Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre

    Melderegister - Eintragen einer Auskunftssperre

    Wenn Sie eine Auskunftssperre im Melderegister eintragen lassen wollen, müssen Sie schutzwürdige Interessen glaubhaft machen.

    Beschreibung

    Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.

    Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann. 

    Online-Dienst

    Melderegister - Eintragen einer Auskunftssperre

    ID: L100001_383165506

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 21.11.2022 (von: Brevoord, Nicole)

    Technisch geändert am 21.11.2022 (von: Brevoord, Nicole)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Ansprechpartner

    Bürgeramt, Statistik und Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Zeil 3

    60313 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Bürgeramt, Statistik und Wahlen, Zentrales Bürgeramt, Bürgeramt Bergen-Enkheim, Bürgeramt Dornbusch, Bürgeramt Höchst, Bürgeramt Nieder-Eschbach, Bürgeramt Nordwest, Bürgeramt Sachsenhausen

    Mo 09:00 - 17:00 Uhr (ohne Termin)

    Di 07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)

    Mi 07:30 - 13:00 Uhr (ohne Termin)

    Do 10:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)

    Fr 07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)

    Kontakt

    Telefon: +49 69 115(Servicecenter und Bürgeramt-Hotline)

    Telefon: +49 69 212-71555(Statistik-Hotline)

    Telefon: +49 69 212-40400(Wahlen-Hotline)

    Telefax: +49 69 212-9730898

    E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de(Bürgeramt)

    E-Mail: infoservice.statistik@stadt-frankfurt.de(Statistik)

    E-Mail: wahlamt.info@stadt-frankfurt.de(Wahlamt)

    Internet

    Formulare

    Eintragung von Übermittlungssperren

    Version

    Technisch geändert am 06.08.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Zentrales Bürgeramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Zeil 3

    60313 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Mo 9:00 – 17:00 Uhr (ohne Termin)

    Di 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)

    Mi 7:30 – 13:00 Uhr (ohne Termin)

    Do 10:00 – 18:00 Uhr (nur mit Termin)

    Fr 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)

    Kontakt

    Telefon: +49 69 115

    Telefax: +49 69 212-9743368

    Telefax: +49 69 212-9734613(Melderegisterauskünfte)

    E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Zentrale Bürgeramt ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.

    Die Zahlung ist bar oder mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Bürgeramt / Außenstelle Nieder-Erlenbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Alt-Erlenbach 42

    60437 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Di 8:00 - 13:00 Uhr (nur mit Termin), Do 12:00 - 17:00 Uhr (nur mit Termin)

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Die Außenstelle ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.

    Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Bürgeramt Nieder-Eschbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Deuil-La-Barre-Straße 26

    60437 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Mo 9:00 – 17:00 Uhr (ohne Termin)

    Di 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)

    Mi 7:30 – 13:00 Uhr (ohne Termin)

    Do 10:00 – 18:00 Uhr (nur mit Termin)

    Fr 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Bürgeramt Nieder-Eschbach ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.

    Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Bürgeramt Höchst

    Adresse

    Hausanschrift

    Dalbergstraße 14

    65929 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Mo : 9:00 - 17:00 Uhr (ohne Termin)
    Di : 7:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
    Mi : 7:30 - 13:00 Uhr (ohne Termin)
    Do : 10:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
    Fr : 7:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Bürgeramt Höchst ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.

    Die Zahlung ist bar oder mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Bürgeramt Nordwest

    Adresse

    Hausanschrift

    Nidaforum 5

    60439 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Mo 9:00 – 17:00 Uhr (ohne Termin)

    Di 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)

    Mi 7:30 – 13:00 Uhr (ohne Termin)

    Do 10:00 – 18:00 Uhr (nur mit Termin)

    Fr 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Bürgeramt Nordwest ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.

    Die Zahlung ist bar oder mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.

    Version

    Technisch geändert am 09.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Bürgeramt / Außenstelle Fechenheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Alt-Fechenheim 89

    60386 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Mo 9:00 - 13:00 Uhr und 14:30 - 17:00 Uhr (nur mit Termin), Di 8:00 - 13:00 Uhr (nur mit Termin), Mi 8:00 - 13:00 Uhr (nur mit Termin), Do 10:00 - 13:00 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr (nur mit Termin), Fr 8:00 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Die Außenstelle Fechenheim ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.

    Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.

    Version

    Technisch geändert am 09.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Bürgeramt Sachsenhausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Rittergasse 103

    60594 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Mo 9:00 – 17:00 Uhr (ohne Termin)

    Di 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)

    Mi 7:30 – 13:00 Uhr (ohne Termin)

    Do 10:00 – 18:00 Uhr (nur mit Termin)

    Fr 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Bürgeramt Sachsenhausen ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.

    Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Bürgeramt / Außenstelle Harheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Philipp-Schnell-Straße 52

    60437 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Mo 12:00 - 17:00 Uhr (nur mit Termin), Mi 8:00 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Die Außenstelle Harheim ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile. Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Bürgeramt / Außenstelle Kalbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Kalbacher Hauptstraße 36

    60437 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Di 8:00 - 13:00 Uhr (nur mit Termin), Do 12:00 - 17:00 Uhr (nur mit Termin)

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Die Außenstelle Kalbach ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile. Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Bürgeramt Bergen-Enkheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 30

    60388 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Mo : 09:00 - 17:00 Uhr (ohne Termin)
    Di : 07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
    Mi : 07:30 - 13:00 Uhr (ohne Termin)
    Do : 10:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
    Fr : 07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Bürgeramt Bergen-Enkheim ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.

    Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Bürgeramt Dornbusch

    Adresse

    Hausanschrift

    Eschersheimer Landstraße 248

    60320 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Mo : 09:00 - 17:00 Uhr (ohne Termin)
    Di : 07:30 - 13:00 Uhr  (nur mit Termin)
    Mi : 07:30 - 13:00 Uhr (ohne Termin)
    Do : 10:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
    Fr : 07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
     

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Bürgeramt Dornbusch ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.

    Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • ggf. Nachweise für die Gefährdung

    Formulare

    Es ist in der Regel ein formloser Antrag nötig.

    Voraussetzungen

    • Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen deutlich machen, gegenüber der örtlichen Meldebehörde glaub-haft machen.
    • Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Es empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.

    Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache in der Behörde gestellt werden.

    Anschließend werden Ihre Angaben durch die zuständige Stelle überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre für 2 Jahre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.

    Die Sperre gilt nur für die Wohnung, für die sie beantragt wurde.

    Sie können die Auskunftssperre nach Ablauf der Zeit verlängern lassen.

    Fristen

    Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Frankfurt am Main: Auskunftssperren

    Die Auskunftssperre ist befristet auf 2 Jahre. Eine Verlängerung der Auskunftssperre kann schriftlich beantragt werden.
    Die Auskunftssperre ist befristet auf 2 Jahre. Eine Verlängerung der Auskunftssperre kann schriftlich beantragt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 10.12.2020

    Version

    Technisch erstellt am 18.11.2008 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)