Hundehaltung Anmeldung Kampfhund

    Gefährliche Hunde

    Beschreibung

    Alle Bundesländer haben Gesetze bzw. Verordnungen zur Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren erlassen. Da die Gefahrenabwehr in die Kompetenz der Länder fällt, sind die Regelungen der Bundesländer unterschiedlich.

    In Hessen sind alle Hunde so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit, also für das Leben und die Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgehen. Hunde dürfen außerhalb des eingefriedeten Besitztums der Halterin oder des Halters nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden.


    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes wird eine Erlaubnis benötigt. Als gefährlich gelten unabhängig von ihrer Rassezugehörigkeit solche Hunde, die eine gesteigerte Aggressivität aufweisen oder die auffällig geworden sind. Ferner sind Hunde folgender Rassen als gefährlich anzusehen: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka und Rottweiler. Erfasst werden auch Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.


    Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens sind u. a. die Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten durch einen Wesenstest sowie die Geeignetheit und Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters nachzuweisen.

    Die Einfuhr bzw. Verbringung gefährlicher Hunde in das Bundesgebiet ist durch das Gesetz zur Bekämpfung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland geregelt.
     

    Online-Dienst

    Gefährliche Hunde

    ID: L100001_401129264

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    Version

    Technisch erstellt am 13.03.2024 (von: Zehnbauer, Lisa)

    Technisch geändert am 13.03.2024 (von: Zehnbauer, Lisa)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Zuständige Behörde sind die Bürgermeister (Oberbürgermeister) als örtliche Ordnungsbehörden

    Ansprechpartner

    Allgemeine Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchbergstraße 18

    64625 Bensheim

    Öffnungszeiten

    Montag
    8.00 - 12.00 Uhr 
    Dienstag
    14.00 - 17.30 Uhr
    Donnerstag
    8.00 - 12.00 Uhr und
    14.00 - 15.30 Uhr
    Freitag 
    8.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bensheim: gefährliche Hunde Stadt Bensheim

    • Förmlicher Antrag des Hundehalters (erhältlich beim Team Ordnung, Soziales und Integration)
    • Nachweis über die ordnungsgemäße Entrichtung der Hundesteuer (erhältlich beim Team Kasse)
    • Nachweis über eine Wesens- und Sachkundeprüfung
    • Nachweis darüber, dass der Hund mit einer zur Identifizierung geeigneten, elektronisch lesbaren Marke (Chip) unveränderlich gekennzeichnet wurde
    • Polizeiliches Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer Behörde)
    • Nachweis über eine Hundehaftpflichtversicherung
    • Bild des Hundes
    • Förmlicher Antrag des Hundehalters (erhältlich beim Team Ordnung, Soziales und Integration)
    • Nachweis über die ordnungsgemäße Entrichtung der Hundesteuer (erhältlich beim Team Kasse)
    • Nachweis über eine Wesens- und Sachkundeprüfung
    • Nachweis darüber, dass der Hund mit einer zur Identifizierung geeigneten, elektronisch lesbaren Marke (Chip) unveränderlich gekennzeichnet wurde
    • Polizeiliches Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer Behörde)
    • Nachweis über eine Hundehaftpflichtversicherung
    • Bild des Hundes

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Erteilung der Erlaubnis werden Gebühren nach Nr. 45 des Verwaltungskostenverzeichnisses zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport erhoben. Darüber hinaus entstehen in der Regel Kosten für die Sachkundeprüfung und die Wesensprüfung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zur Sachkunde- und Wesensprüfung erhalten Sie im Internetauftritt  des Regierungspräsidiums Darmstadt unter Hundeverordnung/Standards Sachkunde- u. Wesensprüfungen.

    Bemerkungen

    Hinweise für Bensheim: gefährliche Hunde Stadt Bensheim

    Zuständig für die Stadt Bensheim:

    Magistrat der Stadt Bensheim
    Team Ordnung, Soziales und Integration
    Frau Kuhn
    Kirchbergstraße 18
    64625 Bensheim

    Tel.: 06251 / 14-207
    Zimmer: 3 im Erdgeschoss

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 18.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Wesenstest, Hundeführerschein, Sachkundenachweis, Kampfhunde, Hundeverordnung, Hunde, Gefährliche Hunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)