Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen (Waffenschein) Erteilung

    Waffenschein

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte, führen wollen, benötigen Sie einen Waffenschein. Dies gilt auch für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ("kleiner" Waffenschein).

    Online-Dienst

    Erstantrag Kleiner Waffenschein

    ID: L100001_382346239

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 25.10.2022 (von: Nöldner, Oliver)

    Technisch geändert am 28.06.2023 (von: Nöldner, Oliver)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Der Waffenschein wird von der Waffenbehörde in Ihrer Landkreisverwaltung bzw. der Verwaltung Ihrer Kreisfreien Stadt ausgestellt. Dort können Sie sich auch über mit zu bringende Unterlagen und Formulare informieren.

    Hinweise für Groß-Gerau: Waffenschein

    Herr Wolf

    Tel.: 06152-989 375

    Herr Wolf

    Tel.: 06152-989 375

    Ansprechpartner

    Landkreis Groß-Gerau - Waffenbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Seipp-Straße 4

    64521 Groß-Gerau

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Landkreis Groß-Gerau - Revision & Kommunalaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Seipp-Straße 4

    64521 Groß-Gerau

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Erlangung eines Waffenscheins:

    • Volljährigkeit (18 Jahre),
    • Zuverlässigkeit,
    • Persönliche Eignung, 
    • Nachweis eines Bedürfnisses,* 
    • Nachweis einer Haftpflichtversicherung,*
    • Nachweis über waffentechnische und waffenrechtliche Sachkunde.*

    * Für "kleinen" Waffenschein nicht erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Groß-Gerau: Waffenschein

    Verwaltungsgebühr 126.0 EUR

    Verwaltungsgebühr 126.00 EUR

    Verwaltungsgebühr 102.0 EUR

    Hinweise für Groß-Gerau

    Verwaltungsgebühr 102.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Waffenpass, Waffenschein, Schusswaffen, Waffenrecht, Waffe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)