Hochwasservorhersage Bereitstellung

    Wassergefahr/Wasserwehr

    Beschreibung

    Wassergefahr bezeichnet die Gefährdung eines Gebiets durch Wasser, unabhängig davon, ob die Gefährdung von Gewässern oder künstlichen Wasseransammlungen ausgeht (Hochwasser, Eisgang) oder durch andere Ereignisse verursacht wird (z.B. Wolkenbruch, Bruch von Wasserspeichern).

    Werden zur Abwendung einer entstehenden Wassergefahr augenblickliche Vorkehrungen notwendig, sind die benachbarten Gemeinden, auch wenn sie nicht bedroht sind, nach § 52 Abs. 1 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) verpflichtet, die erforderliche Hilfe zu leisten, wenn dies ohne erhebliche eigene Nachteile geschehen kann. Die hiernach verpflichtete Gemeinde hat von sich aus zu handeln, sobald sie die Wassergefahr erkennt – spätestens auf Hilferuf der bedrohten Gemeinde – und nicht erst auf Anordnung der Wasserbehörde. Ist ein Deich bei Hochwasser gefährdet, so haben die Bewohnerinnen und Bewohner der bedrohten und, falls erforderlich, der benachbarten Gemeinden durch persönliche Dienste oder andere Leistungen auf Anordnung der Wasserbehörde nach § 52 Abs. 2 HWG im Rahmen des Herkömmlichen die erforderliche Hilfe zu leisten.

    Soweit erforderlich, richten die Wasserbehörden an den oberirdischen Gewässern Hochwasserwarn- und -meldedienste ein, um die örtlich zuständigen Behörden rechtzeitig vor zu erwartendem Hochwasser zu warnen, § 53 Abs. 1 HWG. Gemeinden, die erfahrungsgemäß durch Überschwemmungen gefährdet werden, haben nach § 53 Abs. 2 HWG einen Wasserwehrdienst einzurichten, der Maßnahmen zur Gefahrenabwehr umsetzt.

    Bei einer unmittelbar bevorstehenden Gefahr und im Fall eines Deichbruchs an Rhein- und Mainwinterdeichen ist die Wasserbehörde nach § 53 Abs. 4 HWG bis zur Feststellung des Katastrophenfalls nach § 43 HBKG befugt, Einsätze der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes (§ 26 HBKG) anzuordnen. Die Kostenpflicht und der Kostenersatz bei einem Einsatz der Feuerwehren richten sich nach §§ 60 und 61 HBKG.

    Online-Dienst

    Hochwasserportal Hessen

    ID: L100001_385687582

    Beschreibung

    Hier finden Sie aktuelle Informationen der Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel sowie des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie zu Hochwasserereignissen sowie Hintergründe zu technischem Hochwasserschutz, Hochwasservorsorge und Hochwasserflächenmanagement.

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    Version

    Technisch erstellt am 07.02.2023 (von: Tasch, Markus)

    Technisch geändert am 12.09.2024 (von: Tasch, Markus)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Darmstadt

    Beschreibung

    Das Regierungspräsidium Darmstadt ist das regionale Kompetenzzentrum der hessischen Landesverwaltung für den Regierungsbezirk Darmstadt, das heißt für die Region Rhein-Main/Südhessen. Es vollzieht Landes-, Bundes- und EU-Recht in der Region, sorgt für eine einheitliche Rechtsanwendung und ist Bindeglied zwischen der Landesregierung und der Region. Es versteht sich als moderne Dienstleistungsbehörde.

    Seit 1953 befindet sich der Hauptsitz im Kollegiengebäude am Luisenplatz in Darmstadts Mitte.

    Regional zuständige Außenstandorte gibt es in Frankfurt am Main und Wiesbaden. Auch das Dezernat Weinbau mit Weinbauschule in Eltville am Rhein, die Deichmeisterei in Biebesheim am Rhein und die Fördereinrichtung für junge Zugewanderte in Hasselroth/Main-Kinzig-Kreis sind Teil des Regierungspräsidiums.

    Ein breites Aufgabenspektrum mit mehr als 5000 Aufgaben wird von rund 1600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der verschiedensten Fachrichtungen wahrgenommen. Hierzu zählen die Bereiche Rechts-, Verwaltungs-, Wirtschafts-, Umwelt-, Natur- und Ingenieurwissenschaften sowie Tiermedizin. Einige der Aufgaben werden für ganz Hessen erfüllt.

    Die Aufgabenschwerpunkte liegen in den Bereichen Kommunalwesen, Regionalplanung, Wirtschaft, Verkehr, Bauwesen, Verbraucherschutz, Datenschutz, Ausländerrecht, Arbeitsschutz, Umwelt- und Naturschutz, Landwirtschaft und Forsten.

    Adresse

    Hausanschrift

    Luisenplatz 2

    64283 Darmstadt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Luisenplatz
      Linien:
      • Straßenbahn: Linie 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 (Stand Januar 2025)
      • Bus: Linie F, FM, H, K, L, AIR, GB, M01, NHX, RH, WE1, WE2, X69, X71, X74, X78, 671, 672, 673, 693 (Stand Januar 2025)
    • Haltestelle: Mathildenplatz
      Linien:
      • Bus: Linie X14, X15, X69 (Stand Januar 2025)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    64278 Darmstadt

    Öffnungszeiten

    Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
    Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Stichwörter

    Bezirksregierung, RP, RPDA

    Version

    Technisch geändert am 15.01.2025

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 18.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Wasserbehörde, Katastrophenschutz, Wassergefahr, Hochwasser, Wasserwehr

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)