• Schöneck (Landkreis Main-Kinzig-Kreis, Hessen)
Tierkörper und tierische Nebenprodukte Beseitigung

Tierische Nebenprodukte - beseitigen (Tierkörperbeseitigung)

Beschreibung

Tote Haustiere und bestimmte Abfälle Tierischer Herkunft, wie z. B. Schlachtabfälle oder Speisereste aus Restaurants oder Großküchen, müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.

Die unschädliche Beseitigung dieser Tierkörper und Abfälle ist ein wichtiger Bestandteil der Tierseuchenbekämpfung. Nur durch eine effektive Behandlung ist es möglich, erkannte oder nicht erkannte Erreger von Krankheiten in Tierkörpern oder deren Teile unschädlich zu machen.

Daher müssen Tote Tiere einer ordnungsgemäßen Beseitigung in einem Spezialbetrieb zugeführt werden.

Auch Schlachtabfälle sowie Küchen und Speiseabfälle aus der Gastronomie und Großküchen, die Tierische Teile (z. B. Fleischreste, Wurst) enthalten, unterliegen der gesetzlich geregelten Beseitigung.

Tote Haustiere gehören auf keinen Fall in die Biotonne oder auf den Kompost.

Wenn Sie über ein eigenes Grundstück verfügen und dieses nicht in einem Wassereinzugsgebiet liegt, dürfen Sie Ihr Heimtier auch auf Ihrem Grundstück vergraben. Der Tierkörper muss dabei von einer mindestens 50 cm dicken Erdschicht bedeckt sein.

Sie haben ein Totes Haustier gefunden? Befindet sich das Tier auf Ihrem eigenen Grundstück, haben Sie als Grundstückseigentümer das Tier zu entsorgen. Befindet sich das Tier im öffentlichen Verkehrsraum, wenden Sie sich bitte an die örtliche Ordnungsbehörde.

Online-Dienst

Tierische Nebenprodukte

ID: L100001_415367448

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Version

Technisch erstellt am 10.12.2024

Technisch geändert am 10.12.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Zuständigkeit

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt

Ansprechpartner

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat V 54 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Adresse

Hausanschrift

Wilhelminenstraße 1-3

64278 Darmstadt

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.

Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.

Kontakt

Telefon: +49 6151 12-6846

Telefax: +49 6151 12-6498

E-Mail: Veterinaerdezernat@rpda.hessen.de

Version

Technisch geändert am 20.01.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Main-Kinzig-Kreis - Veterinärwesen und Verbraucherschutz - Tierschutz/Tierseuchenbekämpfung

Adresse

Hausanschrift

Gutenbergstraße 2

63571 Gelnhausen

(Telefon: , Fax: , Info:)

Postanschrift

Postfach 1465

63569 Gelnhausen

Hausanschrift

Barbarossastr. 16-24

63571 Gelnhausen

Öffnungszeiten

Montag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr
Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 17.30 Uhr
Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

Kontakt

Telefon: 06051 85-15510

Telefax: 06051 85-15526

E-Mail: veterinaeramt@mkk.de

Internet

Version

Technisch geändert am 05.11.2024

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Handlungsgrundlage(n)

Kosten

Wenn Tote Heimtiere in Spezialbetrieben entsorgt werden, fallen Kosten an, die vom Tierbesitzer zu tragen sind.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Version

Technisch erstellt am 18.11.2008

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

HMUKLV, Tierkörperbeseitiger, Tierkörper, Tierkörperbeseitigung, Tierbestattung, Hundehaltung, Heimtiere, Haustiere, Kaninchenhaltung, Tierkörperverwertung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019