• Hofheim am Taunus (Landkreis Main-Taunus-Kreis, Hessen)
Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung

Waffenbesitzkarte

Beschreibung

Wenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte. Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss gesondert eingetragen sein. Die Waffenbesitzkarte beinhaltet keine Erlaubnis, die Waffe außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte mit sich zu führen. Dazu berechtigt Sie nur der "Waffenschein" in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.

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Anzeige über den Wegzug ins Ausland

ID: L100001_375144168

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Erstantrag Waffenbesitzkarte für erbberechtigte Personen

ID: L100001_386378321

Beschreibung

Sie haben im Rahmen einer Erbschaft zum Nachlass gehörende erlaubnispflichtige Schusswaffen in Ihren Besitz übernommen und möchten diese auf einer neuen Waffenbesitzkarte eintragen lassen?

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Online-Antrag: Austragung einer Waffe

ID: L100001_410501085

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Zuständigkeit

Die Waffenbesitzkarte wird von der Waffenbehörde in Ihrer Landkreisverwaltung bzw. der Verwaltung Ihrer Kreisfreien Stadt ausgestellt. Dort können Sie sich auch über mit zu bringende Unterlagen und Formulare informieren.

Ansprechpartner

Für Hofheim am Taunus wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Hinweise für Main-Taunus-Kreis: Waffenbesitzkarte

Zieht der Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis oder Bescheinigung ins Ausland, so ist er verpflichtet, seine Anschrift im Ausland der Waffenbehörde mitzuteilen, die zuletzt für ihn zuständig gewesen ist. Zieht der im Ausland lebende Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis oder Bescheinigung im Ausland um, so ist er verpflichtet, dem Bundesverwaltungsamt seine neue Anschrift im Ausland mitzuteilen.

Die Mitteilung über den Wegzug ins Ausland können Sie auch online vornehmen.

Zieht der Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis oder Bescheinigung ins Ausland, so ist er verpflichtet, seine Anschrift im Ausland der Waffenbehörde mitzuteilen, die zuletzt für ihn zuständig gewesen ist. Zieht der im Ausland lebende Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis oder Bescheinigung im Ausland um, so ist er verpflichtet, dem Bundesverwaltungsamt seine neue Anschrift im Ausland mitzuteilen.

Die Mitteilung über den Wegzug ins Ausland können Sie auch online vornehmen.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Version

Technisch erstellt am 17.11.2008

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Waffenschein, Waffenbesitzkarte, Waffenbesitz, Waffengesetz, WBK, Waffen, Waffenpass

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019