Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Sachbereich Waffenrecht, Sprengstoffrecht, Ordnungsrecht (II) mit Jagd- und Fischereirecht
Adresse
Postanschrift
Gartenstraße 1
Postfach
65549 Limburg a. d. Lahn
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie Termine in folgenden Servicezeiten:
Montag bis Mittwoch: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: 30.17@Limburg-Weilburg.de
Zuständigkeit für
Kreis Limburg-Weilburg (Hessen)
- Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (Kleinen Waffenschein) beantragen
- Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Fischereipachtvertrag anzeigen
- Fischerprüfung abnehmen lassen
- Grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Jagdangelegenheiten
- Jagdschein
- Landwirtschaft: Wildschäden
- Schießerlaubnis beantragen
- Schießstätte Betrieb - Erlaubnis
- Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung beantragen (nichtgewerblich)
- Unbrauchbar gemachte oder zerstörte Waffe anzeigen
- Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden - Verlust anzeigen
- Waffen und Munition - Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Waffenbesitzkarte für schießsportlichen Verein beantragen
- Waffenbesitzkarte für Sportschützen (gelbe WBK)
- Waffenhandelserlaubnis
- Waffenherstellungserlaubnis
- Waffenschein
Weitere Informationen
Der Schwerpunkt des Sachbereiches liegt in den Arbeitsbereichen Jagdrecht, Fischereirecht, Waffenrecht und Sprengstoffrecht. In der Jagdverwaltung sind kreisweit 158 Jagdreviere und ca. 1000 Jagdscheininhaber zu betreuen. Zu nennen dabei ist auch die Erstellung der Abschusspläne. In der Fischereibehörde werden u.a. die staatlichen Fischerprüfungen durchgeführt, die jede Person ablegen muss, die Angeln möchte. Ein weiteres wichtiges Aufgabengebiet ist die im Auftrag des Bundes auszuführende Waffenverwaltung. Hierbei werden waffenrechtliche Erlaubnisse für Personen erteilt, die Waffen benötigen z.B. Jäger, Sportschützen. Zudem werden kontinuierlich alle Personen auf Zuverlässigkeit und gesundheitliche Eignung überprüft, die Waffen besitzen. Das Aufgabengebiet Sprengstoffrecht umfasst die sprengstoffrechtliche Bewertung und Erlaubniserteilung für das Erwerben, Lagern und den Umgang mit Sprengstoffen für den privaten Bereich.