Wohngeld
Beschreibung
Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.
Achtung:
Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.
Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.
Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
Hinweise für Kassel: Wohngeld Erstantrag
Bitte beachten Sie, dass eine zeitnahe Bearbeitung nur möglich ist, wenn Sie einen vollständigen Antrag einreichen. Damit beschleunigen Sie die weitere Bearbeitungszeit.
Wichtige Ausnahme:
Ab 1. Januar 2005 haben Empfänger von Transferleistungen (z. B. Arbeitslosengeld II, Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz usw.) keinen Anspruch auf Wohngeld, sofern bei der Bemessung dieser Leistungen die Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden.
Online-Dienste
Wohngeld - Lastenzuschuss beantragen
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Zahlungsweise
- Bezahlsysteme
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Zuständigkeit
An die Wohngeldstelle Ihrer Kreisfreien Stadt oder Ihres Landkreises. In den Städten Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Hanau, Marburg, Rüsselsheim und Wetzlar wenden Sie sich bitte anstatt an den Landkreis an die Wohngeldstelle vor Ort.
Eine Liste der Wohngeldstellen in Hessen erhalten Sie als Download (pdf) auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Dort finden Sie auch den Link zu einem (unverbindlichen) Online-Wohngeldrechner.
- Wohngeld(Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen)
Ansprechpartner
Wohngeld
Beschreibung
Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.
Achtung:
Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird frühestens ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.
Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Haushaltsgröße, das Haushaltseinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto‐Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser. Bei der Berechnung ab 2023 wird zur Abmilderung der gestiegenen Heiz- und Energiekosten eine Klimakomponente und ein Entlastungsbetrag bei den Heizkosten, bemessen jeweils an der Zahl der Haushaltsmitglieder, mit berücksichtigt und erhöht die zu berücksichtigende Miete/Belastung und damit auch den Wohngeldanspruch.
Bitte beachten Sie, dass eine zeitnahe Bearbeitung nur möglich ist, wenn Sie einen vollständigen Antrag einreichen. Damit beschleunigen Sie die weitere Bearbeitungszeit.
Adresse
Hausanschrift
(Außenstelle Wolfhagen)
Ritterstraße 1
34466 Wolfhagen
Kontaktperson
Frau Jolante Fischer
Frau Martina Holthaus
Frau Marina Reek-Hillebrand
Frau Farideh Rostam Afshar
Frau Barbara Vogel
Frau Katja Bahr
Frau Janine Kilian
Frau Ani Davtyan
Frau Tatjana Hartmann
Hausanschrift
Außenstelle Wolfhagen
Ritterstraße 1
34466 WolfhagenE-Mail: wohngeld@landkreiskassel.de
Telefon Festnetz: 0561 1003-5040
Fax: 0561 1003-3200
Frau Sarah Maisinger
Frau Xenia Wilde
Frau Marie-Christin Hepner
Frau Sabine Becker
Frau Olivia Lobanow
Soziales
Adresse
Hausanschrift
Korbacher Straße 300
34270 Schauenburg
Haltestellen
- Haltestelle: Klapperbach
Bus: Linie 52
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schauenburg: Wohngeld
Antragsformulare können Sie aus der Rubrik "FORMULARE" auch herunterladen und am Bildschirm ausfüllen.
Formulare
Hinweise für Kassel: Wohngeld Erstantrag
- Wohngeld: Antrag Mietzuschuss
- Wohngeld: Antrag für Heimbewohner
- Wohngeld: Anlage Mietbescheinigung
- Wohngeld: Anlage Verdienstbescheinigung
- Zusatzangaben zum Wohngeldantrag (für die Zeit ab 01
- Wohngeld: Anlage Kinderbetreuungskosten
- Wohngeld: Anlage Wohnflächenberechnung
- Wohngeld: Anlage Zusatzangaben zum Wohngeldantrag für selbstständig Tätige
- Wohngeld: Informationsblatt der Wohngeldbehörde des Landkreises Kassel
- Wohngeld: Hinweisblatt zur wohngeldrechtlichen Zughörigkeit zum Haushalt
- Wohngeld: Antrag Lastenzuschuss
- Wohngeld: Anlage Lastenzuschuss
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise für Kassel: Wohngeld Erstantrag
- Wohngeldverordnung (WoGV)
- Verwaltungsvorschrift zum WoGG (WoGVwV)
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen erhalten Sie in der vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter "Wohngeld" veröffentlichten Internetseite.
Weitere Informationen
Hinweise für Kassel: Wohngeld Erstantrag
Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 10.07.2013
Stichwörter
Wohnung, Wohngeld, Wohngeldgesetz, Mietzuschuss, Wohngeldstelle, Wohnungsamt, Wohngeldbescheid, Wohnbeihilfe, Wohngeldhöhe