Hundehaltung Anmeldung Kampfhund
    99110009104001

    Gefährliche Hunde

    Beschreibung

    Alle Bundesländer haben Gesetze bzw. Verordnungen zur Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren erlassen. Da die Gefahrenabwehr in die Kompetenz der Länder fällt, sind die Regelungen der Bundesländer unterschiedlich.

    In Hessen sind alle Hunde so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit, also für das Leben und die Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgehen. Hunde dürfen außerhalb des eingefriedeten Besitztums der Halterin oder des Halters nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden.


    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes wird eine Erlaubnis benötigt. Als gefährlich gelten unabhängig von ihrer Rassezugehörigkeit solche Hunde, die eine gesteigerte Aggressivität aufweisen oder die auffällig geworden sind. Ferner sind Hunde folgender Rassen als gefährlich anzusehen: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka und Rottweiler. Erfasst werden auch Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.


    Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens sind u. a. die Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten durch einen Wesenstest sowie die Geeignetheit und Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters nachzuweisen.

    Die Einfuhr bzw. Verbringung gefährlicher Hunde in das Bundesgebiet ist durch das Gesetz zur Bekämpfung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland geregelt.
     

    Hinweise für Pfungstadt: Spezielle Hinweise für Stadt Pfungstadt

    Online-Dienst

    Erlaubnis für das Halten und Führen eines gefährlichen Hundes beantragen

    ID: L100001_382601388

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 03.11.2022

    Technisch geändert am 04.04.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019

    Zuständigkeit

    Zuständige Behörde sind die Bürgermeister (Oberbürgermeister) als örtliche Ordnungsbehörden

    Ansprechpartner

    Stadt Pfungstadt - Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Borngasse 17

    64319 Pfungstadt

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    Öffnungszeiten


    Montag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr

    Dienstag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr

    Mittwoch:

    geschlossen

    Donnerstag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr

    Freitag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr

    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Stadt Pfungstadt - Abgaben

    Beschreibung

    Zuständig für kommunale Abgaben (Grundsteuer, Kanal- und Wassergebühren, Straßenbeiträge)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 12-14

    64319 Pfungstadt

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

        Stadthaus I:                                                                                                                                  

    Montag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr


    Dienstag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr


    Mittwoch:

    geschlossen


    Donnerstag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr


    Freitag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr


             Hinweis:

     z. Zt. nur nach Termin-Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06157 988-1600

    E-Mail: abgaben@pfungstadt.de

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Stadt Pfungstadt - Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 12-14

    64319 Pfungstadt

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

        

    Montag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr

    Dienstag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr

    Mittwoch:

    geschlossen

    Donnerstag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

    Freitag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr

    Bitte beachten Sie: Termine nur nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06157 988-0

    E-Mail: finanzen@pfungstadt.de

    Internet

    Weitere Informationen

    • Kreditbewirtschaftung

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Erteilung der Erlaubnis werden Gebühren nach Nr. 45 des Verwaltungskostenverzeichnisses zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport erhoben. Darüber hinaus entstehen in der Regel Kosten für die Sachkundeprüfung und die Wesensprüfung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zur Sachkunde- und Wesensprüfung erhalten Sie im Internetauftritt  des Regierungspräsidiums Darmstadt unter Hundeverordnung/Standards Sachkunde- u. Wesensprüfungen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 18.11.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Hundeverordnung, Hundeführerschein, Sachkundenachweis, Wesenstest, Hunde, Kampfhunde, Gefährliche Hunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019