Melderegister - Eintragen einer Auskunftssperre
Wenn Sie eine Auskunftssperre im Melderegister eintragen lassen wollen, müssen Sie schutzwürdige Interessen glaubhaft machen.
Beschreibung
Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.
Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.
Hinweise für Viernheim: Auskunfts- und Übermittlungssperre über persönliche Daten aus dem Melderegister
Wenn Sie die Übermittlung Ihrer persönlichen Daten sperren wollen, so haben Sie die Möglichkeit eine Auskunfts- oder Übermittlungssperre zu beantragen.
Sie können die Weitergabe Ihrer Daten aus dem Melderegister in folgenden Bereichen - ohne Angabe von Gründen - sperren lassen (Übermittlungssperre):
- Datenübermittlung an öffentl.-recht. Religionsgemeinschaften
- Datenübermittlung an Parteien, Trägern von Wahlvorschlägen oder sonstigen Wählergruppen
- Datenübermittlung hinsichtlich Alters- und Ehejubiläen
- Datenübermittlung an Adressbuchverlage
Sollten Sie eine Übermittlungssperre für Ihre Daten wünschen, ist nachfolgender Antrag auszufüllen und unter Vorlage des Personalausweises bzw. Reisepasses im Bürgerbüro vorzulegen.
Die Übermittlungssperren sind unbefristet gültig bis auf Ihren Widerruf. Es entsteht keine Verwaltungsgebühr.
Falls Sie eine Auskunftssperre bzgl. der "Allgemeinen Melderegisterauskunft" wünschen, ist dies nur möglich wenn:
- sie glaubhaft machen können, dass ihr oder anderen Personen eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliches schutzwürdige Belange droht.
Eine ausführliche Begründung ist im Antragsformular auszufüllen bzw. Nachweise (z.B. Anzeige Polizei) müssen beigefügt werden.
Diese Auskunftssperre kann nur befristet beantragt werden und endet nach Ablauf von 2 Jahren. Eine Verlängerung ist auf Antrag möglich.
Bei Anerkennung durch die Meldebehörde erfolgt keine Auskunft an Privatpersonen. Diese Auskunftssperre gilt jedoch nicht gegenüber Behörden und können auch gegenüber Privatleuten aufgehoben werden, beispielsweise wenn ein Gläubiger eine Anschrift benötigt, weil er Forderungen hat.
Auskunftssperre beantragen online
Aufgrund der evtl. Eilbedürftigkeit des Antrags ist eine Beantragung online möglich. Eine Vorsprache in Ihrem Bürgerbüro zu Ihrem Antrag ist aber trotzdem erforderlich.
Auskunfts- und Übermittlungssperre über persönliche Daten aus dem Melderegister
Wenn Sie die Übermittlung Ihrer persönlichen Daten sperren wollen, so haben Sie die Möglichkeit eine Auskunfts- oder Übermittlungssperre zu beantragen.
Sie können die Weitergabe Ihrer Daten aus dem Melderegister in folgenden Bereichen - ohne Angabe von Gründen - sperren lassen (Übermittlungssperre):
- Datenübermittlung an öffentl.-recht. Religionsgemeinschaften
- Datenübermittlung an Parteien, Trägern von Wahlvorschlägen oder sonstigen Wählergruppen
- Datenübermittlung hinsichtlich Alters- und Ehejubiläen
- Datenübermittlung an Adressbuchverlage
- Datenübermittlung an Internetauskünfte
Sollten Sie eine Übermittlungssperre für Ihre Daten wünschen, ist nachfolgender Antrag auszufüllen und unter Vorlage des Personalausweises bzw. Reisepasses im Bürgerbüro vorzulegen.
Die Übermittlungssperren sind unbefristet gültig bis auf Ihren Widerruf. Es entsteht keine Verwaltungsgebühr.
Falls Sie eine Auskunftssperre bzgl. der "Allgemeinen Melderegisterauskunft" wünschen, ist dies nur möglich wenn:
- sie glaubhaft machen können, dass ihr oder anderen Personen eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliches schutzwürdige Belange droht.
