Jagdschein Erteilung
    99067004001000

    Jagdschein

    Beschreibung

    Um in Hessen die Jagd ausüben zu dürfen, muss man:

    1. Inhaber /in eines gültigen Jagdscheines sowie
    2. zur Ausübung der Jagd in einem Jagdbezirk berechtigt sein.

    Mit dem amtlichen Jagdschein kann die Jägerin oder der Jäger die Sachkunde sowie die grundsätzliche Erlaubnis, der Jagd nachgehen zu dürfen, nachweisen.

    Hinweise für Darmstadt: Untere Jagdbehörde

    Erteilung eines Jagdscheins

    Jagdscheine werden von uns nur für Einwohnerinnen und Einwohner mit Hauptwohnsitz in Darmstadt ausgestellt.


    Nach Eingang des Antrags erfolgt durch die Untere Jagdbehörde eine Überprüfung der Zuverlässigkeit und Eignung nach § 17 Bundesjagdgesetz (BJagdG). Nach Abschluss werden Sie von der Unteren Jagdbehörde informiert.


    Für die erstmalige Erteilung eines Jagdscheins müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Mindestalter von 16 Jahren
    • Zuverlässigkeit und persönliche Eignung nach § 17 BJagdG
    • Nachweis der bestanden Jägerprüfung
    • Nachweis einer bestehenden, ausreichenden Jagd-Haftpflichtversicherung

    Online-Dienst

    Antrag auf Erteilung eines Jagdscheins

    ID: L100001_405371559

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 25.06.2024
    Technisch geändert am 25.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Ausstellung von Jagdscheinen ist die untere Jagdbehörde des Kreises, in dem Sie gemeldet sind.

    Ansprechpartner

    Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Sicherheits- und Bußgeldwesen

    Beschreibung

    Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Sicherheits- und Bußgeldwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Luisenplatz 5
    64283 Darmstadt

    Kontakt speichern

    Öffnungszeiten

       Montag 08:00 - 12:30 und 13:30 - 15:30 Dienstag 08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00 Mittwoch 07:00 - 12:30 Donnerstag 08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00 Freitag 07:00 - 12:30   Außerhalb dieser Zeiten sind Termine nach tel. Vereinbarung möglich. Im Bereich Waffen-, Jagd-, Fischerei- und Sprengstoffwesen nutzen Sie bitte grundsätzlich die Online-Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 11.03.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Formulare

    Sind bei den unteren Jagdbehörde in der Regel abrufbar.

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Erteilung eines (Jahres- oder Dreijahres-) Jagdscheines sind:

    1. dass die Antragstellerin oder der Antragsteller das 16. Lebensjahr vollendet hat,
    2. die Antragstellerin oder der Antragsteller nachweist, dass eine Jägerprüfung bestanden wurde,
    3. eine entsprechende Jagdhaftpflichtversicherung gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 4 Bundesjagdgesetz und

    dass keine Versagungsgründe wie bspw. mangelnde körperliche Eignung oder Zuverlässigkeit gegen die Antragstellerin oder den Antragsteller vorliegen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise für Darmstadt: Untere Jagdbehörde

    • Bundesjagdgesetz (BJagdG)
    • Hessisches Jagdgesetz (HJagdG)

    Verfahrensablauf

    Um einen Jagdschein in Hessen zu bekommen, muss man die Ausstellung bei der zuständigen unteren Jagdbehörde auf dem Landratsamt bzw. dem Magistrat bei kreisfreien Städten beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller den Antrag unter Vorlage aller notwendigen Dinge bei der unteren Jagdbehörde stellt und von Seiten der Kreisverwaltung keine weiteren Prüfungsschritte vorgenommen werden müssen, kann der Jagdschein in der Regel direkt ausgestellt werden. Sofern einer Überprüfung nach dem Waffenrecht erforderlich ist, kann die Bearbeitung längere Zeit in Anspruch nehmen.

    Kosten

    Die folgende Tabelle zeigt die zu erhebenden Verwaltungsgebühren:

    Stand 1.05.2017

    Jahres-
    Jagdschein

    Dreijahres-Jagdschein

    Jugend-Jahres-
    Jagdschein

    Ausländer-Tagesjagdschein

    Ausstellungsgebühr

    40,00 €

    95,00 €

    18,00 €

    15,00 €

    Die weitere Tabelle zeigt die gleichzeitig zu erhebende Jagdabgabe, die für die Förderung des Jagdwesens in Hessen eingesetzt wird:

    Stand 1.05.2017

    Jahres-
    Jagdschein

    Dreijahres-Jagdschein

    Jugend-Jahres-
    Jagdschein

    Ausländer-Tagesjagdschein

    Jagdabgabe

    40,00 €

    95,00 €

    18,00 €

    15,00 €

    Hinweise für Darmstadt: Untere Jagdbehörde

    Jahresjagdschein:                 80,00 €
    3-Jahresjagdschein:            190,00 €
    Tagesjagdschein:                 30,00 €
    Jugendjagdschein:               36,00 €

    Die Gebühren können am Zahlautomat, per EC oder Rechnung beglichen werden

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei der Erteilung eines im Bundesgebiet gültigen Jagdscheins an Ausländer, gelten besondere Bestimmungen, über die die untere Jagdbehörde im Einzelfall Auskunft gibt.

    Zwischen dem 16 und 18 Lebensjahr wird ein sogenannter Jugendjagdschein erteilt. Dieser berechtigt zur Ausübung der Jagd in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer beauftragten Aufsichtsperson. Die Begleitperson muss jagdliche Erfahrung vorweisen können. Eine Teilnahme an Gesellschaftsjagden als Schütze ist nicht möglich.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 19.06.2017

    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2008
    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Wildtiere, Jäger, HMUKLV, Jagdschein, Jagderlaubnis, Jagdgenehmigung, Jagd, Jagen, Jagdausübung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019