Wohngeld
Beschreibung
Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.
Achtung:
Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.
Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.
Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
Online-Dienste
Wohngeld: Lastenzuschuss Weiterleistungsantrag
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Wohngeld: Mietzuschuss Weiterleistungsantrag
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
An die Wohngeldstelle Ihrer Kreisfreien Stadt oder Ihres Landkreises. In den Städten Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Hanau, Marburg, Rüsselsheim und Wetzlar wenden Sie sich bitte anstatt an den Landkreis an die Wohngeldstelle vor Ort.
Eine Liste der Wohngeldstellen in Hessen erhalten Sie als Download (pdf) auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Dort finden Sie auch den Link zu einem (unverbindlichen) Online-Wohngeldrechner.
- Wohngeld(Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen)
Ansprechpartner
Amt für Soziales
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplätze am Rathaus
Gebührenpflichtig
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 05621 701-352
Telefon Festnetz: 05621 701-351
Fax: 05621 701-463
E-Mail: sozialamt@bad-wildungen.de
Kontaktperson
Frau Annette Lambertz (Amtsleiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05621 701-350
E-Mail: annette.lambertz@bad-wildungen.de
Fax: 05621 701-463
Frau Jessica Witascheck (stellv. Amtsleiterin)
Frau Damaris Pielsticker
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05621 701334
E-Mail: damaris.pielsticker@bad-wildungen.de
Fax: 05621 701463
Frau Sandra Röhner
Frau Julia Momber (Leitung Jugendhaus)
Herr Manuel Schmidt
Frau Marie Stingl
Internet
Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Soziale Angelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Lieferanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05631 954-1218
Kontaktperson
Tanja Kroppen
Andrea Morka
Marion Rupprath
Iris Kolbe
Annika Schneider
Sonja Dehn
Andre Filzer
Jasmin Jannermann
Annika Kowark
Jörn Lessing
Antje Mewes
Stefanie Depkat
Christin Hamm
Christine Müller
Formulare
Online Terminvergabe Fachdienst Ausländerwesen
erforderliche Unterlagen
Antragsformulare sowie Informationen über die von Ihnen zu erbringenden Nachweise zum Einkommen und zur Miete oder Belastung erhalten Sie bei Ihrer Wohngeldstelle.
Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Spezielle Hinweise für Kreis Waldeck-Frankenberg
Um Ihren Wohngeldanspruch überprüfen zu können, reichen Sie bitte die folgenden Unterlagen, die in Ihren Fall zutreffen, bei uns ein. Wir weisen vorab darauf hin, dass es im Zuge der Bearbeitung notwendig sein kann, von Ihnen noch ergänzende Unterlagen und Nachweise anzufordern. Wenn es Ihnen möglich ist, können Sie uns die Antragsunterlagen auch gerne in digitaler Form (PDF-Datei) einreichen. Ihre digitalen Unterlagen senden Sie bitte an folgende Adresse: wohngeldbehörde@lkwafkb.de oder nutzen Sie unser digitales Kontaktformular.
Vom Versenden von Bilddateien in großer Anzahl (z. B. Fotos im JPG-Format) bitten wir abzusehen, da das Zusammenstellen für uns einen großen Aufwand bedeutet und die Bearbeitungszeit Ihres Antrags verlängern kann. Wir bitten auf die Vorlage von Originaldokumenten zu verzichten. Sollten Sie dennoch Originaldokumente einreichen, sind diese von Ihnen deutlich zu kennzeichnen, da aufgrund der elektronischen Aktenführung sonst nicht gewährleistet werden kann, dass diese an Sie zurückgesandt werden.
Allgemein einzureichende Unterlagen:
- Mietzuschuss (Mieter einer Wohnung): Antrag Mietzuschuss oder
- Lastenzuschuss (Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses): Antrag Lastenzuschuss
- Ergänzende Erklärung
- Haushaltsbescheinigung
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate aller Ihrer Girokonten (lückenlos)
- Nachweise über das Einkommen aller Haushaltsangehörigen (z. B. Aktuelle Lohnabrechnungen der letzten drei Monate, Arbeitslosengeld I Bescheid, aktuelle Rentenmitteilungen, Unterhaltsleistungen, Kindergeld, Bafög usw.)
- Nachweise zur Schwerbehinderung und Pflegegrad (falls für Sie zutreffend)
Mietzuschuss zusätzlich:
- Mietbescheinigung
- Kopie des Mietvertrages
- Nachweis über die Höhe der zu entrichtenden Nebenkosten, soweit diese nicht in der Miete enthalten sind (z.B. Abwasser-, Wasser-, Müll-, Kabelgebühren)
Lastenzuschuss zusätzlich:
- Notarvertrag zum Haus + Grundbuchauszug
- Darlehensvertrag zum Haus + entsprechenden aktuellen Jahreskontoauszug
- Bescheid über die Gewährung öffentlicher Mittel (z. B. Baukindergeld, Hessengeld etc.)
- Nachweis über die Wohnfläche
- Bescheid über die aktuelle Grundsteuer B
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen erhalten Sie in der vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter "Wohngeld" veröffentlichten Internetseite.
Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Spezielle Hinweise für Kreis Waldeck-Frankenberg
Ausführliche Informationen zum Wohngeld erhalten Sie auch beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter dem Suchbegriff "Wohngeld".
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 10.07.2013
Stichwörter
Wohngeldhöhe, Wohnung, Wohngeldgesetz, Wohngeldbescheid, Wohngeld, Mietzuschuss, Wohnbeihilfe, Wohnungsamt, Wohngeldstelle