Eine ausführliche Begründung ist im Antragsformular auszufüllen bzw. Nachweise (z.B. Anzeige Polizei) müssen beigefügt werden.
Diese Auskunftssperre kann nur befristet beantragt werden und endet nach Ablauf von 2 Jahren. Eine Verlängerung ist auf Antrag möglich.
Bei Anerkennung durch die Meldebehörde erfolgt keine Auskunft an Privatpersonen. Diese Auskunftssperre gilt jedoch nicht gegenüber Behörden und können auch gegenüber Privatleuten aufgehoben werden, beispielsweise wenn ein Gläubiger eine Anschrift benötigt, weil er Forderungen hat.
Online-Dienste
Beantragung einer Auskunftssperre
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Beantragung von Übermittlungssperren
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Terminvergabe Bürgerbüro Viernheim
Beschreibung
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zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Stadt Viernheim - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Kundenparkplätze am Gebäude
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Walter-Gropius Allee (Linie 5)
Linien:- Regionalbahn: Linie VRN
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Kettelerstraße 3
Postfach
68519 Viernheim
Öffnungszeiten
NUR MIT TERMIN
Montag – Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Montag + Dienstag 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 13:00 - 19:00 Uhr
Samstag 10:00 - 12:00 Uhr
(24.12. + 31.12. geschlossen)
Bitte nutzen Sie bevorzugt unsere Online Terminvereinbarung.
Kontakt
Telefon: 115(Bitte nutzen Sie die Online-Terminvereinbarung Service Hotline 115 (ohne Vorwahl))
Telefax: 06204 988-387
E-Mail: buergerbuero@viernheim.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldlose Zahlung, Apple Pay, Visa Karte, Kreditkarten, Kontaktlos bezahlen, Bezahlsysteme, Maestro-Card, Bargeldzahlung
Weitere Informationen
Im Bürgerbüro Viernheim ist eine Zahlung mit EC-Karte möglich.
Bitte nutzen Sie bevorzugt unsere Online Terminvereinbarung für Termine mit dem Bürgerbüro!
Bezahlmöglichkeiten: Some(Visa Karte (Kreditkarten vom Typ Visa)), Some(Barzahlung), Some(Kontaktlos zahlen (Bezahldienste über NFC)), Some(Kreditkarten (Eine der Scheckkart, mit der bargeldlos bezahlt werden kann.)), Some(Bargeldlose Zahlung (Bezeichnet das Übertragen von Zahlungsmitteln ohne Bargeld.)), Some(Maestro-Card (Maestro ist ein internationaler (Keine Vorschläge) von Mastercard)), Some(ePayment), Some(Apple Pay (NFC Bezahldienst von Apple))
erforderliche Unterlagen
- ggf. Nachweise für die Gefährdung
Hinweise für Viernheim: Auskunfts- und Übermittlungssperre über persönliche Daten aus dem Melderegister
- Personalausweis
- bei Auskunftssperre: Begründung und ggf. Nachweis
- Personalausweis
- bei Auskunftssperre: Begründung und ggf. Nachweis
Formulare
Es ist in der Regel ein formloser Antrag nötig.
Hinweise für Viernheim: Auskunfts- und Übermittlungssperre über persönliche Daten aus dem Melderegister
Voraussetzungen
- Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen deutlich machen, gegenüber der örtlichen Meldebehörde glaub-haft machen.
- Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Es empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.
Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache in der Behörde gestellt werden.
Anschließend werden Ihre Angaben durch die zuständige Stelle überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre für 2 Jahre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.
Die Sperre gilt nur für die Wohnung, für die sie beantragt wurde.
Sie können die Auskunftssperre nach Ablauf der Zeit verlängern lassen.
Fristen
Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.
Bemerkungen
Hinweise für Viernheim: Auskunfts- und Übermittlungssperre über persönliche Daten aus dem Melderegister
Nur mit Termin!
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 10.12.2020