Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre
    99115002060001

    Melderegister - Eintragen einer Auskunftssperre

    Wenn Sie eine Auskunftssperre im Melderegister eintragen lassen wollen, müssen Sie schutzwürdige Interessen glaubhaft machen.

    Beschreibung

    Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.

    Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann. 

    Online-Dienste

    Beantragung einer Auskunftssperre im Melderegister

    ID: L100001_391148309

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    • keine Identifizierung
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2023
    Technisch geändert am 20.07.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Beantragung einer Übermittlungssperre im Melderegister

    ID: L100001_391148310

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    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2023
    Technisch geändert am 20.07.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Ansprechpartner

    Stadt Pohlheim - Einwohnermeldewesen (Stadtbüro und Soziales)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwigstraße 31
    35415 Pohlheim

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    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Das Stadtbüro kann zu den folgenden Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung aufgesucht werden:

    Montag:       07:30 Uhr bis 18:00 Uhr
    Dienstag:     07:30 Uhr bis 18:00 Uhr
    Mittwoch:     geschlossen
    Donnerstag: 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr
    Freitag:        07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

    Zur Terminvergabe außerhalb der Öffnungszeiten, setzen sich Berufstätige bitte telefonisch mit uns in Verbindung. Wir finden eine Lösung!  

    Kontakt:
    Tel.:     +49 6403 606-470
    E-Mail:  stadtbuero@pohlheim.de

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06403 606-470

    Fax: 06403 606-666

    E-Mail: stadtbuero@pohlheim.de

    Kontaktperson

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    Folgende Zahlungsweisen sind möglich:

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    • Überweisung
    • Bargeldzahlung
    • SEPA-Lastschrift
    • Visa Karte
    • paydirekt
    • Debitkarte
    • giropay
    • Paypal
    • SEPA-Überweisung

    Bankverbindung

    Magistrat der Stadt Pohlheim

    Empfänger: Magistrat der Stadt Pohlheim
    IBAN: DE42 5135 0025 0242 0010 84
    BIC: SKGIDE5FXXX
    Bankinstitut: Sparkasse Gießen

    Magistrat der Stadt Pohlheim

    Empfänger: Magistrat der Stadt Pohlheim
    IBAN: DE67 5139 0000 0060 0115 08
    BIC: VBMHDE5FXXX
    Bankinstitut: Volksbank Mittelhessen

    Weitere Informationen

    Bezahlmöglichkeiten: SEPA-Lastschrift (Einheitlicher Standart für Lastschriften im SEPA), Mastercard (Mastercard vergibt Lizenzen an Banken in aller Welt für die Ausgabe ihrer Karten), SEPA-Überweisung (Einheitlicher Standart für Überweisung im SEPA.), paydirekt (Paydirekt ist das Online-Bezahlverfahren, das die deutschen Banken und Sparkassen gemeinsam entwickelt haben), Barzahlung, Visa Karte (Kreditkarten vom Typ Visa), Überweisung, Paypal (Paypal ist das weltweit größte Online-Bezahlsystem und eine Tochtergesellschaft von Ebay), giropay (Giropay ist ein Online-Bezahlverfahren, dass auf der Überweisung mittels Online-Banking basiert), Mastercard (Kreditkarten vom Typ Mastercard)

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Formulare

    Es ist in der Regel ein formloser Antrag nötig.

    Voraussetzungen

    • Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen deutlich machen, gegenüber der örtlichen Meldebehörde glaub-haft machen.
    • Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Es empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.

    Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache in der Behörde gestellt werden.

    Anschließend werden Ihre Angaben durch die zuständige Stelle überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre für 2 Jahre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.

    Die Sperre gilt nur für die Wohnung, für die sie beantragt wurde.

    Sie können die Auskunftssperre nach Ablauf der Zeit verlängern lassen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 10.12.2020

    Version

    Technisch erstellt am 18.11.2008
    Technisch geändert am 08.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019