Jagderlaubnis Erteilung

    Jagdangelegenheiten

    Beschreibung

    Alle in Deutschland lebenden Wildtiere sind grundsätzlich herrenlos, d.h. sie gehören niemandem. Jedoch steht jedem Grundeigentümer grundsätzlich das sogenannte Jagdrecht an seinem Grund und Boden zu.

    Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen.
    Unter dem Aneignungsrecht versteht man u.a. das Recht, das Fleisch zu verwerten und zu verkaufen, aber auch das Sammeln von Abwurfstangen und Vogeleiern. Wer sich ungerechtfertigerweise Wildtiere oder Teile von ihnen aneignet, macht sich strafbar.

    Vom Jagdrecht zu unterscheiden ist das Jagdausübungsrecht. Allein das Jagdausübungsrecht gestattet es, das Jagdrecht wahrzunehmen und die Jagd auch auszuüben. Das Jagdrecht darf von seinem Inhaber nur wahrgenommen werden, wenn er einen Jagdschein besitzt und Eigentümer ist von zusammenhängenden Grundflächen mit land-, forst- oder fischereiwirtschaftlicher Nutzung von mehr als 75 ha (Eigenjagdbezirk). Neben den Eigenjagdbezirken gibt es gemeinschaftliche Jagdbezirke ab einer Mindestgröße von 200 ha, in denen das Jagdausübungsrecht der Jagdgenossenschaft zusteht. Die Jagdgenossenschaft besteht aus den Eigentümern der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden kann. Die Jagdgenossenschaft nutzt die Jagd in der Regel durch Verpachtung des Jagdausübungsrechts.

    Mit dem Jagdausübungsrecht ist auch die Pflicht zur Hege verbunden. Die Hege hat die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen zum Ziel.

    Jagd und Hege sind so durchzuführen, dass

    • die Vielfalt die wildlebenden Tiere und Pflanzen erhalten bleibt. Allen vorkommenden Arten ein ausreichender Lebensraum zur Verfügung steht. Bedrohte Tier- und Pflanzenarten geschützt und gefördert werden.
    • der Lebensraum des Wildes ist gefördert und gegen Beeinträchtigungen geschützt wird,
    • der Wildbestand den Möglichkeiten und Grenzen des Lebensraum angepasst ist und die Bejagung so ausgeübt wird, dass dem Wild keine vermeidbaren Schmerzen oder Leiden zugefügt werden.
    • alle Festlegungen so getroffen werden, dass ein verträgliches Miteinander von Flur, Wald und Wild und ein entsprechender Interessenausgleich stattfinden.
      Neben der Wilddichte können als Folge ständiger Störungen durch Erholungsverkehr, Tourismus, sportliche Aktivitäten und unsachgemäße Jagdausübung erhöhte Wildschäden auftreten. Dem Faktor Ruhe kommt daher eine entscheidende Bedeutung für die Verminderung von Schäden zu. Deshalb können bestimmte Bereiche zu Wildruhezonen erklärt werden.

    Online-Dienste

    Jagdpachtvertragsanzeige

    ID: L100001_381698726

    Beschreibung

    Als Verpächter/in oder Pächter/in kann der Jagdpachtvertrag der unteren Jagdbehörde angezeigt werden. Der Jagdpachtvertrag wird zwischen dem/der Inhaber/in des Jagdrechts und dem/der Jagdpächter/in geschlossen. Dieser Vertrag wird von der unteren Jagdbehörde geprüft. Die zuständige Stelle hat die Möglichkeit, diesen innerhalb einer Frist zu beanstanden.

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    Version

    Technisch erstellt am 29.09.2022 (von: Bartsch, Jana)

    Technisch geändert am 14.12.2023 (von: Piorek, Tjorven)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Jagdsteuer

    ID: L100001_384438270

    Beschreibung

    Jagdsteuer

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    Version

    Technisch erstellt am 03.01.2023 (von: Roß, Sonja)

    Technisch geändert am 03.01.2023 (von: Roß, Sonja)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Soden am Taunus - Organisation und Personal (Abteilung 10)

    Adresse

    Hausanschrift

    Königsteiner Straße 73

    65812 Bad Soden am Taunus

    (Rathaus)

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Durch die gleitenden Arbeitszeiten stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rathaus montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr gerne zur Verfügung. Darüber hinaus stehen wir Ihnen selbstverständlich auch außerhalb dieser Zeiträume mit Rat und Tat zur Seite. Bitte vereinbaren Sie hierfür vorab einen Termin. So können wir uns bestmöglichst um Ihre Belange kümmern.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bad Soden am Taunus: Jagdangelegenheiten


    Jagdpächter

    Bad Soden

    Nick-Oliver Kromer

    Dachbergstraße 24 a

    65812 Bad Soden

    Tel. + 49 171 6526642

    Bad Soden-

    Altenhain

    Wolf Schmidt

    Sodener Weg 57

    65812 Bad Soden

    Tel. +49 6174 5552

    mobil: +49 170 2745522

    Bad Soden – 

    Neuenhain

    Robert Schneider

    Zum Quellenpark 2

    65812 Bad Soden

    Tel. +49 6196 27886

    Die Jagdpächter besitzen das Jagdausübungsrecht, dürfen somit das Revier bejagen. Sie sind Ansprechpartner bei allen Fragen rund um das Revier.


    Jagdpächter

    Bad Soden

    Nick-Oliver Kromer

    Dachbergstraße 24 a

    65812 Bad Soden

    Tel. + 49 171 6526642

    Bad Soden-

    Altenhain

    Wolf Schmidt

    Sodener Weg 57

    65812 Bad Soden

    Tel. +49 6174 5552

    mobil: +49 170 2745522

    Bad Soden - 

    Neuenhain

    Robert Schneider

    Zum Quellenpark 2

    65812 Bad Soden

    Tel. +49 6196 27886

    Die Jagdpächter besitzen das Jagdausübungsrecht, dürfen somit das Revier bejagen. Sie sind Ansprechpartner bei allen Fragen rund um das Revier.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Jäger, Reh, HMUKLV, Wildtiere, Wildschwein, Jagdschein, Jagen, Jagd, Jagdangelegenheit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)