Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre
    99115002060001

    Melderegister - Eintragen einer Auskunftssperre

    Wenn Sie eine Auskunftssperre im Melderegister eintragen lassen wollen, müssen Sie schutzwürdige Interessen glaubhaft machen.

    Beschreibung

    Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.

    Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann. 

    Online-Dienst

    Beantragung von Übermittlungssperren

    ID: L100001_383680095

    Beschreibung

    Onlineservice zur Beantragung von Übermittlungssperren

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 07.12.2022
    Technisch geändert am 07.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Ansprechpartner

    Stadt Linden

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Straße 25
    35440 Linden

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    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Großraumparkplatz am Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 100
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Großraumparkplatz am Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 3
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Stadtzentrum
      Bus: Linie Linie 378 sowie 379

    Kein Aufzug vorhanden
    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr (Nur mit Terminvereinbarung)

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr (Nur mit Terminvereinbarung)

    Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr (Nur mit Terminvereinbarung)

    Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung)

    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr (Nur mit Terminvereinbarung)

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (Nur mit Terminvereinbarung)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06403 605-0

    Fax: 06403 605-25

    E-Mail: info@linden.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Melde- und Paßamt der Stadt Linden

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Straße 25
    35440 Linden

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    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Großraumparkplatz am Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 100
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Großraumparkplatz am Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 3
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Stadtzentrum
      Bus: Linie Linie 378 sowie 379

    Kein Aufzug vorhanden
    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr (Nur mit Terminvereinbarung)

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr (Nur mit Terminvereinbarung)

    Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr (Nur mit Terminvereinbarung)

    Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung)

    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr (Nur mit Terminvereinbarung)

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (Nur mit Terminvereinbarung)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06403 605-0

    Fax: 06403 605-25

    E-Mail: info@linden.de

    Kontaktperson

    • Frau Cora Nau

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Formulare

    Es ist in der Regel ein formloser Antrag nötig.

    Voraussetzungen

    • Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen deutlich machen, gegenüber der örtlichen Meldebehörde glaub-haft machen.
    • Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Es empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.

    Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache in der Behörde gestellt werden.

    Anschließend werden Ihre Angaben durch die zuständige Stelle überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre für 2 Jahre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.

    Die Sperre gilt nur für die Wohnung, für die sie beantragt wurde.

    Sie können die Auskunftssperre nach Ablauf der Zeit verlängern lassen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 10.12.2020

    Version

    Technisch erstellt am 18.11.2008
    Technisch geändert am 08.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019