Wohngeld Feststellung

    Wohngeld

    Beschreibung

    Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.

    Achtung:
    Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.

    Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.

    Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.

    Online-Dienste

    Wohngeld: Eigenheim Erstantrag

    ID: L100001_391738134

    Beschreibung

    Sie können Wohngeld als Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilien (Lastenzuschuss) erhalten. Hierfür müssen Sie einen Antrag bei Ihrer für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt.

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    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Wohngeld: Mietzuschuss Erstantrag

    ID: L100001_395745976

    Beschreibung

    Sie können Wohngeld als Mieter (Mietzuschuss) erhalten. Hierfür müssen Sie einen Antrag bei Ihrer für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An die Wohngeldstelle Ihrer Kreisfreien Stadt oder Ihres Landkreises. In den Städten Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Hanau, Marburg, Rüsselsheim und Wetzlar wenden Sie sich bitte anstatt an den Landkreis an die Wohngeldstelle vor Ort.

    Eine Liste der Wohngeldstellen in Hessen erhalten Sie als Download (pdf) auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Dort finden Sie auch den Link zu einem (unverbindlichen) Online-Wohngeldrechner.

    • Wohngeld
      (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen)

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Wohngeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenstr. 1

    Postfach

    36199 Rotenburg a. d. Fulda

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Internet

    Formulare

    Wohnflächenberechnung

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Antragsformulare sowie Informationen über die von Ihnen zu erbringenden Nachweise zum Einkommen und zur Miete oder Belastung erhalten Sie bei Ihrer Wohngeldstelle.

    Hinweise für Hersfeld-Rotenburg: Spezielle Hinweise für Kreis Hersfeld-Rotenburg

    Für den Mietzuschuss

    Bitte reichen Sie folgende Unterlagen zur Antragsbearbeitung vollständig, aktuell und ggfs. unterschrieben ein:

    WOHNUNG

    • Mietvertrag (vollständig)
    • Mietbescheinigung (Vordruck beiliegend)
    • Mietzahlungsnachweis

    ALLGEMEINES

    • Antrag (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
    • Erweiterte Meldebescheinigung aller Haushaltsmitglieder (der Gemeinde- oder Stadtverwaltung)
    • Kontoauszüge aller Haushaltsmitglieder der letzten 2 Monate vollständig und ungeschwärzt
    • Einnahmen aus Kapitalvermögen (Zinsen aus Sparguthaben oder Bausparverträgen, Dividenden)
    • Vermögen (Sparguthaben, Bausparverträge, Immobilien, Lebensversicherungen, etc.)
    • Schwerbehinderung (Schwerbehindertenausweis oder Bescheid vom Versorgungsamt)
    • Nachweis über Pflegegrad (Bescheid der Krankenkasse)
    • Aufenthaltstitel aller Haushaltsmitglieder (bei Ausländern oder Staatenlosen)
    • Betreuerausweis/Vorsorgevollmacht

    EINKOMMEN ALLER HAUSHALTSMITGLIEDER

    • Renteneinkünfte (Rentenbescheid bzw. aktuelle Rentenanpassungsmitteilung)
    • Ggfls. Nachweis über Grundrentenzeiten
    • Erwerbseinkünfte (Arbeitsvertrag, letzte Verdienstabrechnung, Vordruck Bruttoverdienstbescheinigung)
    • Unterhalt (z.B. Trennungsunterhalt vom getrenntlebenden Partner/Partnerin, Urteil, Überweisungsbelege)
    • Arbeitslosengeld I (Bescheid der Agentur für Arbeit)
    • Arbeitslosengeld II (SGB-II-Bescheid vom Jobcenter)
    • Krankengeld (Bescheid der Krankenkasse)
    • Elterngeld (Bescheid vom Versorgungsamt)
    • Mutterschaftsgeld (Bescheinigung der Krankenkasse)
    • Übergangsgeld (Bescheid der Rentenkasse)
    • BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) (Bescheid der Agentur für Arbeit bzw. BAföG-Stelle)
    • Einkommen aus selbständiger Tätigkeit (Gewerbeanmeldung, Gewinnermittlung für das vergangene Wirtschaftsjahr, Gewinn-und Verlustrechnung, Einnahmeüberschussrechnung oder Betriebswirtschaftliche Auswertung, Einkommensteuerbescheid)
    • Sonstige Einkommen

