Tierische Nebenprodukte - beseitigen (Tierkörperbeseitigung)
Beschreibung
Tote Haustiere und bestimmte Abfälle Tierischer Herkunft, wie z. B. Schlachtabfälle oder Speisereste aus Restaurants oder Großküchen, müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.
Die unschädliche Beseitigung dieser Tierkörper und Abfälle ist ein wichtiger Bestandteil der Tierseuchenbekämpfung. Nur durch eine effektive Behandlung ist es möglich, erkannte oder nicht erkannte Erreger von Krankheiten in Tierkörpern oder deren Teile unschädlich zu machen.
Daher müssen Tote Tiere einer ordnungsgemäßen Beseitigung in einem Spezialbetrieb zugeführt werden.
Auch Schlachtabfälle sowie Küchen und Speiseabfälle aus der Gastronomie und Großküchen, die Tierische Teile (z. B. Fleischreste, Wurst) enthalten, unterliegen der gesetzlich geregelten Beseitigung.
Tote Haustiere gehören auf keinen Fall in die Biotonne oder auf den Kompost.
Wenn Sie über ein eigenes Grundstück verfügen und dieses nicht in einem Wassereinzugsgebiet liegt, dürfen Sie Ihr Heimtier auch auf Ihrem Grundstück vergraben. Der Tierkörper muss dabei von einer mindestens 50 cm dicken Erdschicht bedeckt sein.
Sie haben ein Totes Haustier gefunden? Befindet sich das Tier auf Ihrem eigenen Grundstück, haben Sie als Grundstückseigentümer das Tier zu entsorgen. Befindet sich das Tier im öffentlichen Verkehrsraum, wenden Sie sich bitte an die örtliche Ordnungsbehörde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt
Ansprechpartner
Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit
Aktuelles
Das Amt Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit ist nur für die Stadt Kassel (Stadtgebiet) zuständig.
Der Landkreis Kassel, Werra-Meißner-Kreis sowie der Schwalm-Eder-Kreis haben eigene Veterinärämter.
Beschreibung
Die Aufgaben des Amtes Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit bestehen aus der Überwachung der gesetzlichen Vorgaben auf den Gebieten des Lebensmittel-, Fleischhygiene-, Tierschutz- und Tierseuchenrechts
in der Stadt Kassel. Die Landkreise haben eigene Veterinärämter.
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden in Hessen
Die Aufgaben des öffentlichen Veterinärwesens umfassen insbesondere:
- Die amtliche Überwachung der Lebensmittel- und Fleischhygiene. Dadurch sollen Verbraucher vor gesundheitlicher Beeinträchtigung, Irreführung und Täuschung geschützt werden.
- Der Tierschutz dient dem Schutz des Lebens und dem Wohlbefinden der Tiere.
- Die Tierseuchenbekämpfung sichert die Gesundheit der einheimischen Tierbestände und soll die Seuchenverbreitung zwischen den Tieren ausschließen beziehungsweise die von Tieren auf Menschen übertragbaren Krankheiten bekämpfen.
Das öffentliche Veterinärwesen (BMEL)
Mehrwegverpackungen im Einzelhandel
Ab 1. Januar 2023 sind Lebensmittelunternehmer/innen (z.B. Catering, Lieferdienste, Restaurants) laut Verpackungsgesetz dazu verpflichtet, auch Mehrwegbehälter für Essen und Getränke zum Mitnehmen oder Bestellen anzubieten.
Ausnahmen gelten für kleine Betriebe also mit max. 5 Beschäftigten und max. 80 qm Verkaufsfläche (z.B. Imbissbuden), aber auch diese sollen in mitgebrachte Behälter abfüllen können und die Kundschaft deutlich darauf hinweisen.
Für die hygienischen Anforderungen an den Umgang mit Mehrwegbehältnissen, hat der Lebensmittelverband Deutschland drei Merkblätter mit dazugehörigen Lehrvideos veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Stadtreiniger Kassel oder der Homepage der Bundesregierung.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 0561 787-3336
E-Mail: veterinaer@kassel.de
Stichwörter
Katzenschutzverordnung, Veterinäramt, Schweinepest, Lebensmittelwarnung, Tierseuchen, Tierarznei, Aviäre Influenza, Geflügelpest, Vogelgrippe, tote Wildvögel,, Allgemeinverfügung BVD-Impfverbot, BVD-Impfverbot, BVD, Impfverbot, Geflügel, Geflügelpest, Allgemeinverfügung Stallpflicht, Veterinärwesen
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Wenn Tote Heimtiere in Spezialbetrieben entsorgt werden, fallen Kosten an, die vom Tierbesitzer zu tragen sind.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Hundehaltung, Tierkörperbeseitigung, Heimtiere, Tierbestattung, Tierkörperbeseitiger, Tierkörperverwertung, HMUKLV, Kaninchenhaltung, Tierkörper, Haustiere