Wohngeld Feststellung
    99107023037000

    Wohngeld

    Beschreibung

    Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.

    Achtung:
    Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.

    Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.

    Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.

    Online-Dienste

    Wohngeld: Lastenzuschuss Weiterleistungsantrag

    ID: L100001_396847494

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    Version

    Technisch erstellt am 29.11.2023

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019

    Wohngeld: Mietzuschuss Weiterleistungsantrag

    ID: L100001_396847493

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    Version

    Technisch erstellt am 29.11.2023

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019

    Zuständigkeit

    An die Wohngeldstelle Ihrer Kreisfreien Stadt oder Ihres Landkreises. In den Städten Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Hanau, Marburg, Rüsselsheim und Wetzlar wenden Sie sich bitte anstatt an den Landkreis an die Wohngeldstelle vor Ort.

    Eine Liste der Wohngeldstellen in Hessen erhalten Sie als Download (pdf) auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Dort finden Sie auch den Link zu einem (unverbindlichen) Online-Wohngeldrechner.

    • Wohngeld
      (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen)

    Ansprechpartner

    Amt für Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    34537 Bad Wildungen

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    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplätze am Rathaus
    Gebührenpflichtig

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05621 701-352

    Telefon Festnetz: 05621 701-351

    Fax: 05621 701-463

    E-Mail: sozialamt@bad-wildungen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Soziale Angelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 8-12

    35066 Frankenberg (Eder)

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Südring 3

    34497 Korbach

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Lieferanschrift

    Südring 2

    34497 Korbach

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Kontaktperson

    Formulare

    Online Terminvergabe Fachdienst Ausländerwesen

    Version

    Technisch geändert am 04.12.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Antragsformulare sowie Informationen über die von Ihnen zu erbringenden Nachweise zum Einkommen und zur Miete oder Belastung erhalten Sie bei Ihrer Wohngeldstelle.

    Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Spezielle Hinweise für Kreis Waldeck-Frankenberg

    Um Ihren Wohngeldanspruch überprüfen zu können, reichen Sie bitte die folgenden Unterlagen, die in Ihren Fall zutreffen, bei uns ein. Wir weisen vorab darauf hin, dass es im Zuge der Bearbeitung notwendig sein kann, von Ihnen noch ergänzende Unterlagen und Nachweise anzufordern. Wenn es Ihnen möglich ist, können Sie uns die Antragsunterlagen auch gerne in digitaler Form (PDF-Datei) einreichen. Ihre digitalen Unterlagen senden Sie bitte an folgende Adresse: wohngeldbehörde@lkwafkb.de oder nutzen Sie unser digitales Kontaktformular

    Vom Versenden von Bilddateien in großer Anzahl (z. B. Fotos im JPG-Format) bitten wir abzusehen, da das Zusammenstellen für uns einen großen Aufwand bedeutet und die Bearbeitungszeit Ihres Antrags verlängern kann. Wir bitten auf die Vorlage von Originaldokumenten zu verzichten. Sollten Sie dennoch Originaldokumente einreichen, sind diese von Ihnen deutlich zu kennzeichnen, da aufgrund der elektronischen Aktenführung sonst nicht gewährleistet werden kann, dass diese an Sie zurückgesandt werden.

    Allgemein einzureichende Unterlagen:

    • Mietzuschuss (Mieter einer Wohnung): Antrag Mietzuschuss oder
    • Lastenzuschuss (Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses): Antrag Lastenzuschuss
    • Ergänzende Erklärung
    • Haushaltsbescheinigung
    • Kontoauszüge der letzten 3 Monate aller Ihrer Girokonten (lückenlos)
    • Nachweise über das Einkommen aller Haushaltsangehörigen (z. B. Aktuelle Lohnabrechnungen der letzten drei Monate, Arbeitslosengeld I Bescheid, aktuelle Rentenmitteilungen, Unterhaltsleistungen, Kindergeld, Bafög usw.)
    • Nachweise zur Schwerbehinderung und Pflegegrad (falls für Sie zutreffend)

    Mietzuschuss zusätzlich:

    • Mietbescheinigung
    • Kopie des Mietvertrages
    • Nachweis über die Höhe der zu entrichtenden Nebenkosten, soweit diese nicht in der Miete enthalten sind (z.B. Abwasser-, Wasser-, Müll-, Kabelgebühren)

    Lastenzuschuss zusätzlich:

    • Notarvertrag zum Haus + Grundbuchauszug
    • Darlehensvertrag zum Haus + entsprechenden aktuellen Jahreskontoauszug
    • Bescheid über die Gewährung öffentlicher Mittel (z. B. Baukindergeld, Hessengeld etc.)
    • Nachweis über die Wohnfläche
    • Bescheid über die aktuelle Grundsteuer B

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen erhalten Sie in der vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter "Wohngeld" veröffentlichten Internetseite.

    Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Spezielle Hinweise für Kreis Waldeck-Frankenberg

    Ausführliche Informationen zum Wohngeld erhalten Sie auch beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter dem Suchbegriff "Wohngeld".

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 10.07.2013

    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Wohngeldhöhe, Wohnung, Wohngeldgesetz, Wohngeldbescheid, Wohngeld, Mietzuschuss, Wohnbeihilfe, Wohnungsamt, Wohngeldstelle

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019