• Trebur (Landkreis Groß-Gerau, Hessen)
Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen (Waffenschein) Erteilung

Waffenschein

Beschreibung

Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte, führen wollen, benötigen Sie einen Waffenschein. Dies gilt auch für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ("kleiner" Waffenschein).

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Erstantrag Kleiner Waffenschein

ID: L100001_382346239

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Version

Technisch erstellt am 25.10.2022

Technisch geändert am 28.06.2023

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Zuständigkeit

Der Waffenschein wird von der Waffenbehörde in Ihrer Landkreisverwaltung bzw. der Verwaltung Ihrer Kreisfreien Stadt ausgestellt. Dort können Sie sich auch über mit zu bringende Unterlagen und Formulare informieren.

Hinweise für Groß-Gerau: Waffenschein

Herr Wolf

Tel.: 06152-989 375

Herr Wolf

Tel.: 06152-989 375

Ansprechpartner

Landkreis Groß-Gerau - Bürgerdienste - Waffen- und Gewerbewesen

Adresse

Hausanschrift

Wilhelm-Seipp-Straße 4

64521 Groß-Gerau

Version

Technisch geändert am 26.03.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Landkreis Groß-Gerau - Revision

Adresse

Hausanschrift

Wilhelm-Seipp-Straße 9

64521 Groß-Gerau

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Kontakt

Telefon: 06152 989-119(Fachbereichsleitung Patrick Fiederer)

Telefax: 06152 989-99678

E-Mail: rpa@kreisgg.de

Internet

Version

Technisch geändert am 28.03.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Erlangung eines Waffenscheins:

  • Volljährigkeit (18 Jahre),
  • Zuverlässigkeit,
  • Persönliche Eignung, 
  • Nachweis eines Bedürfnisses,* 
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung,*
  • Nachweis über waffentechnische und waffenrechtliche Sachkunde.*

* Für "kleinen" Waffenschein nicht erforderlich.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

Hinweise für Groß-Gerau: Waffenschein

Verwaltungsgebühr 126.0 EUR

Verwaltungsgebühr 126.00 EUR

Verwaltungsgebühr 102.0 EUR

Hinweise für Groß-Gerau

Verwaltungsgebühr 102.00 EUR

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Version

Technisch erstellt am 17.11.2008

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Waffenpass, Waffenrecht, Waffe, Waffenschein, Schusswaffen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019