Wohngeld Feststellung
    99107023037000

    Wohngeld

    Beschreibung

    Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.

    Achtung:
    Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.

    Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.

    Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.

    Hinweise für Kassel: Wohngeld Erstantrag

    Bitte beachten Sie, dass eine zeitnahe Bearbeitung nur möglich ist, wenn Sie einen vollständigen Antrag einreichen. Damit beschleunigen Sie die weitere Bearbeitungszeit.

    Wichtige Ausnahme:
    Ab 1. Januar 2005 haben Empfänger von Transferleistungen (z. B. Arbeitslosengeld II, Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz usw.) keinen Anspruch auf Wohngeld, sofern bei der Bemessung dieser Leistungen die Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden.

    Online-Dienste

    Wohngeld - Lastenzuschuss beantragen

    ID: L100001_392097937

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 07.08.2023
    Technisch geändert am 08.11.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019

    Wohngeld - Mietzuschuss beantragen

    ID: L100001_392097938

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    Technisch erstellt am 22.10.2025
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    Wohngeld Erstantrag

    ID: L100001_414445067

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    Zahlungsweise

    • Bezahlsysteme

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    Version

    Technisch erstellt am 25.11.2024
    Technisch geändert am 03.02.2026

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Zuständigkeit

    An die Wohngeldstelle Ihrer Kreisfreien Stadt oder Ihres Landkreises. In den Städten Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Hanau, Marburg, Rüsselsheim und Wetzlar wenden Sie sich bitte anstatt an den Landkreis an die Wohngeldstelle vor Ort.

    Eine Liste der Wohngeldstellen in Hessen erhalten Sie als Download (pdf) auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Dort finden Sie auch den Link zu einem (unverbindlichen) Online-Wohngeldrechner.

    • Wohngeld
      (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen)

    Ansprechpartner

    Wohngeld

    Beschreibung

    Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.

    Achtung:
    Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird frühestens ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.
    Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Haushaltsgröße, das Haushaltseinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto‐Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser. Bei der Berechnung ab 2023 wird zur Abmilderung der gestiegenen Heiz- und Energiekosten eine Klimakomponente und ein Entlastungsbetrag bei den Heizkosten, bemessen jeweils an der Zahl der Haushaltsmitglieder, mit berücksichtigt und erhöht die zu berücksichtigende Miete/Belastung und damit auch den Wohngeldanspruch.

    Bitte beachten Sie, dass eine zeitnahe Bearbeitung nur möglich ist, wenn Sie einen vollständigen Antrag einreichen. Damit beschleunigen Sie die weitere Bearbeitungszeit.

    Adresse

    Hausanschrift

    (Außenstelle Wolfhagen)
    Ritterstraße 1
    34466 Wolfhagen

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    Kontaktperson

    • Frau Jolante Fischer
    • Frau Martina Holthaus
    • Frau Marina Reek-Hillebrand
    • Frau Farideh Rostam Afshar
    • Frau Barbara Vogel
    • Frau Katja Bahr
    • Frau Janine Kilian
    • Frau Ani Davtyan
    • Frau Tatjana Hartmann
      Hausanschrift

      Außenstelle Wolfhagen
      Ritterstraße 1
      34466 Wolfhagen

      Kontakt speichern

      E-Mail: wohngeld@landkreiskassel.de

      Telefon Festnetz: 0561 1003-5040

      Fax: 0561 1003-3200

    • Frau Sarah Maisinger
    • Frau Xenia Wilde
    • Frau Marie-Christin Hepner
    • Frau Sabine Becker
    • Frau Olivia Lobanow

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Korbacher Straße 300
    34270 Schauenburg

    Kontakt speichern

    Haltestellen

    • Haltestelle: Klapperbach
      Bus: Linie 52

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.03.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schauenburg: Wohngeld

    Antragsformulare können Sie aus der Rubrik "FORMULARE" auch herunterladen und am Bildschirm ausfüllen.

    Formulare

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise für Kassel: Wohngeld Erstantrag

    • Wohngeldverordnung (WoGV)
    • Verwaltungsvorschrift zum WoGG (WoGVwV) 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen erhalten Sie in der vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter "Wohngeld" veröffentlichten Internetseite.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kassel: Wohngeld Erstantrag

    Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 10.07.2013

    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2008
    Technisch geändert am 17.02.2026

    Stichwörter

    Wohnung, Wohngeld, Wohngeldgesetz, Mietzuschuss, Wohngeldstelle, Wohnungsamt, Wohngeldbescheid, Wohnbeihilfe, Wohngeldhöhe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019