Gefährliche Hunde
Beschreibung
Alle Bundesländer haben Gesetze bzw. Verordnungen zur Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren erlassen. Da die Gefahrenabwehr in die Kompetenz der Länder fällt, sind die Regelungen der Bundesländer unterschiedlich.
In Hessen sind alle Hunde so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit, also für das Leben und die Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgehen. Hunde dürfen außerhalb des eingefriedeten Besitztums der Halterin oder des Halters nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden.
Für die Haltung eines gefährlichen Hundes wird eine Erlaubnis benötigt. Als gefährlich gelten unabhängig von ihrer Rassezugehörigkeit solche Hunde, die eine gesteigerte Aggressivität aufweisen oder die auffällig geworden sind. Ferner sind Hunde folgender Rassen als gefährlich anzusehen: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka und Rottweiler. Erfasst werden auch Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.
Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens sind u. a. die Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten durch einen Wesenstest sowie die Geeignetheit und Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters nachzuweisen.
Die Einfuhr bzw. Verbringung gefährlicher Hunde in das Bundesgebiet ist durch das Gesetz zur Bekämpfung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland geregelt.
Hinweise für Hanau: Gefährliche Hunde
Erlaubnis zur Haltung Gefährlicher Hunde
Die Haltung eines Hundes dieser Rassen bedarf einer Erlaubnis, die auf 4 Jahre befristet werden kann, wenn folgende Unterlagen vorliegen:
- ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular,
- Vollendung des 18. Lebensjahres des Halters/der Halterin,
- Nachweis der Zuverlässigkeit durch Vorlage eines aktuellen Führungszeugnisses,
- Nachweis der Sachkunde,
- Nachweis über die fristgerechte Zahlung der Hundesteuer,
- Nachweis der Wesensprüfung des Hundes durch einen anerkannten Sachverständigen,
- Nachweis über das Anbringen eines Chips am Hund (Identifizierung des Hundes mit einer geeigneten elektronisch lesbaren Marke durch einen Tierarzt),
- Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung über mind. 500.000 €.
Der Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Erlaubnis nach der HundeVO steht zum downloaden zur Verfügung.
Zum Erlaubnisverfahren selbst erhalten Sie Auskunft unter der Telefonnummer: 06181/295-455 oder per e-mail oder Fax 06181/295-1622
Erlaubnis zur Haltung Gefährlicher Hunde
Die Haltung eines Hundes dieser Rassen bedarf einer Erlaubnis, die auf 4 Jahre befristet werden kann, wenn folgende Unterlagen vorliegen:
- ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular,
- Vollendung des 18. Lebensjahres des Halters/der Halterin,
- Nachweis der Zuverlässigkeit durch Vorlage eines aktuellen Führungszeugnisses,
- Nachweis der Sachkunde,
- Nachweis über die fristgerechte Zahlung der Hundesteuer,
- Nachweis der Wesensprüfung des Hundes durch einen anerkannten Sachverständigen,
- Nachweis über das Anbringen eines Chips am Hund (Identifizierung des Hundes mit einer geeigneten elektronisch lesbaren Marke durch einen Tierarzt),
- Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung über mind. 500.000 €.
Der Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Erlaubnis nach der HundeVO steht zum downloaden zur Verfügung.
Zum Erlaubnisverfahren selbst erhalten Sie Auskunft unter der Telefonnummer: 06181/295-455 oder per e-mail oder Fax 06181/295-1622
Online-Dienst
Hanau: ErlaubnisGefHund
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Zuständige Behörde sind die Bürgermeister (Oberbürgermeister) als örtliche Ordnungsbehörden
Hinweise für Hanau: Gefährliche Hunde
Regierungspräsidium Darmstadt
Luisenplatz 2
64278 Darmstadt
Tel: 06151 /120
Fax: 06151 /12 6313
Weitere Informationen und Aktuelles zum Thema gefährliche Hunde erhalten Sie vom Regierungspräsidium Darmstadt.
Regierungspräsidium Darmstadt
Luisenplatz 2
64278 Darmstadt
Tel: 06151 /120
Fax: 06151 /12 6313
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Ansprechpartner
Stadt Hanau - Allgemeines Ordnungsrecht / Gewerbe
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Postanschrift
Postfach 1852
63408 Hanau
Öffnungszeiten
Montag geschlossen
Dienstag 8:30 Uhr-12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 Uhr-16:30 Uhr
Donnerstag 8:30 Uhr-12:00 Uhr
Freitag 8:30 Uhr-12:00 Uhr
Kontakt
Telefax: 06181 295-1622
E-Mail: Gewerbeamt@hanau.de
Formulare
Gefährliche Hunde, Erlaubnis
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für die Erteilung der Erlaubnis werden Gebühren nach Nr. 45 des Verwaltungskostenverzeichnisses zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport erhoben. Darüber hinaus entstehen in der Regel Kosten für die Sachkundeprüfung und die Wesensprüfung.
Hinweise für Hanau: Gefährliche Hunde
Wie hoch sind die Kosten für Gefährliche Hunde?
Die Stadt Hanau erhebt gemäß Hundesteuersatzung der Stadt Hanau Hundesteuersätze:
Wie hoch sind die Kosten für Gefährliche Hunde?
Die Stadt Hanau erhebt gemäß Hundesteuersatzung der Stadt Hanau Hundesteuersätze:
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zur Sachkunde- und Wesensprüfung erhalten Sie im Internetauftritt des Regierungspräsidiums Darmstadt unter Hundeverordnung/Standards Sachkunde- u. Wesensprüfungen.
- Standards Sachkunde- u. Wesensprüfungen(Regierungspräsidium Darmstadt)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wesenstest, Hundeführerschein, Sachkundenachweis, Kampfhunde, Hundeverordnung, Hunde, Gefährliche Hunde