Wohngeld
Beschreibung
Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.
Achtung:
Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.
Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.
Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
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Zuständigkeit
An die Wohngeldstelle Ihrer Kreisfreien Stadt oder Ihres Landkreises. In den Städten Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Hanau, Marburg, Rüsselsheim und Wetzlar wenden Sie sich bitte anstatt an den Landkreis an die Wohngeldstelle vor Ort.
Eine Liste der Wohngeldstellen in Hessen erhalten Sie als Download (pdf) auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Dort finden Sie auch den Link zu einem (unverbindlichen) Online-Wohngeldrechner.
- Wohngeld(Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen)
Ansprechpartner
50.5 - Wohngeldbehörde
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Kontakt
Kontaktperson
Frau Mareike Damm
Telefon Festnetz: 05681 775-4987
Frau Simone Koch
Telefon Festnetz: 05681 775-4978
Herr Marco Wagner
E-Mail: marco.wagner@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-4981
Frau Yasemin Celik
E-Mail: yasemin.celik@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-4988
Frau Susanne Trieschmann
E-Mail: Susanne.Trieschmann@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-4982
Frau Nadia Albracht
E-Mail: nadia.albracht@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-4977
Frau Linda Siemon
Telefon Festnetz: 05681 775-4975
Herr Uwe Philipp
E-Mail: uwe.philipp@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-4986
Frau Pia Schmidt
Telefon Festnetz: 05681 775-4984
Frau Manuela Mühlfarth
E-Mail: manuela.muehlfarth@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-4980
Frau Susanne Dittmar
E-Mail: Susanne.Dittmar@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-4979
Frau Viktoria Proksch
Telefon Festnetz: 05681 775-4989
Frau Tanja Huber
E-Mail: tanja.huber@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-4990
erforderliche Unterlagen
Antragsformulare sowie Informationen über die von Ihnen zu erbringenden Nachweise zum Einkommen und zur Miete oder Belastung erhalten Sie bei Ihrer Wohngeldstelle.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen erhalten Sie in der vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter "Wohngeld" veröffentlichten Internetseite.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 10.07.2013
Stichwörter
Wohnbeihilfe, Mietzuschuss, Wohnung, Wohngeld, Wohnungsamt, Wohngeldhöhe, Wohngeldstelle, Wohngeldbescheid, Wohngeldgesetz