    KINDER

    • Kindergeld und Kinderzuschlag (Bescheide der Familienkasse)
    • Schul- oder Immatrikulationsbescheinigung für Kinder ab dem 15. Lebensjahr
    • Berufsausbildungsvertrag/Arbeitsvertrag
    • Nachweis über die Höhe der Unterhaltszahlungen für Kinder (Bescheid über Unterhaltsvorschuss/ Unterhaltstitel oder Zahlungsnachweise eines Elternteils)
    • Nachweis über die Höhe der Kinderbetreuungskosten anhand einer Rechnung und Zahlungsbelege (z. B. Kindergarten, Tagesmütter)
    Für den Lastenzuschuss

    Bitte reichen Sie folgende Unterlagen zur Antragsbearbeitung vollständig, aktuell und ggfs. unterschrieben ein:

    HAUS/EIGENTUMSWOHNUNG

    • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Übergabevertrag oder Grundbuchauszug)
    • Wohnflächenberechnung
    • Darlehensvertrag
    • Jahreskontoauszüge über Fremdmittel (Darlehen)
    • Grundsteuerbescheid (der Gemeinde- oder Stadtverwaltung)
    • Angaben zur Ermittlung der Belastung (Vordruck beiliegend)

    ALLGEMEINES

    • Antrag (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
    • Erweiterte Meldebescheinigung aller Haushaltsmitglieder (der Gemeinde- oder Stadtverwaltung)
    • Kontoauszüge aller Haushaltsmitglieder der letzten 2 Monate vollständig und ungeschwärzt
    • Einnahmen aus Kapitalvermögen (Zinsen aus Sparguthaben oder Bausparverträgen, Dividenden)
    • Vermögen (Sparguthaben, Bausparverträge, Immobilien, Lebensversicherungen, etc.)
    • Schwerbehinderung (Schwerbehindertenausweis oder Bescheid vom Versorgungsamt)
    • Nachweis über Pflegegrad (Bescheid der Krankenkasse)
    • Aufenthaltstitel aller Haushaltsmitglieder (bei Ausländern oder Staatenlosen)
    • Betreuerausweis/Vorsorgevollmacht

    EINKOMMEN ALLER HAUSHALTSMITGLIEDER

    • Renteneinkünfte (Rentenbescheid bzw. aktuelle Rentenanpassungsmitteilung)
    • Ggfls. Nachweis über Grundrentenzeiten
    • Erwerbseinkünfte (Arbeitsvertrag, letzte Verdienstabrechnung, Vordruck Bruttoverdienstbescheinigung)
    • Unterhalt (z.B. Trennungsunterhalt vom getrenntlebenden Partner/Partnerin, Urteil, Überweisungsbelege)
    • Arbeitslosengeld I (Bescheid der Agentur für Arbeit)
    • Arbeitslosengeld II (SGB-II-Bescheid vom Jobcenter)
    • Krankengeld (Bescheid der Krankenkasse)
    • Elterngeld (Bescheid vom Versorgungsamt)
    • Mutterschaftsgeld (Bescheinigung der Krankenkasse)
    • Übergangsgeld (Bescheid der Rentenkasse)
    • BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) (Bescheid der Agentur für Arbeit bzw. BAföG-Stelle)
    • Einkommen aus selbständiger Tätigkeit (Gewerbeanmeldung, Gewinnermittlung für das vergangene Wirtschaftsjahr, Gewinn-und Verlustrechnung, Einnahmeüberschussrechnung oder Betriebswirtschaftliche Auswertung, Einkommensteuerbescheid)
    • Sonstige Einkommen

    KINDER

    • Kindergeld und Kinderzuschlag (Bescheide der Familienkasse)
    • Schul- oder Immatrikulationsbescheinigung für Kinder ab dem 15. Lebensjahr
    • Berufsausbildungsvertrag/Arbeitsvertrag
    • Nachweis über die Höhe der Unterhaltszahlungen für Kinder (Bescheid über Unterhaltsvorschuss/Unterhaltstitel oder Zahlungsnachweise eines Elternteils)
    • Nachweis über die Höhe der Kinderbetreuungskosten anhand einer Rechnung und Zahlungsbelege (z. B. Kindergarten, Tagesmütter)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen erhalten Sie in der vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter "Wohngeld" veröffentlichten Internetseite.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 10.07.2013

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Mietzuschuss, Wohngeldgesetz, Wohnungsamt, Wohnung, Wohngeld, Wohngeldbescheid, Wohngeldstelle, Wohngeldhöhe, Wohnbeihilfe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de