• Laubach (Landkreis Gießen, Hessen)
Tiergehege Betrieb Anzeige Entgegennahme

Tiergehegegenehmigung

Beschreibung

Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen, in denen Tiere wild lebender Arten außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden während eines Zeitraums von mindestens 7 Tagen im Jahr gehalten werden und die kein Zoo sind (vgl. "Zoo-Genehmigung").

Die Errichtung, Erweiterung, wesentliche Änderung und der Betrieb eines Tiergeheges sind der oberen Naturschutzbehörde mindestens einen Monat im Voraus anzuzeigen.

Zuständigkeit

Zuständig ist in Hessen die obere Naturschutzbehörde des jeweiligen Regierungspräsidiums, in dessen Bezirk sich das Gehege befindet.

Ansprechpartner

Regierungspräsidium Gießen - Dezernat V 53.1 - Forsten und Naturschutz I (Forsten, Eingriffs- und Ausgleichsregelung, Umweltfolgenabschätzung)

Adresse

Hausanschrift

Georg-Friedrich-Händel-Straße 3

35578 Wetzlar

(Gebäude B1)

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr

Kontakt

Internet

Version

Technisch geändert am 01.11.2023

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Landkreis Gießen

Adresse

Hausanschrift

Riversplatz 1-9

35394 Gießen

Parkmöglichkeiten

Gebührenfrei

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postanschrift

Postfach 11 07 60

35352 Gießen

Kontakt

Telefon: 0641 9390-0

E-Mail: info@lkgi.de

Internet

Weitere Informationen

Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

Version

Technisch geändert am 10.02.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Regierungspräsidium Gießen - Dezernat V 53.2 - Naturschutz II (Artenschutz, Biodiversität, Fischerei, Naturschutzfinanzierung)

Adresse

Hausanschrift

Georg-Friedrich-Händel-Straße 3

35578 Wetzlar

(Gebäude B1)

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr

Kontakt

Internet

Version

Technisch geändert am 12.11.2024

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen zu den Genehmigungsvoraussetzungen und Anforderungen erhalten Sie bei den oberen Naturschutzbehörden der Regierungspräsidien unter den nachfolgenden Internet-Adressen:

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 22.05.2017

Version

Technisch erstellt am 18.11.2008

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Tierschutzgesetz, HMUKLV, Tierschutz, Tierpark, artgerechte Haltung, Tiergehege, Tiergesundheit

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019