Hochwasservorhersage Bereitstellung

    Wassergefahr/Wasserwehr

    Beschreibung

    Wassergefahr bezeichnet die Gefährdung eines Gebiets durch Wasser, unabhängig davon, ob die Gefährdung von Gewässern oder künstlichen Wasseransammlungen ausgeht (Hochwasser, Eisgang) oder durch andere Ereignisse verursacht wird (z.B. Wolkenbruch, Bruch von Wasserspeichern).

    Werden zur Abwendung einer entstehenden Wassergefahr augenblickliche Vorkehrungen notwendig, sind die benachbarten Gemeinden, auch wenn sie nicht bedroht sind, nach § 52 Abs. 1 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) verpflichtet, die erforderliche Hilfe zu leisten, wenn dies ohne erhebliche eigene Nachteile geschehen kann. Die hiernach verpflichtete Gemeinde hat von sich aus zu handeln, sobald sie die Wassergefahr erkennt - spätestens auf Hilferuf der bedrohten Gemeinde - und nicht erst auf Anordnung der Wasserbehörde. Ist ein Deich bei Hochwasser gefährdet, so haben die Bewohnerinnen und Bewohner der bedrohten und, falls erforderlich, der benachbarten Gemeinden durch persönliche Dienste oder andere Leistungen auf Anordnung der Wasserbehörde nach § 52 Abs. 2 HWG im Rahmen des Herkömmlichen die erforderliche Hilfe zu leisten.

    Soweit erforderlich, richten die Wasserbehörden an den oberirdischen Gewässern Hochwasserwarn- und -meldedienste ein, um die örtlich zuständigen Behörden rechtzeitig vor zu erwartendem Hochwasser zu warnen, § 53 Abs. 1 HWG. Gemeinden, die erfahrungsgemäß durch Überschwemmungen gefährdet werden, haben nach § 53 Abs. 2 HWG einen Wasserwehrdienst einzurichten, der Maßnahmen zur Gefahrenabwehr umsetzt.

    Bei einer unmittelbar bevorstehenden Gefahr und im Fall eines Deichbruchs an Rhein- und Mainwinterdeichen ist die Wasserbehörde nach § 53 Abs. 4 HWG bis zur Feststellung des Katastrophenfalls nach § 43 HBKG befugt, Einsätze der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes (§ 26 HBKG) anzuordnen. Die Kostenpflicht und der Kostenersatz bei einem Einsatz der Feuerwehren richten sich nach §§ 60 und 61 HBKG.

    Online-Dienst

    Hochwasserportal Hessen

    ID: L100001_385687582

    Beschreibung

    Hier finden Sie aktuelle Informationen der Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel sowie des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie zu Hochwasserereignissen sowie Hintergründe zu technischem Hochwasserschutz, Hochwasservorsorge und Hochwasserflächenmanagement.

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Darmstadt

    Aktuelles

    Das Regierungspräsidium Darmstadt ist das regionale Kompetenzzentrum der hessischen Landesverwaltung für den Regierungsbezirk Darmstadt, das heißt für die Region Rhein-Main/Südhessen. Es vollzieht Landes-, Bundes- und EU-Recht in der Region, sorgt für eine einheitliche Rechtsanwendung und ist Bindeglied zwischen der Landesregierung und der Region. Es versteht sich als moderne Dienstleistungsbehörde.

    Seit 1953 befindet sich der Hauptsitz im Kollegiengebäude am Luisenplatz in Darmstadts Mitte.

    Regional zuständige Außenstandorte gibt es in Frankfurt am Main und Wiesbaden. Auch das Dezernat Weinbau mit Weinbauschule in Eltville am Rhein, die Deichmeisterei in Biebesheim am Rhein und die Fördereinrichtung für junge Zugewanderte in Hasselroth/Main-Kinzig-Kreis sind Teil des Regierungspräsidiums.

    Ein breites Aufgabenspektrum mit mehr als 5000 Aufgaben wird von rund 1500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der verschiedensten Fachrichtungen wahrgenommen. Hierzu zählen die Bereiche Rechts-, Verwaltungs-, Wirtschafts-, Umwelt-, Natur- und Ingenieurwissenschaften ebenso wie die Fachbereiche Humanmedizin, Tiermedizin und Pharmazie. Einige der Aufgaben werden für ganz Hessen erfüllt.

    Die Aufgabenschwerpunkte liegen in den Bereichen Kommunalwesen, Regionalplanung, Wirtschaft, Verkehr, Bauwesen, Gesundheit, Verbraucherschutz, Datenschutz, Ausländerrecht, Arbeitsschutz, Umwelt- und Naturschutz, Landwirtschaft und Forsten.

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    Adresse

    Hausanschrift

    Luisenplatz 2

    64283 Darmstadt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Luisenplatz
      Linien:
      • Straßenbahn: Linie 2, 3, 6, 7, 8, 9
      • Bus: Linie F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    64278 Darmstadt

    Öffnungszeiten

    Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
    Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Stichwörter

    Bezirksregierung, RP

    Version

    Technisch geändert am 28.09.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Groß-Zimmern - Umweltamt

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausplatz 1

    64846 Groß-Zimmern

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Rathaus:

    Montag
    08:00 - 11:30 Uhr
    13:00 - 15:30 Uhr
    Dienstag
    Geschlossen
    Mittwoch
    08:00 - 11:30 Uhr
    15:00 - 18:00 Uhr
    DonnerstagGeschlossen
    Freitag08:00 - 11:30 Uhr

    Auch an den Schließtagen des Rathauses dienstags und donnerstags können mit den Mitarbeiter*innen der Friedhofsverwaltung Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Herr Markus Römermann
      Postanschrift

      Rathausplatz 1

      64846 Groß-Zimmern

      Telefon Festnetz: 06071 9702-32

      E-Mail: umweltamt@gross-zimmern.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Wasserbehörde, Hochwasser, Wassergefahr, Katastrophenschutz, Wasserwehr

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de