Hundehaltung Anmeldung Kampfhund

    Gefährliche Hunde

    Beschreibung

    Alle Bundesländer haben Gesetze bzw. Verordnungen zur Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren erlassen. Da die Gefahrenabwehr in die Kompetenz der Länder fällt, sind die Regelungen der Bundesländer unterschiedlich.

    In Hessen sind alle Hunde so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit, also für das Leben und die Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgehen. Hunde dürfen außerhalb des eingefriedeten Besitztums der Halterin oder des Halters nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden.


    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes wird eine Erlaubnis benötigt. Als gefährlich gelten unabhängig von ihrer Rassezugehörigkeit solche Hunde, die eine gesteigerte Aggressivität aufweisen oder die auffällig geworden sind. Ferner sind Hunde folgender Rassen als gefährlich anzusehen: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka und Rottweiler. Erfasst werden auch Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.


    Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens sind u. a. die Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten durch einen Wesenstest sowie die Geeignetheit und Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters nachzuweisen.

    Die Einfuhr bzw. Verbringung gefährlicher Hunde in das Bundesgebiet ist durch das Gesetz zur Bekämpfung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland geregelt.
     

    Hinweise für Darmstadt: Haltung gefährlicher Hunde

    Gefährlich sind Hunde, die durch Zucht, Haltung, Ausbildung oder Abrichtung eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine andere in ihren Wirkungen vergleichbare, mensch- oder tiergefährdende Eigenschaft besitzen. Für folgende Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird eine Gefährlichkeit vermutet:

    1. Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier,
    2. American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier,
    3. Staffordshire-Bullterrier,
    4. Bullterrier,
    5. American Bulldog,
    6. Dogo Argentino,
    7. Kangal (Karabash),
    8. Kaukasischer Owtscharka,
    9. Rottweiler.

    Sofern der von Ihnen gewünschte Hund hier aufgelistet ist, müssen Sie einen Antrag zum Erhalt einer Haltererlaubnis für gefährliche Hunde stellen (siehe Formular sowie unter "Benötigte Unterlagen")

    _________________________________________________________________________________

    Den Behörden obliegt darüber hinaus die Prüfung / Bearbeitung und Umsetzung von:

    • Nachgehen von Hinweisen auf (illegale) Haltung eines gefährlichen Hundes
    • Nachgehen von Hinweisen auf Gefährlichkeit eines Hundes
    • Erlass von Verfügungen (z.B. Anordnung von Leinen- und Maulkorbpflicht)
    • Überprüfung von Hundehaltungen (auch in Amtshilfe mit dem staatlichen Amt für Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen)
    • Erforderlichenfalls Einziehung und Tötung eines gefährlichen Hundes

    Gefährlich sind Hunde, die durch Zucht, Haltung, Ausbildung oder Abrichtung eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine andere in ihren Wirkungen vergleichbare, mensch- oder tiergefährdende Eigenschaft besitzen. Für folgende Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird eine Gefährlichkeit vermutet:

    1. Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier,
    2. American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier,
    3. Staffordshire-Bullterrier,
    4. Bullterrier,
    5. American Bulldog,
    6. Dogo Argentino,
    7. Kangal (Karabash),
    8. Kaukasischer Owtscharka,
    9. Rottweiler.

    Sofern der von Ihnen gewünschte Hund hier aufgelistet ist, müssen Sie einen Antrag zum Erhalt einer Haltererlaubnis für gefährliche Hunde stellen (siehe Formular sowie unter "Benötigte Unterlagen")

    _________________________________________________________________________________

    Den Behörden obliegt darüber hinaus die Prüfung / Bearbeitung und Umsetzung von:

    • Nachgehen von Hinweisen auf (illegale) Haltung eines gefährlichen Hundes
    • Nachgehen von Hinweisen auf Gefährlichkeit eines Hundes
    • Erlass von Verfügungen (z.B. Anordnung von Leinen- und Maulkorbpflicht)
    • Überprüfung von Hundehaltungen (auch in Amtshilfe mit dem staatlichen Amt für Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen)
    • Erforderlichenfalls Einziehung und Tötung eines gefährlichen Hundes

