die Gesundheit, die persönliche Freiheit o. ä. ist, wenn möglich, durch entsprechende Nachweise (z. B. Urteile, gerichtliche Anordnungen, Bescheinigungen, Zeugenaussagen, ärztliche Atteste, Polizeiberichte) zu unterstützen.

    Formulare

    Es ist in der Regel ein formloser Antrag nötig.

    Voraussetzungen

    • Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen deutlich machen, gegenüber der örtlichen Meldebehörde glaub-haft machen.
    • Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schauenburg: Melderegister - Eintragen einer Auskunftssperre

    Bundesmeldegesetz (siehe Downloads)

    Verfahrensablauf

    Es empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.

    Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache in der Behörde gestellt werden.

    Anschließend werden Ihre Angaben durch die zuständige Stelle überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre für 2 Jahre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.

    Die Sperre gilt nur für die Wohnung, für die sie beantragt wurde.

    Sie können die Auskunftssperre nach Ablauf der Zeit verlängern lassen.

    Hinweise für Schauenburg: Melderegister - Eintragen einer Auskunftssperre

    Der Antrag kann schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Stelle gestellt werden.
    Aus Gründen der Sensibilität, die sich mit der Begründung für die Anträge bei Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit usw. verbindet, wird dem Antragsteller empfohlen, den Antrag persönlich im Einwohnermeldeamt zu stellen.

    Fristen

    Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 10.12.2020

    Version

    Technisch erstellt am 18.11.2008 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)