Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen (Waffenschein) Erteilung

    Waffenschein

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte, führen wollen, benötigen Sie einen Waffenschein. Dies gilt auch für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ("kleiner" Waffenschein).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Der Waffenschein wird von der Waffenbehörde in Ihrer Landkreisverwaltung bzw. der Verwaltung Ihrer Kreisfreien Stadt ausgestellt. Dort können Sie sich auch über mit zu bringende Unterlagen und Formulare informieren.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Fachdienst Grundsatzangelegenheiten, Aufsicht und Allgemeine Ordnung

    Adresse

    Postanschrift

    Gartenstraße 1

    Postfach

    65549 Limburg a. d. Lahn

    Postanschrift

    Postfach 1552

    65535 Limburg a. d. Lahn

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Sachbereich Waffenrecht, Sprengstoffrecht, Ordnungsrecht (II) mit Jagd- und Fischereirecht

    Adresse

    Postanschrift

    Gartenstraße 1

    65549 Limburg a. d. Lahn

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie Termine in folgenden Servicezeiten: Montag bis Mittwoch: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie 13:30 Uhr - 15:30 Uhr Donnerstag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie  14:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Der Schwerpunkt des Sachbereiches liegt in den Arbeitsbereichen Jagdrecht, Fischereirecht, Waffenrecht und Sprengstoffrecht. In der Jagdverwaltung sind kreisweit 158 Jagdreviere und ca. 1000 Jagdscheininhaber zu betreuen. Zu nennen dabei ist auch die Erstellung der Abschusspläne. In der Fischereibehörde werden u.a. die staatlichen Fischerprüfungen durchgeführt, die jede Person ablegen muss, die Angeln möchte. Ein weiteres wichtiges Aufgabengebiet ist die im Auftrag des Bundes auszuführende Waffenverwaltung. Hierbei werden waffenrechtliche Erlaubnisse für Personen erteilt, die Waffen benötigen z.B. Jäger, Sportschützen. Zudem werden kontinuierlich alle Personen auf Zuverlässigkeit und gesundheitliche Eignung überprüft, die Waffen besitzen. Das Aufgabengebiet Sprengstoffrecht umfasst die sprengstoffrechtliche Bewertung und Erlaubniserteilung für das Erwerben, Lagern und den Umgang mit Sprengstoffen für den privaten Bereich.

    Version

    Technisch erstellt am 24.01.2020 (von: Landkreis, Limburg-Weilburg)

    Technisch geändert am 10.12.2024 (von: Landkreis, Limburg-Weilburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Erlangung eines Waffenscheins:

    • Volljährigkeit (18 Jahre),
    • Zuverlässigkeit,
    • Persönliche Eignung, 
    • Nachweis eines Bedürfnisses,* 
    • Nachweis einer Haftpflichtversicherung,*
    • Nachweis über waffentechnische und waffenrechtliche Sachkunde.*

    * Für "kleinen" Waffenschein nicht erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Waffenpass, Waffenschein, Schusswaffen, Waffenrecht, Waffe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)