Jagderlaubnis Erteilung

    Jagdangelegenheiten

    Beschreibung

    Alle in Deutschland lebenden Wildtiere sind grundsätzlich herrenlos, d.h. sie gehören niemandem. Jedoch steht jedem Grundeigentümer grundsätzlich das sogenannte Jagdrecht an seinem Grund und Boden zu.

    Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen.
    Unter dem Aneignungsrecht versteht man u.a. das Recht, das Fleisch zu verwerten und zu verkaufen, aber auch das Sammeln von Abwurfstangen und Vogeleiern. Wer sich ungerechtfertigerweise Wildtiere oder Teile von ihnen aneignet, macht sich strafbar.

    Vom Jagdrecht zu unterscheiden ist das Jagdausübungsrecht. Allein das Jagdausübungsrecht gestattet es, das Jagdrecht wahrzunehmen und die Jagd auch auszuüben. Das Jagdrecht darf von seinem Inhaber nur wahrgenommen werden, wenn er einen Jagdschein besitzt und Eigentümer ist von zusammenhängenden Grundflächen mit land-, forst- oder fischereiwirtschaftlicher Nutzung von mehr als 75 ha (Eigenjagdbezirk). Neben den Eigenjagdbezirken gibt es gemeinschaftliche Jagdbezirke ab einer Mindestgröße von 200 ha, in denen das Jagdausübungsrecht der Jagdgenossenschaft zusteht. Die Jagdgenossenschaft besteht aus den Eigentümern der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden kann. Die Jagdgenossenschaft nutzt die Jagd in der Regel durch Verpachtung des Jagdausübungsrechts.

    Mit dem Jagdausübungsrecht ist auch die Pflicht zur Hege verbunden. Die Hege hat die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen zum Ziel.

    Jagd und Hege sind so durchzuführen, dass

    • die Vielfalt die wildlebenden Tiere und Pflanzen erhalten bleibt. Allen vorkommenden Arten ein ausreichender Lebensraum zur Verfügung steht. Bedrohte Tier- und Pflanzenarten geschützt und gefördert werden.
    • der Lebensraum des Wildes ist gefördert und gegen Beeinträchtigungen geschützt wird,
    • der Wildbestand den Möglichkeiten und Grenzen des Lebensraum angepasst ist und die Bejagung so ausgeübt wird, dass dem Wild keine vermeidbaren Schmerzen oder Leiden zugefügt werden.
    • alle Festlegungen so getroffen werden, dass ein verträgliches Miteinander von Flur, Wald und Wild und ein entsprechender Interessenausgleich stattfinden.
      Neben der Wilddichte können als Folge ständiger Störungen durch Erholungsverkehr, Tourismus, sportliche Aktivitäten und unsachgemäße Jagdausübung erhöhte Wildschäden auftreten. Dem Faktor Ruhe kommt daher eine entscheidende Bedeutung für die Verminderung von Schäden zu. Deshalb können bestimmte Bereiche zu Wildruhezonen erklärt werden.

    Online-Dienst

    Online - Jagdpachtvertragsanzeige

    ID: L100001_381698726

    Beschreibung

    Als Verpächter/in oder Pächter/in kann der Jagdpachtvertrag der unteren Jagdbehörde angezeigt werden. Der Jagdpachtvertrag wird zwischen dem/der Inhaber/in des Jagdrechts und dem/der Jagdpächter/in geschlossen. Dieser Vertrag wird von der unteren Jagdbehörde geprüft. Die zuständige Stelle hat die Möglichkeit, diesen innerhalb einer Frist zu beanstanden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 29.09.2022

    Technisch geändert am 14.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Ansprechpartner

    Main-Taunus-Kreis - Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Kreishaus 1-5

    65719 Hofheim am Taunus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag
    vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
    nachmittags: nach Vereinbarung

    Dienstag
    vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
    nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr*

    Mittwoch
    vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
    nachmittags: nach Vereinbarung

    Donnerstag
    vormittags: nach Vereinbarung
    nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr*

    Freitag
    vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr

    * Besondere Öffnungszeiten - Bereich Allgemeine und Humanitäre Aufenthaltsrechte

    Dienstag 13:30 – 16:30 Uhr

    Donnerstag 13:30 -17:30 Uhr

    nur mit Terminvereinbarungen über die (Telefon-)Rufnummer 115 (ohne Vorwahl) oder

    online unter:

    https://onlinetermin.mtk.org/qmaticwebbooking/#/preselect/branch/6e2377dedb49f2593139afc7f9e12abcb813995ff7e7ae3a86278d40749d266d

    Kontakt

    Telefon: 06192 201-0

    Telefax: 06192 201-1722

    E-Mail: ordnungswesen@mtk.org

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 16.06.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Jagd, HMUKLV, Jäger, Jagen, Jagdangelegenheit, Reh, Wildschwein, Jagdschein, Wildtiere

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019