    Online-Dienst

    Antrag auf die Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes

    ID: L100001_405358536

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 25.06.2024 (von: Weick, Janine)

    Technisch geändert am 25.06.2024 (von: Weick, Janine)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Zuständige Behörde sind die Bürgermeister (Oberbürgermeister) als örtliche Ordnungsbehörden

    Ansprechpartner

    Wissenschaftsstadt Darmstadt - Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Sicherheits- und Bußgeldwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Luisenplatz 5

    64283 Darmstadt

    (-)

    Öffnungszeiten

      Montag08:00 - 12:30 und 13:30 - 15:30Dienstag08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00Mittwoch07:00 - 12:30Donnerstag08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00Freitag07:00 - 12:30   Außerhalb dieser Zeiten sind Termine nach tel. Vereinbarung möglich. Im Bereich Waffen-, Jagd-, Fischerei- und Sprengstoffwesen nutzen Sie bitte grundsätzlich die Online-Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.05.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Darmstadt: Haltung gefährlicher Hunde

    Bei Hunden jünger als 15 Monate:

    • Antrag
    • Tierhalterhaftplichtversicherung
    • Nachweis über Zahlung der bereits fällig gewordenen Hundesteuer
    • Nachweis, dass der Hund gechippt ist.

    Bei Hunden älter als 15 Monate:

    • Antrag
    • aktueller Wesenstest (nicht älter als 6 Monate)
    • Sachkundenachweis
    • Tierhalterhaftplichtversicherung
    • Nachweis über Zahlung der bereits fällig gewordenen Hundesteuer
    • Nachweis, dass der Hund gechippt ist

    Bei Hunden jünger als 15 Monate:

    • Antrag
    • Tierhalterhaftplichtversicherung
    • Nachweis über Zahlung der bereits fällig gewordenen Hundesteuer
    • Nachweis, dass der Hund gechippt ist.

    Bei Hunden älter als 15 Monate:

    • Antrag
    • aktueller Wesenstest (nicht älter als 6 Monate)
    • Sachkundenachweis
    • Tierhalterhaftplichtversicherung
    • Nachweis über Zahlung der bereits fällig gewordenen Hundesteuer
    • Nachweis, dass der Hund gechippt ist

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Erteilung der Erlaubnis werden Gebühren nach Nr. 45 des Verwaltungskostenverzeichnisses zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport erhoben. Darüber hinaus entstehen in der Regel Kosten für die Sachkundeprüfung und die Wesensprüfung.

    Hinweise für Darmstadt: Haltung gefährlicher Hunde

    • Vorläufig befristete Haltegenehemigung (für Hunde jünger als 15 Monate) 90,00EUR
    • Erstantrag befristete /unbefristete Haltegenehmigung (für Hunde älter als 15 Monate) 240,00 EUR
    • Folgeantrag befristete / unbefristete Haltegenehmigung (für Hunde älter als 15 Monate) 150,00 EUR

    Bezahlung erfolgt per Kostenbescheid (Rechnung)

    • Vorläufig befristete Haltegenehemigung (für Hunde jünger als 15 Monate) 90,00EUR
    • Erstantrag befristete /unbefristete Haltegenehmigung (für Hunde älter als 15 Monate) 240,00 EUR
    • Folgeantrag befristete / unbefristete Haltegenehmigung (für Hunde älter als 15 Monate) 150,00 EUR

    Bezahlung erfolgt per Kostenbescheid (Rechnung)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zur Sachkunde- und Wesensprüfung erhalten Sie im Internetauftritt  des Regierungspräsidiums Darmstadt unter Hundeverordnung/Standards Sachkunde- u. Wesensprüfungen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 18.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Wesenstest, Hundeführerschein, Sachkundenachweis, Kampfhunde, Hundeverordnung, Hunde, Gefährliche Hunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)