Tiergehegegenehmigung
Beschreibung
Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen, in denen Tiere wild lebender Arten außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden während eines Zeitraums von mindestens 7 Tagen im Jahr gehalten werden und die kein Zoo sind (vgl. "Zoo-Genehmigung").
Die Errichtung, Erweiterung, wesentliche Änderung und der Betrieb eines Tiergeheges sind der oberen Naturschutzbehörde mindestens einen Monat im Voraus anzuzeigen.
Zuständigkeit
Zuständig ist in Hessen die obere Naturschutzbehörde des jeweiligen Regierungspräsidiums, in dessen Bezirk sich das Gehege befindet.
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 53.1 - Forsten und Naturschutz I (Forsten, Eingriffs- und Ausgleichsregelung, Umweltfolgenabschätzung)
Adresse
Hausanschrift
(Gebäude B1)
Georg-Friedrich-Händel-Straße 3
35578 Wetzlar
Öffnungszeiten
Das Regierungspräsidium Gießen ist täglich telefonisch erreichbar:
montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
freitags 08:00 - 15:00 Uhr
Für einen persönlichen Besuch vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Kontakt
Internet
Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Adresse
Hausanschrift
(Schloss)
Gymnasiumstraße 4
65589 Hadamar
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 53.2 - Naturschutz II (Artenschutz, Biodiversität, Fischerei, Naturschutzfinanzierung)
Adresse
Hausanschrift
(Gebäude B1)
Georg-Friedrich-Händel-Straße 3
35578 Wetzlar
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Das Regierungspräsidium Gießen ist täglich telefonisch erreichbar:
montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
freitags 08:00 - 15:00 Uhr
Für einen persönlichen Besuch vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Kontakt
Internet
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zu den Genehmigungsvoraussetzungen und Anforderungen erhalten Sie bei den oberen Naturschutzbehörden der Regierungspräsidien unter den nachfolgenden Internet-Adressen:
- Tiergehege(Regierungspräsidium Darmstadt)
- Haltung, Zucht und Vermarktung von geschützten Arten(Regierungspräsidium Gießen)
- Zoorichtlinie(Regierungspräsidium Kassel)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 22.05.2017
Stichwörter
Tierschutzgesetz, Tiergehege, HMUKLV, Tierschutz, Tiergesundheit, artgerechte Haltung, Tierpark